Keine Erhöhung des Staudamms in der Göscheneralp
Der Staudamm in der Göscheneralp wird nicht erhöht. Nach intensiven, dreimonatigen Nachverhandlungen konnten sich die Verhandlungspartner – die Kraftwerke Göschenen AG (KWG), der Kanton Uri und die Korporation Uri – aufgrund unterschiedlicher Beurteilungen der Wirtschaftlichkeit und der Risiken des Projektes nicht auf eine Staudammerhöhung einigen.
Im März 2011 hatte der Verwaltungsrat der Kraftwerk Göschenen AG (KWG) die Realisierung der Staudammerhöhung Göscheneralpsee aufgrund unerwartet hoher Baukosten nicht freigeben. Denn das KWG wäre nicht in der Lage gewesen, die gesamten Investitionen bis zum Ablauf der Wasserrechtskonzession im Jahr 2043 wirtschaftlich abzuschreiben.
In der Folge haben Delegationen von KWG, Kanton Uri und Korporation Uri in den vergangenen Monaten angestrengt nach einer für alle Beteiligten tragbaren Lösung gesucht. Trotz intensiver Verhandlungen konnte keine Einigung erzielt werden. Der Verwaltungsrat des KWG hat deshalb am 5. Juli 2011 entschieden, die projektierte Staudammerhöhung nicht mehr weiterzuverfolgen.
Ausschlaggebend für den Entscheid war, dass mit dem Kanton Uri und der Korporation Uri keine wie in Art. 67 Wasserrechtsgesetz vorgesehene und für das KWG ausreichende Restwertvereinbarung getroffen werden konnte. Dies wäre für die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens eine zentrale Voraussetzung gewesen. Der Kanton Uri und die Korporation Uri schätzen den langfristigen Nutzen und die Risiken der Dammerhöhung anders ein als die energiebeziehenden Partner SBB und CKW.
"Wir bedauern es ausserordentlich, dieses Projekt zur Optimierung der Wasserkraftnutzung im Kanton Uri trotz Anstrengungen auf allen Seiten nicht realisieren zu können“, sagt Peter Lustenberger von der KWG-Geschäftsführung.
Eine Dammerhöhung in der Göscheneralp ist seit Inbetriebnahme des Kraftwerks Göschenen im Jahr 1963 ein Thema. Schon mehrfach wurden Erhöhungen geprüft und immer wieder aufgrund fehlender Wirtschaftlichkeit verworfen.
Das KWG wird weiterhin Massnahmen zur Verbesserungen der Wasserkraftnutzung prüfen und wirtschaftlich nachhaltige Projekte umsetzen.
Göschenen, 6. Juli 2011
Im März 2011 hatte der Verwaltungsrat der Kraftwerk Göschenen AG (KWG) die Realisierung der Staudammerhöhung Göscheneralpsee aufgrund unerwartet hoher Baukosten nicht freigeben. Denn das KWG wäre nicht in der Lage gewesen, die gesamten Investitionen bis zum Ablauf der Wasserrechtskonzession im Jahr 2043 wirtschaftlich abzuschreiben.
In der Folge haben Delegationen von KWG, Kanton Uri und Korporation Uri in den vergangenen Monaten angestrengt nach einer für alle Beteiligten tragbaren Lösung gesucht. Trotz intensiver Verhandlungen konnte keine Einigung erzielt werden. Der Verwaltungsrat des KWG hat deshalb am 5. Juli 2011 entschieden, die projektierte Staudammerhöhung nicht mehr weiterzuverfolgen.
Ausschlaggebend für den Entscheid war, dass mit dem Kanton Uri und der Korporation Uri keine wie in Art. 67 Wasserrechtsgesetz vorgesehene und für das KWG ausreichende Restwertvereinbarung getroffen werden konnte. Dies wäre für die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens eine zentrale Voraussetzung gewesen. Der Kanton Uri und die Korporation Uri schätzen den langfristigen Nutzen und die Risiken der Dammerhöhung anders ein als die energiebeziehenden Partner SBB und CKW.
"Wir bedauern es ausserordentlich, dieses Projekt zur Optimierung der Wasserkraftnutzung im Kanton Uri trotz Anstrengungen auf allen Seiten nicht realisieren zu können“, sagt Peter Lustenberger von der KWG-Geschäftsführung.
Eine Dammerhöhung in der Göscheneralp ist seit Inbetriebnahme des Kraftwerks Göschenen im Jahr 1963 ein Thema. Schon mehrfach wurden Erhöhungen geprüft und immer wieder aufgrund fehlender Wirtschaftlichkeit verworfen.
Das KWG wird weiterhin Massnahmen zur Verbesserungen der Wasserkraftnutzung prüfen und wirtschaftlich nachhaltige Projekte umsetzen.
Göschenen, 6. Juli 2011
Kraftwerk Göschenen AG
c/o. Medienstelle CKW
Centralschweizerische Kraftwerke AG
Täschmattstrasse 4, Postfach
6002 Luzern
Tel. 0800 259 259
E-Mail: communications@ckw.ch
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Medienmitteilung vom 6. Juli 2011


