
Netzanschluss
So einfach bringen wir Ihr Projekt ans Stromnetz- Sie planen ein Bauprojekt – wir sorgen für die zuverlässige Stromversorgung
Planen Sie einen festen Anschluss an das Verteilnetz? Beauftragen Sie Ihren Elektroplaner oder Elektroinstallateur
Unkomplizierte Abwicklung Ihres Vorhabens über unser Serviceportal
Beauftragen Sie Ihren Elektroinstallateur oder Elektroplaner für einen Anschluss an das Verteilnetz von CKW – wir sorgen für die zuverlässige Stromversorgung.
In unserem Serviceportal kann Ihr Elektroplaner oder Elektroinstallateur Ihr Vorhaben schnell und unkompliziert registrieren und alles rund um den sicheren Zugang für Sie in die Wege leiten.
In fünf Schritten zum Netzanschluss
-
1. Planen und melden
Ganz gleich, ob Sie für Ihr Projekt Nieder- oder Mittelspannung brauchen oder sich mit Ihrer eigenen Energieerzeugungsanlage anmelden: Ihr Elektroinstallateur erledigt alles schnell und einfach über unser Netzanschluss-Portal. Als Basis für den Netzanschlussvertrag mit CKW benötigen wir von ihm eine Installationsanzeige. Details zu baulichen Massnahmen und Preisinformationen finden Sie in den Netzanschlussrichtlinien oder weiter unten in den verschiedenen Registern.
-
2. Realisieren
Wir installieren unsere Mess-, Tarif-, Steuer- und Kommunikationsapparate bei Ihnen vor Ort. Dafür benötigen wir freien Zugang zu sämtlichen Anschlüssen und Messeinrichtungen. Beachten Sie dabei Anhang 6 und 7 der Netzanschlussrichtlinien. Am besten planen Sie diesen Schritt gemeinsam mit Ihrem Elektroplaner oder Architekten.
-
3. In Betrieb nehmen
Ihr Elektroinstallateur übernimmt die Schlusskontrolle Ihrer Anlage und erstellt einen Sicherheitsnachweis (SiNA) mit Mess- und Prüfprotokoll.
-
4. Nutzen
Wir sorgen für die sichere und zuverlässige Durchleitung von elektrischer Energie und erfassen alle für Sie wichtigen Verbrauchsdaten. Je nach Grösse und Verbrauch Ihrer Anlage erhalten Sie von uns zusätzlich ein passendes Netzprodukt. Beim Umbau des Messkonzeptes ist eine neue Installationsanzeige (IA) an CKW erforderlich.
-
5. Kontrollieren
Hier erfahren Sie alles über die regelmässige Überprüfung.
Übersicht und Kontakte
Netzgebiete CKW Netzservices
pdf 240 KB |
Preisinformation/Netzanschlussrichtlinien
Preisinformation
pdf 544 KB |
Netzanschlussrichtlinien
pdf 1 MB |
Anmeldung Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)
pdf 63 KB |
Details aus Netzanschlussrichtlinien
Erstellung, Kabelschutz und Entwässerung für Aussenkasten
Ein- und Mehrfamilienhäuser erhalten in der Regel einem Aussenkasten. Bei Reihenbauten hat die Verbindung zu den einzelnen Häusern installationsseitig durch Reihenhausleitungen mit einer Haussicherung in jedem Gebäude zu erfolgen. Ist der Zutritt ins Gebäudeinnere nicht jederzeit möglich (z. B. Ein und Zweifamilienhäuser, Ferienhäuser, Schützenhäuser, Sportplätze, Schwimmbäder, Pumpenhäuser, Werkstätten, Relais- und Signalstationen, Zivilschutzanlagen usw.), müssen Anschlusssicherungen und Messeinrichtungen von aussen allgemein zugänglich sein.

Hinweis
Das Kabelschutzrohr ist in geeigneter Weise zu entwässern und örtlich mit der Sickerleitung zu verbinden. Für allfällige Schäden, die durch Wassereinbruch entstehen, übernimmt CKW keine Haftung.

Hinweis
Das Kabelschutzrohr ist in geeigneter Weise zu entwässern und örtlich mit der Sickerleitung zu verbinden. Für allfällige Schäden, die durch Wassereinbruch entstehen, übernimmt CKW keine Haftung.

