Was sind Konzessionsabgaben?
Eine so genannte Sondernutzungskonzession braucht es immer dort, wo der Staat, respektive die Gemeinde, Grund und Boden Privaten zur Verfügung stellt. Der „Private“ ist in diesem Fall CKW, die für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen auf öffentlichem Grund eine Erlaub-nis/Genehmigung (Konzession) benötigt.
CKW entschädigt die Gemeinden für diese Konzession mit einer Gebühr – der Konzessionsab-gabe. Die Höhe dieser Gebühr richtet sich nach der Menge des Stroms, der in den Leitungen des Gemeindegebiets genutzt wird. Bei den neuen Konzessionsverträgen wird die Gebühr auf der Basis des Netznutzungsentgelts berechnet.
CKW entschädigt die Gemeinden für diese Konzession mit einer Gebühr – der Konzessionsab-gabe. Die Höhe dieser Gebühr richtet sich nach der Menge des Stroms, der in den Leitungen des Gemeindegebiets genutzt wird. Bei den neuen Konzessionsverträgen wird die Gebühr auf der Basis des Netznutzungsentgelts berechnet.
| Kundengruppe | Bestehender Konzessionsvertrag (ab 01.01.2010) |
Neuer Konzessionsvertrag (ab 01.01.2010) |
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Stromverbrauch kleiner |
6% vom Rechnungsbetrag für die Lieferung elektrischer Energie und Netznutzung* |
10% vom Rechnungsbetrag Netznutzung* |
| Stromverbrauch zwischen 100‘000 und 300‘000 kWh (Netzebene 7; 230/400 V) |
6% vom Rechnungsbetrag Netznutzung* |
10% vom Rechnungsbetrag Netznutzung* |
| * inkl. Systemdienstleistungen (SDL) jedoch exklusive kostendeckender Einspeisevergütung (KEV) | ||
Erfahren Sie, warum es wichtig ist, dass die Gemeinden neue Konzessionsverträge mit CKW abschliessen und lernen Sie die Fakten kennen. Informieren Sie sich ausführlich über den Stand der Konzessionsverhandlungen.

