CKW prüft Folgen des Bundesgerichtsurteils „Stahl Gerlafingen“
Das Bundesgericht hat am 6. Juli 2011 den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts gestützt, wonach im Kanton Solothurn die Stahl Gerlafingen AG ihren Strom über die Grundversorgung beziehen darf. Da CKW vergleichbare Kunden hat, könnte das Urteil negative Auswirkungen auf das Ergebnis des laufenden Geschäftsjahrs und Mindereinnahmen in den nächsten Jahren zur Folge haben.
CKW nimmt das Bundesgerichtsurteil zur Kenntnis, wird sich mit dem Urteil und der Begründung im Detail auseinandersetzen sowie mögliche Folgen für alle betroffenen Parteien prüfen.
Das Bundesgerichtsurteil bleibt wahrscheinlich nicht ohne Auswirkungen auf den EBIT von CKW. Denn auch CKW hat mit Stahl Gerlafingen vergleichbare Kunden. Werden gewisse Kunden ihre Energie ebenfalls zu gestehungskostenorientierten Tarifen beziehen können, wird der EBIT im laufenden Geschäftsjahr leicht tiefer ausfallen als im Vorjahr. Die wiederkehrenden Mindereinnahmen aufgrund dieses Entscheids würden sich in den nächsten Jahren auf einen tiefen, zweistelligen Millionenbetrag pro Jahr belaufen.
Handelssymbol SIX CKWN
Valorennummer 2 060 347
CKW nimmt das Bundesgerichtsurteil zur Kenntnis, wird sich mit dem Urteil und der Begründung im Detail auseinandersetzen sowie mögliche Folgen für alle betroffenen Parteien prüfen.
Das Bundesgerichtsurteil bleibt wahrscheinlich nicht ohne Auswirkungen auf den EBIT von CKW. Denn auch CKW hat mit Stahl Gerlafingen vergleichbare Kunden. Werden gewisse Kunden ihre Energie ebenfalls zu gestehungskostenorientierten Tarifen beziehen können, wird der EBIT im laufenden Geschäftsjahr leicht tiefer ausfallen als im Vorjahr. Die wiederkehrenden Mindereinnahmen aufgrund dieses Entscheids würden sich in den nächsten Jahren auf einen tiefen, zweistelligen Millionenbetrag pro Jahr belaufen.
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Luzern, 28. Juli 2011
Medienstelle
Centralschweizerische Kraftwerke AG,
Täschmattstrasse 4, Postfach, 6002 Luzern
Tel. 0800 259 259
E-Mail: communications@ckw.ch
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Medienmitteilung vom 28. Juli 2011


