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Öffentliche Ausschreibung der Konzession?



Die Wettbewerbskommission WEKO bestätigt Mitte April 2010 nach Prüfung der Ausschreibungspflicht von Verteilnetzkonzessionen die Gültigkeit der bereits abgeschlossenen Konzessionsverträge zwischen CKW und 67 Luzerner Gemeinden. Zugleich empfiehlt sie eine zukünftige Ausschreibungspflicht. Der Widerspruch des alten Konzessionsvertrages zum geltenden Stromversorgungsrecht des Bundes bleibt für 12 Gemeinden weiterhin bestehen.

"Verunsicherung rasch beseitigen"


Eine Umfrage der Neuen Luzerner Zeitung vom 3. September 2009 zeigt: Trotz des Briefes der Wettbewerbskommission an die Gemeinde Emmen sind u.A. der Präsident des Verbands der Luzerner Gemeinden sowie die Gemeindepräsidenten von Sursee und Geuensee zuversichtlich. 
Paul Richli, Professor für öffentliches Recht an der Universität Luzern, sieht ebenfalls keinen Handlungsbedarf für Gemeinden, die den Vertrag bereits unterzeichnet haben.

Zum einen: «Einen gültigen Vertrag kann man nicht ohne weiteres rückgängig machen». Zum anderen sei es nicht so eindeutig, dass die WEKO mit ihrer Intervention auf gutem Wege sei. Monopolkonzessionen unterlägen laut Bundesgericht nicht der öffentlichen Submission. 
Bericht in der Neuen Luzerner Zeitung vom 3. September 2009