Strommangel

Infos sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu einer möglichen Strommangellage. 

Das Szenario einer Strommangellage ist nicht vom Tisch. Glücklicherweise verlief der vergangene Winter 2022/23 glimpflich. Dies weil die Gasspeicher und Stauseen überdurchschnittlich gefüllt waren und durch den warmen Winter weniger Strom verbraucht wurde. Zudem konnten in Frankreich ein paar der ausgefallenen Kernkraftwerke ihren Betrieb wieder aufnehmen. Wie sich die Lage im nächsten Winter entwickelt, wissen wir heute nicht.

Umso wichtiger ist es, dass Unternehmen vorausschauend Überlegungen anstellen, wie sie mit einer Strommangellage umgehen würden und welche Massnahmen sie vorsorglich treffen können. Durch einen sorgsamen Umgang mit Energie alle Unternehmen und die gesamte Bevölkerung einen Beitrag gegen eine Strommangellage leisten.

Strommangellage erklärt

Was ist eigentlich eine Strommangellage? Wie kann es dazu kommen und welche Massnahmen würden getroffen? Das Erklärvideo des Verbandes Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) gibt Antworten.

Sollte eine Strommangellage der Fall sein, sind dafür Szenarien und Vorgehensweisen für die Schweiz definiert. Wird der Strom knapp, so kann der Bundesrat das Stromangebot und den Stromverbrauch lenken.

Sparen, einschränken, kontingentieren – und dann erst abschalten

Wird der Strom knapp, richtet der Bundesrat zuallererst Sparapelle an die gesamte Bevölkerung und das Gewerbe. Danach kann der Bundesrat Verbrauchseinschränkungen anordnen. Sie verbieten nicht absolut notwendige, energieintensive Geräte und Einrichtungen, wie beispielsweise Beleuchtungen zu Werbezwecken, Saunen, Whirlpools oder Komfortheizungen im Aussenbereich.

In einem weiteren Schritt wird der Bundesrat Verbraucher mit einem Jahresverbrauch von mehr als 100'000 Kilowattstunden kontingentieren, d.h. sie anweisen, ihren Stromverbrauch um einen bestimmten Prozentsatz zu drosseln. In der vierten und letzten Phase wären Netzabschaltungen das «Ultima Ratio». Sie müssen mit allen Möglichkeiten vermieden werden. Für einzelne Bereiche eines Verteilnetzgebiets würde die Stromversorgung jeweils für mehrere Stunden unterbrochen. Die Unterbrechungen finden rotierend statt und betreffen alle Bereiche des Verteilnetzes gleichermassen. Versorgungskritische Verbraucher wie Spitäler, Blaulichtorganisationen, Wasserversorgung und Kommunikation werden nach Möglichkeit ausgenommen. Die Ausnahmen werden durch den Bundesrat bestimmt. Eine Konkretisierung der bundesrätlichen Verfügung auf Kantonsebene (oder sogar darunter) wird Gegenstand politischer Entscheidungsprozesse sein.  

Da die zyklischen Abschaltungen erhebliche Konsequenzen für Wirtschaft und Bevölkerung mit sich ziehen, gilt es, durch die vorangegangenen Einsparapelle und Kontingentierung genügend einzusparen, um Abschaltungen um jeden Preis zu verhindern.

Weiterführende Informationen finden Sie unter ostral.ch. Auf dieser Seite finden Sie unter anderem ein Faktenblatt sowie ein Q&A zu den Massnahmen des Bundes.

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Strommangellage

Der Winter 2022/23 verlief zum Glück glimpflich. Trotzdem: Das Risiko ist real und wir müssen uns alle für die Zukunft gut darauf vorbereiten. Wir alle müssen Strom sparen und einen Beitrag leisten, um einer allfälligen Mangellage im nächsten Winter vorzubeugen.

