20 Millionen Franken für Verkabelung von Freileitungen im Verteilnetz: CKW erleichert Luzerner Bauern effiziente Landbewirtschaftung
Im Rahmen eines Grossprojektes hat CKW seit 2005 einen Grossteil ihrer Dienstbarkeitsverträge mit Luzerner Landeigentümern aktualisiert. Die Verträge wurden mit dem Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband erarbeitet und schaffen für beide Parteien Rechtssicherheit. Durch Erdverkabelung im Verteilnetz (Mittel- und Niederspannungsleitungen) für rund 20 Millionen Franken wurden 5‘000 Tragwerke und 220 Kilometer Freileitungen aus der Landschaft entfernt. Die Verkabelung verringert die Störanfälligkeit des Netzes und vereinfacht den Bauern die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Nutzflächen.
Dienstbarkeitsverträge regeln die Durchleitung von Netzinfrastruktur auf privatem Grund und Boden und beinhalten eine Entschädigung für private Grundeigentümer. Die neuen Dienstbarkeitsverträge ersetzen bis zu 100 Jahre alte Verträge oder legen die Dienstbarkeit für viele Strommasten von Freileitungen im Verteilnetz erstmalig formell fest. Zur Zufriedenheit beider Parteien sind die neuen Freileitungsverträge, die gemeinsam mit dem Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband (LBV) erarbeitet wurden, nun mit einer 25-jährigen Entschädigungsdauer abgeschlossen.
Im Rahmen des Grossprojekts hat CKW rund 20 Millionen Franken allein in die Netzinfrastruktur investiert: Dabei hat CKW rund 5‘000 Tragwerke und 220 Kilometer Freileitungen des Verteilnetzes aus der Landschaft entfernt und durch Kabel im Boden ersetzt. Weitere 7 Millionen Franken hat CKW für die neuen bzw. aktualisierten Verträge sowie die entsprechenden Zahlungsverpflichtungen an die Grundeigentümer aufgewendet.
CKW ist seit Jahren bestrebt, im Rahmen von Netzausbau und -erneuerung sowie anderer Bautätigkeiten Freileitungen im Verteilnetz zu verkabeln. Seit 2003 wurden 800 Kilometer herkömmliche Freileitungen mit 18‘000 Tragwerken durch Kabelleitungen ersetzt. Der Verkabelungsgrad im CKW-Netzgebiet liegt derzeit bei 75 Prozent.
Luzern, 4. Mai 2011
Dienstbarkeitsverträge regeln die Durchleitung von Netzinfrastruktur auf privatem Grund und Boden und beinhalten eine Entschädigung für private Grundeigentümer. Die neuen Dienstbarkeitsverträge ersetzen bis zu 100 Jahre alte Verträge oder legen die Dienstbarkeit für viele Strommasten von Freileitungen im Verteilnetz erstmalig formell fest. Zur Zufriedenheit beider Parteien sind die neuen Freileitungsverträge, die gemeinsam mit dem Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband (LBV) erarbeitet wurden, nun mit einer 25-jährigen Entschädigungsdauer abgeschlossen.
Im Rahmen des Grossprojekts hat CKW rund 20 Millionen Franken allein in die Netzinfrastruktur investiert: Dabei hat CKW rund 5‘000 Tragwerke und 220 Kilometer Freileitungen des Verteilnetzes aus der Landschaft entfernt und durch Kabel im Boden ersetzt. Weitere 7 Millionen Franken hat CKW für die neuen bzw. aktualisierten Verträge sowie die entsprechenden Zahlungsverpflichtungen an die Grundeigentümer aufgewendet.
CKW ist seit Jahren bestrebt, im Rahmen von Netzausbau und -erneuerung sowie anderer Bautätigkeiten Freileitungen im Verteilnetz zu verkabeln. Seit 2003 wurden 800 Kilometer herkömmliche Freileitungen mit 18‘000 Tragwerken durch Kabelleitungen ersetzt. Der Verkabelungsgrad im CKW-Netzgebiet liegt derzeit bei 75 Prozent.
Luzern, 4. Mai 2011
Medienstelle
Centralschweizerische Kraftwerke AG
Täschmattstrasse 4, Postfach
6002 Luzern
Tel. 0800 259 259
E-Mail: communications@ckw.ch
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Medienmitteilung vom 4. Mai 2011


