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CKW krönt ihre Stromspar-Champions

Im Rahmen des von CKW lancierten kantonalen Wettsparens haben CKW-Kunden ein Jahr lang Stromsparpotentiale aufgespürt, altbekannte und neue Sparmassnahmen umgesetzt sowie Tipps und Erfahrungen auf einer Wissensplattform ausgetauscht. Am 22. November 2011 lud CKW alle Titelanwärter zur Preisverleihung in die Stromwelt CKW ein. Die ersten drei Preisträger kommen aus dem Seetal: Christian Bühler aus Ballwil (1. Preis, Familienferien im ersten Minergie Wellness&Spa Hotel der Schweiz), Arthur Buholzer aus Eschenbach (2. Preis, E-Bike Stromer Elite) und Hans Wyssenbach aus Hitzkirch (3. Preis, E-Scooter).

 

Für die Gewinner haben sich ihre Bemühungen und ihre Kreativität beim Stromsparen gelohnt. Eine Jury wählte sie einerseits aufgrund der Höhe ihrer relativen Stromeinsparungen und andererseits aufgrund des Innovationsgrades ihrer Stromsparmassnahmen.

Insgesamt sparten alle Teilnehmer während eines Jahres rund 113'000 Kilowattstunden ein, was in etwa dem Verbrauch von 25 Vier-Personen-Haushalten entspricht. Die ersten zehn Gewinner konnten ihren Stromverbrauch um 25 bis 65 Prozent senken.

Als Stromsparmassnahmen haben die Teilnehmer am häufigsten Steckerleisten und neue energieeffiziente Geräte eingesetzt, sowie das Licht gelöscht, die Waschmaschine gut befüllt, die Wäsche nicht getumblert und die Raumtemperatur gesenkt. Zudem haben einige Teilnehmer eine Wärmepumpe eingebaut.

Felix Graf, Leiter Geschäftsbereich Energie, würdigt das Engagement der Kunden: „Wir sind stolz auf unsere engagierten Kunden, die die Zeichen der Zeit erkannt haben. Denn energieeffizientes und sparsames Verbrauchsverhalten lohnt sich.“

CKW-Kunden, die die Teilnahme am Wettbewerb verpasst haben, können sich über ihr Stromspar-potential weiterhin auf www.ckw.ch/stromspar-champion informieren und das Energieeffizienz-Tool„energybox“ nutzen. 

  Luzern, 23. November 2011 
Medienstelle

Centralschweizerische Kraftwerke AG
Postfach, 6002 Luzern
Tel. 0800 259 259
E-Mail: communications@ckw.ch
Medienmitteilung vom 23. November 2011 
 

 

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