Wird der Strom knapp, richtet der Bundesrat zuallererst Sparapelle an die gesamte Bevölkerung und das Gewerbe. In einer zweiten Phase kann der Bundesrat Verbrauchseinschränkungen anordnen. Sie verbieten nicht absolut notwendige, energieintensive Geräte und Einrichtungen, wie beispielsweise Beleuchtungen zu Werbezwecken, Saunas oder Komfortheizungen im Aussenbereich.

In der dritten Phase wird der Bundesrat Verbraucher mit einem Jahresverbrauch von mehr als 100'000 Kilowattstunden kontingentieren, d.h. sie anweisen, ihren Stromverbrauch um einen bestimmten Prozentsatz zu drosseln. CKW informiert im Fall einer Mangellage ihre Grosskunden, wie sie sich im Falle einer Strommangellage verhalten müssen. Diese Massnahmen stammen nicht von CKW, sondern von der «Organisation für Stromversorgung in ausserordentlichen Lagen» (OSTRAL). Die Organisation wurde im Auftrag des Bundes durch den Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen VSE ins Leben gerufen. 

Grundsätzlich trägt ein effizienter, sparsamer Umgang mit Strom dazu bei, eine Mangellage abzuschwächen oder zu verhindern. Das gilt sowohl für Privatpersonen wie auch für Firmen. Zudem hilft es, wenn möglichst viele Private und Firmen eigenen Strom produzieren. Denn mit eigenem Solar- oder Windstrom schonen Sie die Wasserkraft, und so entleeren sich die Stauseen im Winter langsamer.

Eine Mangellage ist nicht zu verwechseln mit einem Blackout. Eine Mangellage zeichnet sich vorher ab. Aus diesem Grund würden in erster Linie Stromspar- und Kontingentierungs-Massnahmen getroffen. Netzabschaltungen dienen als «Ultima Ratio» und sollten mit allen Möglichkeiten vermieden werden. Allfällige Massnahmen würde nicht CKW, sondern der Bundesrat anordnen.

Sparmöglichkeiten

Mit einfachen Massnahmen lassen sich der eigene Stromverbrauch und damit auch die Kosten senken. Einige Ideen finden sie in unseren CKW Energiespartipps.

In den meisten Fällen können 10 bis 15 Prozent Strom eingespart werden, ohne dass in die Produktion eingegriffen werden muss. Die meisten Grossverbraucher konzentrieren sich in erster Linie auf Komfortfunktionen wie Beleuchtung, Belüftung, Temperaturreduktion in Büro, Einstellhalle sowie Produktion, wo dies möglich ist.

Wird die Kontingentierung auf diese Grössenordnung verschärft, ist in vielen Betrieben die Produktion tangiert davon. Einige Betriebe haben dabei eventuell die Möglichkeit, Test- oder Entwicklungscenter zu schliessen, oder einzelne Produktionslinien vorübergehend stillzulegen. Unter Umständen kann eine solche Stilllegung durch ein eingeschobenes Wartungsfenster abgefedert werden.  

In wenigen Fällen ist eine Einsparung in dieser Grössenordnung schlicht nicht möglich. Dann muss vorübergehend die ganze Produktion stillgelegt werden. Siehe dazu aber auch obige Möglichkeit zu standortübergreifenden Massnahmen: Sie dürfen auch einen nebengeordneten Standort stilllegen, und am Hauptstandort voll weiterproduzieren. 

Die Kontingentierung gilt über alle Standorte. Sie dürfen also die Einsparungen an allen Standorten addieren solange es sich um eine juristische Einheit handelt.

Kontingentierung

Unternehmen müssen sich Gedanken machen über ihr Business Continuity Management und eine Notfallplanung vornehmen: Jeder Unternehmer muss individuell für sich die Frage beantworten: Wie kann ich meine Geschäftstätigkeit unter eingeschränkten Bedingungen fortsetzen - mit weniger Energie oder sogar zyklischen Unterbrechungen?

