Mehrkostenfinanzierung (mkf)
Was sind die Mehrkosten?
Energieversorgungsunternehmen (EVU) sind nach Artikel 7 des Energiegesetzes (EnG) verpflichtet, Strom aus erneuerbaren Energien unabhängiger Produzenten abzunehmen. Da der Abnahmepreis mit durchschnittlich 15 Rappen je Kilowattstunde gesetzlich garantiert ist und damit über dem Marktpreis liegt, entstehen den EVU Mehrkosten.
Energieversorgungsunternehmen (EVU) sind nach Artikel 7 des Energiegesetzes (EnG) verpflichtet, Strom aus erneuerbaren Energien unabhängiger Produzenten abzunehmen. Da der Abnahmepreis mit durchschnittlich 15 Rappen je Kilowattstunde gesetzlich garantiert ist und damit über dem Marktpreis liegt, entstehen den EVU Mehrkosten.
Was ist die Mehrkostenfinanzierung?
Mit der neuen Mehrkostenfinanzierung, deren Umsetzung federführend vom Bundesamt für Energie ausgearbeitet wurde, wird eine gerechte Verteilung der Mehrkosten aus Einspeisungen erneuerbarer Energie sichergestellt. Sie werden auf alle Stromverbraucher in der Schweiz umgelegt. Hierfür erhebt eine unabhängige Stelle schweizweit die Mehrkosten und verrechnet diese mit einem Zuschlagssatz an die einzelnen Energieversorger. Die Energieversorger haben dann die Möglichkeit, diesen Aufwand an ihre Endkunden weiterzugebern. Entweder in Form höherer Strompreise oder - wie CKW - transparent ausgewiesen als separate Position auf der Stromrechnung.
Mit der neuen Mehrkostenfinanzierung, deren Umsetzung federführend vom Bundesamt für Energie ausgearbeitet wurde, wird eine gerechte Verteilung der Mehrkosten aus Einspeisungen erneuerbarer Energie sichergestellt. Sie werden auf alle Stromverbraucher in der Schweiz umgelegt. Hierfür erhebt eine unabhängige Stelle schweizweit die Mehrkosten und verrechnet diese mit einem Zuschlagssatz an die einzelnen Energieversorger. Die Energieversorger haben dann die Möglichkeit, diesen Aufwand an ihre Endkunden weiterzugebern. Entweder in Form höherer Strompreise oder - wie CKW - transparent ausgewiesen als separate Position auf der Stromrechnung.
Warum gibt es die Mehrkostenfinanzierung?
In manchen Regionen ist der Anteil der Stromeinspeisungen von unabhängigen Produzenten in Relation zum Stromabsatz an endkunden sehr hoch. Dadurch entstehen einigen Energieversorgungsunternehmen (EVU) erheblich grössere Mehrkosten als anderen. Mit dem neuen Finanzierungsmodell werden die Mehrkosten gleichmässig auf die EVU sowie alle Endverbraucher verteilt und damit eine ausgeglichene Situation geschaffen.
In manchen Regionen ist der Anteil der Stromeinspeisungen von unabhängigen Produzenten in Relation zum Stromabsatz an endkunden sehr hoch. Dadurch entstehen einigen Energieversorgungsunternehmen (EVU) erheblich grössere Mehrkosten als anderen. Mit dem neuen Finanzierungsmodell werden die Mehrkosten gleichmässig auf die EVU sowie alle Endverbraucher verteilt und damit eine ausgeglichene Situation geschaffen.
Seit wann ist die Mehrkostenfinanzierung in Kraft?
Die Mehrkostenfinanzierung ist seit 01.01.2005 gültig.
Die Mehrkostenfinanzierung ist seit 01.01.2005 gültig.
Welche Energieträger sind von der Mehrkostenfinanzierung betroffen?
Zu den erneuerbaren Energien die unter die Mehrkostenfinanzierung fallen, zählen:
Zu den erneuerbaren Energien die unter die Mehrkostenfinanzierung fallen, zählen:
- Wasserkraft (Anlagen mit einer Bruttoleistung bis 1 MW)
- Sonnenenergie
- Geothermie
- Windenergie
- Biogas
- Biomasse (insbesondere Holz), ohne Abfälle in Kehrichtverbrennungsanlagen und Deponien
Wann und wie oft werden die Mehrkosten weiter verrechnet?
Die Mehrkosten werden einmal jährlich mit der Oktober-Stromrechnung verrechnet und transparent ausgewiesen. Die Verrechnungsmodalitäten sowie der Wälzungssatz sind zwischen dem Bundesamt für Energie und CKW abgestimmt.
Die Mehrkosten werden einmal jährlich mit der Oktober-Stromrechnung verrechnet und transparent ausgewiesen. Die Verrechnungsmodalitäten sowie der Wälzungssatz sind zwischen dem Bundesamt für Energie und CKW abgestimmt.
