Netzanschluss

Periodische Kontrolle: Sicherheit für Mensch und Gebäude 

In allen Gebäuden und Wohnungen müssen die elektrischen Installationen und Anlagen aus Sicherheitsgründen von Zeit zu Zeit kontrolliert werden. Das schreibt die Niederspannungs-Installationsverordnung gemäss Artikel 36 vor (NIV Art. 36). Und das ist auch gut so. Denn geprüfte Elektroinstallationen bedeuten Sicherheit für Mensch und Gebäude.

Kontrolle nach Gefahrenklasse

Je nach Gefahrenklasse ist die Kontrolle jährlich, alle 3, 5, 10 oder 20 Jahre fällig. Im Vorfeld erhalten Sie vom Netzbetreiber eine schriftliche Aufforderung. Danach haben Sie sechs Monate Zeit, um den Sicherheitsnachweis (SiNa) einzureichen.

Das schreibt die Niederspannungs-Installationsverordnung gemäss Artikel 36 vor (NIV Art. 36).

Frist unbedingt einhalten

Halten Sie die Frist von sechs Monaten nicht ein, werden Sie höchstens zweimal erinnert, bevor die periodische Kontrolle an das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI) übertragen wird. Gegebenenfalls kommt es zur Strafanzeige.

Der Ablauf einer periodischen Kontrolle sieht folgendermassen aus:

1.    CKW fordert Sie per Brief auf, die periodische Kontrolle durchzuführen.

2.    Sie beauftragen einen unabhängigen Kontrolleur , um die Kontrolle durchzuführen. Wichtig ist, dass Sie einen Kontrolleur auswählen, der nicht an der Planung, Erstellung, Änderung oder Instandhaltung der elektrischen Installationen beteiligt war.

3.    Der Kontrolleur misst relevante Strom- und Isolationswerte Ihrer Anlagen und führt eine Sichtkontrolle der Leitungen und Steckdosen in allen Räumen durch.

4.    Ist alles in Ordnung, stellt der Kontrolleur den Sicherheitsnachweis (SiNa) aus.

a.    Stellt der Kontrolleur Mängel fest, erstellt er einen Bericht.

b.   Aufgrund dieses Berichtes beauftragen Sie Ihre Elektroinstallationsfirma, die Mängel zu beheben.

c.    Danach informiert Ihre Elektroinstallationsfirma mit einer Erledigungsanzeige den Kontrolleur.

Was Sie beachten müssen

Beachten Sie, dass der unabhängige Kontrolleur von der Eigentümerschaft des Objektes beauftragt werden muss. Wenn Sie nicht Eigentümerin oder Eigentümer sind, informieren Sie uns bitte per E-Mail [email protected] oder Telefon 041 249 56 00.

Reservieren Sie sich genug Zeit für die Kontrolle. Die Prüfung dauert bei einem Einfamilienhaus in der Regel rund ein bis zwei Stunden.

Für die Kontrolle ist ein kurzfristiger Stromunterbruch notwendig. Schalten Sie Ihre elektronischen Geräte deshalb vorher aus.

Stellen Sie sicher, dass alle Steckdosen und Sicherungskästen leicht zugänglich sind.

Sollte wider Erwarten Ihre elektrische Installation Ursache eines Schadenfalls sein, kommt die Versicherung nur dann vollständig für den Schaden auf, wenn Sie allen gesetzlichen Verpflichtungen als Hauseigentümer nachgekommen sind. Dazu gehört die korrekte Erstellung des Sicherheitsnachweises.