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Was sind Konzessionsabgaben?

Eine so genannte Sondernutzungskonzession braucht es immer dort, wo der Staat, respektive die Gemeinde, Grund und Boden Privaten zur Verfügung stellt. Der „Private“ ist in diesem Fall CKW, die für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen auf öffentlichem Grund eine Erlaub-nis/Genehmigung (Konzession) benötigt.

CKW entschädigt die Gemeinden für diese Konzession mit einer Gebühr – der Konzessionsab-gabe. Die Höhe dieser Gebühr richtet sich nach der Menge des Stroms, der in den Leitungen des Gemeindegebiets genutzt wird. Bei den neuen Konzessionsverträgen wird die Gebühr auf der Basis des Netznutzungsentgelts berechnet.
Kundengruppe Bestehender
Konzessionsvertrag
(ab 01.01.2010)
Neuer
Konzessionsvertrag
(ab 01.01.2010)

Stromverbrauch kleiner
100‘000 kWh

(Netzebene 7; 230/400 V)

6% vom Rechnungsbetrag für
die Lieferung elektrischer Energie
und Netznutzung*
10% vom Rechnungsbetrag
Netznutzung*
Stromverbrauch zwischen
100‘000 und 300‘000 kWh

(Netzebene 7; 230/400 V)
6% vom Rechnungsbetrag
Netznutzung*
10% vom Rechnungsbetrag
Netznutzung*
* inkl. Systemdienstleistungen (SDL) jedoch exklusive kostendeckender Einspeisevergütung (KEV)
Erfahren Sie, warum es wichtig ist, dass die Gemeinden neue Konzessionsverträge mit CKW abschliessen und lernen Sie die Fakten kennen. Informieren Sie sich ausführlich über den Stand der Konzessionsverhandlungen.