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Fragen und Antworten

Erklärung provisorischer Bauanschluss / Neuanschluss
Bereits in der Bauphase wird ein provisorischer Bauanschluss benötigt. Dieser wird in der Regel durch den Bauunternehmer bestellt. Damit die Anschlussarbeiten vorbereitet und koordiniert werden können, sind wir auf eine frühzeitige Meldung (Installationsanzeige) vor Baubeginn angewiesen.

Die Anmeldung erfolgt entweder über den Architekten oder über den Elektroinstallateur. Nach der Anmeldung erhalten Sie von uns einen Netzanschlussvertrag. Danach wird der Anschluss entsprechend den vereinbarten Bedingungen ausgeführt und verrechnet. Die Gerätebestellung ist ein Dokument für die Bestellung der Tarif- und Messapparate. Nach erfolgter Installation der elektrischen Anlagen im Bauobjekt schickt der Elektroinstallateur einen Sicherheitsnachweis an CKW.

Installationen bei denen die Kontrollperiode kleiner gleich 10 Jahre beträgt, ist eine unabhängige Abnahmekontrolle zu veranlassen. Im Weiteren finden Sie unter http://www.werkvorschriften-zentralschweiz.ch weitere Erläuterungen.


Erklärung Netzanschluss
  • Anschlüsse an das Verteilnetz können nur durch die CKW erstellt werden. Die Kosten für den Anschluss werden verursachergerecht an den Kunden verrechnet.
  • Heute werden Neuanschlüsse oder Verstärkungen von bestehenden Anschlüssen immer unterirdisch als Kabelanschluss ausgeführt. In diesem Fall befindet sich die Übergabestelle (Anschlusssicherung) im Keller, oder an der Aussenwand des Gebäudes.
  • Bei der Anschlusssicherung befindet sich die Übergabestelle der elektrischen Energie und die Grenze des beidseitigen Eigentums. Die Anschlusssicherung ist die Schutzeinrichtung für die Hausinstallation und trennt diese bei einem Fehler vom Verteilnetz ab. Gleichzeitig dient die Grösse der Sicherung als Basis für die abonnierte Leistung. Die abonnierte Leistung ist die durch den Hausbesitzer einmalig bezahlte höchste Leistung, die vom Verteilnetz bezogen werden kann.
  • Der Netzanschluss ist die Verbindung zwischen dem Verteilnetz und der Hausinstallation. Im Leistungsauftrag der Gemeinden (Konzessionsvertrag) sind die Grundlagen für den Anschluss an das Verteilnetz definiert.


Erklärung bestehender Netzanschluss

Um Ihren bestehenden Anschluss müssen Sie sich in der Regel nicht kümmern. Bei Umbauten oder Erweiterungen am Gebäude kann es jedoch sein, dass der Anschluss verlegt werden muss, oder dass der Wunsch nach einer Sanierung oder Änderung des Anschlusses besteht. Im Fall von höherem Leistungsbedarf muss die bezugsberechtigte Leistung erhöht werden. Grundsätzlich muss deshalb beachtet werden:

  • Für Anlagen und Geräte mit grossen Netzrückwirkungen (Anlaufströme, Harmonische Schwingungen) benötigen wir von Ihnen ein Anschlussgesuch.
  • Bei Umbauten, vor allem wenn die Messung oder der Anschluss betroffen sind, wird eine Installationsanzeige benötigt. Diese wird von Ihrem Elektroinstallateur an uns geschickt.
  • Bei kleineren Installationsanpassungen deren Anschlusswert weniger als 3.6 kVA beträgt genügt der Sicherheitsnachweis ohne vorherige Installationsanzeige.

Meldeformulare

Um Ihnen die Planung Ihres Anschlusses (provisorischer Bauanschluss / Neuanschluss) und die damit verbundenen Kosten möglichst einfach und transparent zu machen, haben wir Ihnen sämtliche Unterlagen in der Rubrik Meldeformulare zusammengestellt.