CKW - Navigation

ElCom: Teilverfügung zu Netzkosten 2008/09 - Klärung tut Not

Mit ihrer Teilverfügung vom 7. Juli 2011 hat die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) entschieden, dass sie die von der Centralschweizerischen Kraftwerke AG (CKW) deklarierten Netzkosten für das Geschäftsjahr 2008/09 nicht vollständig anerkennt. Aufgrund dieser Verfügung sollen die anrechenbaren Betriebs- und Kapitalkosten des CKW-Netzes von 197 Mio. CHF um bis zu 12 Mio. CHF reduziert werden. CKW kann die Berechnungen der ElCom nicht nachvollziehen und hält die Reduktion der Kapitalkosten für nicht gerechtfertigt.

CKW nimmt zur Kenntnis, dass die ElCom in ihrer noch nicht rechtskräftigen Teilverfügung vom
7. Juli 2011 die von CKW deklarierten Netzkosten für das Geschäftsjahr 2008/09 nicht vollumfänglich anerkennt. Gemäss dem ElCom-Entscheid sind die von CKW ermittelten Betriebskosten sachgerecht. Die anrechenbaren Kapitalkosten zur Berechnung der Netztarife sollen hingegen gemäss ElCom-Verfügung um bis zu 12 Mio. CHF gekürzt werden.

CKW ist der Auffassung, dass die von ihr eingereichten Kostenberechnungen den gesetzlichen Vorgaben des Stromversorgungsgesetzes sowie deren Verordnung entsprechen und für den Erhalt einer sicheren Elektrizitätsversorgung notwendig sind. Darüber hinaus sind gegenwärtig beim Bundes- und Bundesverwaltungsgericht diverse Verfahren hängig, welche die der ElCom-Verfügung zugrundeliegende Berechnungsweise der Kapitalkosten bei Stromnetzen zum Gegenstand haben. Aufgrund von rechtlichen Beurteilungen kam CKW bisher zum Schluss, dass ihre Deklaration der Netzkosten rechtskonform und sachgerecht erfolgte und hat deshalb bisher keine Rückstellungen in den Rechnungsabschlüssen erfasst.

CKW wird die Verfügung im Detail prüfen und voraussichtlich mit Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht gelangen.

Luzern, 19. Juli 2011
Medienstelle
Centralschweizerische Kraftwerke AG,
Täschmattstrasse 4, Postfach, 6002 Luzern
Tel. 0800 259 259
E-Mail: communications@ckw.ch  
Medienmitteilung vom 19. Juli 2011