Gesetzliche Vorgaben

Stromkennzeichnung

Bezüglich Stromversorgung erfüllen wir als privatrechtliches Unternehmen einen öffentlich-rechtlichen Auftrag. Deshalb sind wir verpflichtet, bestimmte Geschäftskennzahlen offenzulegen. 

Stromkennzeichnung 2023

Gelieferter StromAufteilungTotalAus der Schweiz
Erneuerbare Energien 47,1%45,5%
 Wasserkraft38,2%36,6%
 Sonnenenergie2,9%2,9%
 Windenergie< 0,1%< 0,1%
 Biomasse0,0%0,0%
 Geothermie0,0%0,0%
Geförderter Strom 1 6,0%6,0%
Nicht erneuerbare Energien 52,9%52,9%
 Kernenergie52,9%52,9%
 Fossile Energieträger0,0%0,0%
Total 100,0%98,4%

1 Geförderter Strom: 53.4% Wasserkraft, 18.2% Sonnenenergie, 4.3% Windenergie, 20.6% Biomasse, 3.5% Siedlungsabfälle erneuerbar, 0% Geothermie

Offenlegungspflichten

Bezüglich Stromversorgung erfüllen wir als privatrechtliches Unternehmen einen öffentlich-rechtlichen Auftrag. Deshalb sind wir verpflichtet, bestimmte Geschäftskennzahlen offenzulegen.

Elektrizitätstarife

Privatkunden:

Geschäftskunden:

Technische und betriebliche Mindestanforderungen

Die technischen und betrieblichen Mindestanforderungen gemäss StromVG finden Sie unter den Netzanschlussrichtlinien und den Werkvorschriften Zentralschweiz.

Jahresrechnung Netz

Gesamtsumme des Netznutzungserlöses, Abgaben und Leistungen an das Gemeinwesen

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Jahresrechnung Netz 2022/23

Tarifanpassungen

Bezüglich Stromversorgung erfüllen wir als privatrechtliches Unternehmen einen öffentlich-rechtlichen Auftrag. Deshalb sind wir verpflichtet, bestimmte Geschäftskennzahlen offenzulegen. 

Strompreise (Elektrizitätstarife) setzen sich aus drei Faktoren zusammen: Energielieferung, Netznutzung und öffentliche Abgaben. Die Kalkulation der Kosten für Energie und Netz unterliegt gesetzlichen Vorgaben und wird durch die ElCom überwacht. So ist sichergestellt, dass keine zu hohen Kosten verrechnet werden. Auf die Netzkosten des Übertragungsnetzes (Swissgrid) und auf die öffentlichen Abgaben haben wir keinen Einfluss. 

Wir passen unsere Tarife für Energie und Netz jeweils per 1. Januar an.

Konzessionsverträge

CKW versorgt im Kanton Luzern 75 Gemeinden mit elektrischer Energie, zum grössten Teil bis zum Endkunden. Für die Verlegung von Leitungen auf öffentlichem Grund bezahlt CKW an die Gemeinden Gebühren – sogenannte Konzessionsabgaben. Die Leitungen selbst gehören CKW und werden von ihr unterhalten und betrieben. Für die sichere und zuverlässige Stromversorgung investiert CKW jedes Jahr in den Betrieb und Unterhalt des Stromnetzes. 

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Konzessionsabgabe an Gemeinde 2025

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Konzessionsabgabe an Gemeinde 2024

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Bisherige Fusionsprojekte Gemeinden Kanton Luzern