In Kürze
In der Schweiz heizen gut 55 Prozent der Haushalte noch mit Öl oder Gas. Steht ein Heizkesseltausch an, lohnt es sich, nicht nur die kurzfristigen Kosten zu betrachten. Auch wird der Wechsel auf erneuerbare Energien ab 2030 immer wichtiger, da der Bund fossile Heizsysteme verbietet.
Ölheizung ersetzen – wann ist der richtige Zeitpunkt?
Ölheizungen haben in der Regel eine Lebensdauer von 20 Jahren. Hat Ihre Ölheizung ihr Lebensende erreicht, lohnt es sich, über eine erneuerbare Alternative nachzudenken. Der Ersatz der Ölheizung untrliegt strengen Auflagen und ist gemäss Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) nur dann erlaubt, wenn das Gebäude eine ausreichende Energieeffizienz aufweist. Liegt die sogenannte GEAK-Bewertung bei E oder schlechter, muss die Liegenschaft entweder energetisch saniert oder auf erneuerbare Energien umgestellt werden.
Die Energiepolitik und die Gesetze orientieren sich an den Klimazielen für 2050. Vorgesehen ist, bis 2030 die CO₂-Emissionen im Vergleich zu 1990 zu halbieren. Da die Unabhängigkeit von Energieimporten im Fokus steht, sollte eine Ölheizung nur bis zum Lebensende genutzt und dann durch erneuerbare Energien ersetzt werden.
Erneuerbare Heizsysteme sind umweltfreundlich und auch finanziell vorteilhaft. Zwar sind die Anschaffungskosten zunächst höher, doch die geringeren Betriebskosten gleichen das langfristig aus. Zudem erleichtern kantonale und nationale Förderungen den Umstieg.
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Ersatz von Gas- und Elektroheizungen
Ähnlich wie Ölheizungen verursachen auch Gas- und Elektroheizungen hohe CO₂-Emissionen, arbeiten ineffizient und verlieren viel Energie als Wärme. Sie hängen zudem von fossilen Brennstoffen ab, deren Preis stark schwankt, was die Betriebskosten unvorhersehbar macht. Die Kantone fördern deshalb den Ersatz durch alternative, erneuerbare Heizungssysteme und schränken den Bau von fossilen Heizsystemen sehr stark ein.
Welche erneuerbaren Alternativen zu fossilen Heizsystemen gibt es?
Eine der beliebtesten erneuerbaren Heizungsalternativen ist die Wärmepumpe, die Energie aus natürlichen Quellen wie Luft, Wasser oder Erde nutzt und dadurch wenig CO2-Emissionen verursacht. Solche Systeme sind dank ihrer Effizienz besonders umweltschonend und ermöglichen erhebliche Einsparungen bei den Heizkosten.
Eine weitere Alternative stellt die Pelletheizung dar, die Biomasse in Form von Holzpellets verbrennt. Sie ist CO2-neutral, da sie nur so viel CO2 freisetzt, wie der Biomasse beim Wachstum entzogen worden ist. Auch Solarthermie-Anlagen, die Wärme aus Sonnenenergie gewinnen, reduzieren die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen. Der Umstieg wird in der Regel dank kantonaler und nationaler Förderungen finanziell erleichtert.
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Aktuelle rechtliche Grundlage zum Heizungsersatz in der Schweiz
Die Vorschriften für den Ersatz fossiler Heizsysteme in der Schweiz sind eng mit den Klimazielen des Landes verknüpft. Die Energiepolitik des Bundes sieht vor, bis 2050 das Netto-Null-Ziel zu erreichen und fossile Heizsysteme schrittweise durch erneuerbare Alternativen zu ersetzen. Seit dem 1. Januar 2025 gilt das Klima- und Innovationsgesetz (KIG). Es verpflichtet Betreiber von Öl-, Gas- und Elektroheizungen, alte durch erneuerbare Systeme zu ersetzen. Der Bund unterstützt den Austausch mit Fördermitteln, um als mittelfristiges Ziel den CO2-Ausstoss bis 2030 zu halbieren.
Wie lange in der Schweiz noch mit Öl und Gas geheizt werden darf, hängt von den Kantonen ab. Nachdem das Schweizer Stimmvolk 2021 das CO2-Gesetz abgelehnt hat, treiben die Kantone die Energieeffizienz, den Ausbau erneuerbarer Energien und die Dekarbonisierung voran. Dabei folgen sie auf Empfehlung der Konferenz der kantonalen Energiedirektoren (EnDK) den Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKen), die fossile Heizungen nur unter bestimmten Bedingungen erlauben.
2025 werden die MuKEn in der fünften Auflage überarbeitet. Die MuKEn 2025 sehen vor, fossile Heizsysteme bis 2030 zu verbieten. Ab diesem Zeitpunkt dürfen voraussichtlich fossile Heizungen nur noch in absoluten Ausnahmefällen installiert werden.
Heizungsersatz im Kanton Luzern
Seit dem 1. Januar 2019 ist gemäss dem Energiegesetz des Kantons Luzern der Austausch von Heizungen in bestehenden Wohnhäusern im Kanton Luzern meldepflichtig. Fossile Heizsysteme dürfen nur ersetzt werden, wenn sie maximal 90 Prozent des Wärmebedarfs mit nicht-erneuerbarer Energie decken. Diese Vorgabe kann durch vordefinierte Standardlösungen erreicht werden, die erneuerbare Energien nutzen oder das Gebäude besser dämmen.