Es gilt zu unterscheiden zwischen Kontingentierung und zyklischer Abschaltung: Die Kontingentierung trifft alle Grossverbraucher gleichermassen. Bei der zyklischen Abschaltung muss technisch bedingt ein ganzer Strang abgeschaltet werden. Deswegen sind dabei nicht nur Grossverbraucher, sondern auch Kleingewerbe und Privathaushalte betroffen. Abschaltungen hätten grosse wirtschaftliche Folgen. Es muss im Interesse von uns allen liegen, dass es nicht soweit kommt. Wir alle müssen darum die Sparappelle ernst nehmen!

Es wird stets der zu kontingentierende Monat des Vorjahres als Referenzgrösse angenommen. Zur Errechnung von Kontingenten stehen auf ostral.ch Rechenbeispiele für (Sofort-) Kontingentierungen zur Verfügung.

Die Kontingentierung zielt, genau wie die Sparappelle und Verbrauchsverbote, darauf ab, so viel Strom einzusparen wie nötig, um mit gemeinsamer Kraft zu vermeiden, dass es zu zyklischen Abschaltungen kommt.

Grossverbraucher sind alle Endverbraucher, die 100'000 kWh oder mehr pro Jahr verbrauchen ODER mit einem geringeren Jahresverbrauch, welche aufgrund eines in der Vergangenheit erzielten Verbrauches über 100'000 kWh zum damaligen Zeitpunkt den Anspruch auf freien Netzzugang beantragt haben. Sie bleiben also Grossverbraucher.

Die Kontingentierung betrifft einen ganzen Monat. Sie können als Massnahme entweder dauerhaft gleichbleibende Massnahmen treffen, oder beispielsweise auf eine Viertagewoche umschwenken und nur an einem Tag pro Woche viel einsparen. Ebenso ist aber auch die volle Produktion während drei Wochen und die Stilllegung der Produktion während einer Woche möglich. 

Eigenproduktion und Notstrom-Generatoren 

Ja, im Falle von zyklischen Abschaltungen kann selbst produzierter Strom komplett für sich selbst genutzt werden. Voraussetzung dazu ist, dass die installierte Anlage diesen Eigenverbrauch im Inselbetrieb technisch zulässt. Für Fragen können Sie sich gerne an unsere CKW Gebäudetechnik oder einen Installateur ihrer Wahl wenden.

Die Stromversorgung ist nie zu 100 Prozent garantiert. Verschiedene Einflüsse können jederzeit zu einem Stromunterbruch führen. Wenn Sie sehr kritische Businessprozesse unterhalten, sollten Sie sich darauf vorbereiten und beispielsweise die Anschaffung von Anlagen für eine unterbrechungsfreie Stromversorgung (z.B. Notstromaggregaten / grössere Batteriespeicher) prüfen. Diese Empfehlung gilt unabhängig einer möglichen Strommangellage in der Zukunft.

CKW kann ihnen bei einer Strommangellage oder einem Blackout kein Notstromaggregat zusichern, weil die Aggregate für den Netznotfallbetrieb, sowie für den Netzwiederaufbau eingesetzt werden.

E-Mobilität und Wärmepumpen 

Doch, im Moment gibt es keine Einschränkungen. Sollte es zu Sparapellen kommen, gelten diese jedoch für alle elektrischen Verbraucher.

Die Dekarbonisierung – der Ersatz von Öl hin zu erneuerbarem Strom – macht nach wie vor sehr viel Sinn. Wir müssen als Gesellschaft diese Herausforderung schaffen, genauso wie wir es auch schaffen müssen, dass wir auch in Zukunft und zu jedem Zeitpunkt genügend Strom haben.

Weitere Informationen

Unter ostral.ch. Auf dieser Webseite steht für Grossverbraucher eine aufschlussreiche Broschüre als Download zur Verfügung.

Per E-Mail erreichen Sie uns zu diesem Thema unter ostral (at) ckw.ch oder unter der Telefonnummer 0800 88 77 66