Hinweis
Das Kabelschutzrohr ist in geeigneter Weise zu entwässern und örtlich mit der Sickerleitung zu verbinden. Für allfällige Schäden, die durch Wassereinbruch entstehen, übernimmt CKW keine Haftung.
Begriffe
-
Anschlussbeitrag
Gesamtheit von Netzanschlussbeitrag und Netzkostenbeitrag. Er deckt die Aufwendungen für die technische Anbindung der Anlagen des Netzanschlussnehmers und einen Teil der Beanspruchung des Verteilnetzes ab.
-
Anschlusspunkt
Ort, an welchem die Netzanbindung des Netzanschlussnehmers erfolgt. Grenze der betrieblichen Verantwortung (Grenzstelle) zwischen Netzbetreibern einerseitsund Netzanschlussnehmern andererseits, gleichzeitig auch Übergabestelle für den Energieaustausch.
-
Anschlussüberstromunterbrecher
Technische Einrichtung an der Grenzstelle jedes Niederspannungsnetzanschlusses zur Begrenzung der bezugsberechtigten Leistung und zum Schutz der Objektinstallationen vor Überlast und Kurzschluss. In der Regel sind Anschlussüberstromunterbrecher Schmelzsicherungen (Niederspannungs-Hochleistungs-Sicherung [NHS]), Leitungsschutzschalter oder Leistungsschalter.
-
Bauliche Voraussetzungen
Notwendige bauliche Massnahmen für den Netzanschluss: das Öffnen und Eindecken des Kabelgrabens; das Liefern, Verlegen und Einbetten der Kabelschutzrohre; Wiederinstandstellungsarbeiten; Massnahmen gegen Wasser- und Gaseintritt durch die Kabeleinführung in das Gebäude.
-
Benutzungsdauer
Die Benutzungsdauer gibt an, wie viele Stunden ein Endkunde das elektrische Netz tatsächlich belastet hat. Errechnet wird die Benutzungsdauer aus dem Quotienten der Gesamtarbeit über 12 Monate und der höchsten Last in diesem Zeitraum.
-
Bezugsberechtigte Leistung
Die mit dem Netzanschlussnehmer vereinbarte und im Netzanschlussvertrag festgehaltene maximale Leistung in kVA, die von den Objektinstallationen des Netzanschlussnehmers aus dem Verteilnetz bezogen wird.
-
Einspeiseleistung
Elektrische Leistung, die eine Energieerzeugungsanlage oder weitere Anlagen (z. B. Batteriespeicher) in das Netz einspeisen.
-
Einspeisepunkt
Verknüpfungspunkt der EEA-Anschlussleitung mit dem Netz. In der Regel mit der Netzanschlussstelle übereinstimmend.
-
Elektrische Leistung
Die elektrische Leistung errechnet sich wie folgt: S = U x I x √3 (1’000 VA = 1 kVA) Wobei S die elektrische Scheinleistung mit der Einheit Voltampere [VA] bedeutet, U 400 Volt beträgt und I die Nennstromstärke des Anschlussüberstromunterbrechers in Ampere [A] ist.
-
Produzent
Natürliche oder juristische Person, die Eigentümerin eines oder mehrerer Kraftwerke oder Kraftwerksanteile zur Erzeugung von Elektrizität in Form von Wirk- und Blindleistung bzw. Wirk- und Blindenergie ist und diese Elektrizität ins Netz einspeist.
-
Feinerschliessung
Sie umfasst in der Regel das Niederspannungsnetz und die Transformatorenstation.
-
Grenzstelle
Sie bezeichnet die Grenze der Verantwortlichkeit zwischen dem Netzanschlussnehmer und dem Verteilnetzbetreiber. Bei einem Niederspannungsnetzanschluss liegt die Grenzstelle in der Regel an den Eingangsklemmen des Anschlussüberstromunterbrechers (Anhang 1). Bei einem Mitteloder Hochspannungsnetzanschluss ist die Grenzstellein der Regel die Abgangsklemme des Übergabeschalters vor dem Messfeld (Anhang 2). Die Grenzstelle wird vertraglich festgelegt.
-
Groberschliessung
Sie umfasst in der Regel das Mittelspannungsnetz.
-
Mittelspannung (MS)
In Verteilnetzen der CKW beträgt die Mittelspannung 20 kV.
-
Netzanschluss
Die technische/physikalische Anbindung von Anlagen eines Netzanschlussnehmers an das Verteilnetz.
-
Netzanschlussbeitrag
Beitrag an die Aufwendungen für das Erstellen des Netzanschlusses und für allfällige Netzanpassungen.
-
Netzanschlussnehmer
Ein Grundeigentümer oder Baurechtsberechtigter oder ein Netzbetreiber, der über einen Netzanschluss verfügt. Im Falle der Erstellung eines Netzanschlusses umfasst dieser Begriff auch den Anschlussberechtigten.
-
Netzanschlussstelle / Verknüpfung mit dem Netz
Ort der physikalischen Anbindung des Netzanschlusses an das Verteilnetz des Verteilnetzbetreibers.
-
Netzanschlussvertrag
Mit dem Netzanschlussvertrag erhält der Grundeigentümer das Recht, seine Objektinstallationen an das Verteilnetz anzuschliessen. Zudem werden im Netzanschlussvertrag die technischen Voraussetzungen und die bezugsberechtigte Leistung festgelegt.
-
Netzkostenbeitrag
Beitrag entsprechend der Beanspruchung des Verteilnetzes, ungeachtet, ob beim Netzanschluss Netzausbauten getätigt werden müssen oder nicht. Er deckt einen Teil der Grob- und Feinerschliessung ab.
-
Netzrückwirkungen
Beeinträchtigung der Netzspannung in Grösse und zeitlichem Verlauf, verursacht durch den Betrieb von Anlagen des Netzanschlussnehmers.
-
Niederspannung (NS)
Die Niederspannung beträgt in Verteilnetzen der CKW 400/230 Volt.
-
Transformatorenstation
Anlage zur Umwandlung von Mittelspannung in Niederspannung.
-
Verbrauchsstelle
Pro Verbrauchsstelle braucht es eine Messeinrichtung.
-
Verteilkabine
Anlage zur Aufteilung des Niederspannungsverteilnetzes für den Netzanschluss von Netzanschlussnehmern.