Dabei spielt der Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) eine wichtige Rolle. Bei Gebäuden mit einer Energieeffizienzklasse D oder höher oder einer Minergiezertifizierung können Eigentümerinnen und Eigentümer frei wählen, welches Heizsystem sie einsetzen. Liegt die Effizienz darunter, muss eine der elf vorgeschriebenen Standardlösungen umgesetzt werden, um den Anforderungen zu entsprechen.
Beratung zum Heizungsersatz sowie Fördergelder in der Schweiz
Kantonale Energiefachstellen, lokale Behörden und Fachbetriebe bieten umfassende Beratung zum Wechsel von Öl-, Gas- oder Elektroheizungen auf nachhaltige Systeme wie Wärmepumpen oder Pelletheizungen an. Sie informieren über aktuelle Förderprogramme, Subventionen und steuerliche Vorteile. Auch Kantone und Gemeinden unterstützen den Umstieg, oft in Zusammenarbeit mit Energieberatungsdiensten.
Auch wir von CKW als spezialisierte Energieberatungsstelle bieten umfassende Beratungen für Fördermöglichkeiten für den Austausch von Öl-, Gas- und Elektroheizungen und den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme an.
Förderung im Kanton Luzern
- GEAK-Plus-Gesuchprozess: Ab 2024 einstufig, Fördergelder können nach Erstellung des GEAK-Plus beantragt werden.
- Förderung von Wärmepumpen: Unterstützung für Luft-Wasser-, Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen, wenn fossile oder elektrische Hauptheizungen ersetzt werden.
- Anschluss ans Wärmenetz: Förderung, wenn fossile oder elektrische Heizungen durch ein Wärmenetz mit erneuerbarer Energie oder Abwärme ersetzt werden.
- Fördergesuche müssen vor Baubeginn eingereicht werden.
Kosten für den Ersatz einer Öl- oder Gasheizung in der Schweiz
Fällt die Öl- oder Gasheizung aus, ist mit Kosten von 10’000 bis 20’000 Franken für eine neue Öl- oder Gasheizung zu rechnen. Wird auf eine Wärmepumpe gewechselt liegen die Kosten ab 40’000 Franken. Zudem werden Wärmepumpen attraktiver dank Fördergeldern.
Häufige Fragen
Für den Einbau einer Wärmepumpe braucht es genügend Platz, und je nach Typ sind auch Bohrungen oder ein externer Wärmetauscher notwendig. Ausserdem sind in vielen Gemeinden Wärmepumpen melde- oder genehmigungspflichtig.
Dies ist schwierig abzuschätzen. Grundsätzlich gilt, dass die Planung und die Beantragung von Genehmigungen mehrere Wochen dauern. Dies hängt von den Anforderungen vor Ort und den Vorschriften des Kantons ab. Die Installation der Wärmepumpe hingegen dauert in der Regel eine Woche, je nachdem, ob zusätzliche Arbeiten wie der Ausbau der alten Heizung oder Anpassungen am Heizsystem nötig sind.
Wärmepumpen sind besonders für Neubauten und gut isolierte Gebäude geeignet, weil sie dort am effizientesten arbeiten. In Häusern mit modernen Heizsystemen wie Fussbodenheizungen oder Niedrigtemperaturheizkörpern entfalten sie ihre Leistung optimal. Egal, ob Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus: Wenn Ihre alte Öl-, Gas- oder Elektroheizung defekt ist oder ausgetauscht werden muss, lohnt es sich, über eine Wärmepumpe nachzudenken.
Die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) spielen eine wichtige Rolle beim Austausch von Ölheizungen. Sie sollen die Energieeffizienz von Gebäuden verbessern und den Einsatz fossiler Brennstoffe verringern. Laut diesen Vorschriften dürfen alte Ölheizungen nur durch eine neue Ölheizung ersetzt werden, wenn das Gebäude bestimmte energetische Anforderungen erfüllt. Eigentümerinnen und Eigentümer müssen daher möglicherweise ihre Immobilie sanieren oder auf ein erneuerbares Heizsystem wie eine Wärmepumpe, eine Solaranlagen oder eine Pelletheizung umstellen. Die MuKEn beeinflussen zudem den Zugang zu Fördergeldern und steuerliche Vorteile, da diese oft an die Einhaltung der Vorgaben gebunden sind.
Der Austausch einer Ölheizung durch eine Wärmepumpe kann die Heizkosten um bis zu 50 Prozent senken, da Wärmepumpen bis zu 80 Prozent der Energie aus der Umwelt nutzen. Auch können jährlich mehrere Tonnen CO2-Emmission vermieden werden. Das zeigt das CKW-Projekt in Meggen: Durch den Ersatz der alten Ölheizung der Überbauung werden jährlich 145’000 Liter Heizöl eingespart, was 384 Tonnen CO2 entspricht. Zudem nutzen Wärmepumpen bis zu 80 Prozent der Wärme aus der Umgebung, was den Energieverbrauch weiter reduziert.