Das Wichtigste in Kürze
Für festangeschlossene Speicher wird ab 1. Januar 2026 die Netznutzung für jene Energiemengen rückerstattet, die nach einem Netzbezug gespeichert und wieder eingespeist werden. Die Abrechnung setzt einen Smart Meter und ein Messkonzept voraus, das Netz‑ und PV‑Strom klar voneinander trennt. Die Anmeldung erfolgt wie gewohnt über die Installationsanzeige.
Was wird vergütet?
Wie bei mobilen Speichern gilt: Vergütet wird ausschliesslich die Netznutzung für zwischengespeicherte Netzenergie. Der Stromwert ist nicht Teil dieser Vergütung. Wenn Sie eine PV‑Anlage betreiben, wird deren Einspeisung wie bisher vergütet. Das Messkonzept grenzt die Energiemengen sauber voneinander ab – beispielsweise zwischen PV‑Produktion, Eigenverbrauch, Netzladung des Speichers und Netzentladung des Speichers.
Voraussetzungen und Messkonzepte
Grundlage ist ein Smart Meter, der die relevanten Energiemengen zuverlässig erfasst. Je nach Anlage kommen unterschiedliche Messkonzepte in Betracht. Diese können durch entsprechende Sensorik zur Energieflussrichtung, durch Parametrierungen im Energiemanagementsystem (EMS) oder durch eine angepasste Zählerkonfiguration umgesetzt werden. Ziel ist stets, Netzladung und Netzentladung eindeutig zu erkennen und eine korrekte Abrechnung sicherzustellen. Für Mess‑ und Kommunikationskomponenten können zusätzliche Kosten entstehen. Lassen Sie sich diesbezüglich von Ihrer Elektroinstallationsfirma beraten.
Anmeldung über die Installationsanzeige
Für festangeschlossene Speicher erfolgt die Anmeldung über den bestehenden Installationsanzeigen-Prozess (IA). Ihre Elektroinstallationsfirma plant die Umsetzung und reicht die notwendigen Unterlagen bei CKW ein. Wir prüfen die Netzverträglichkeit und das eingereichte Messkonzept. Nach der Freigabe kann die Installation von Ihrem Installateur umgesetzt und in Betrieb genommen werden. Sobald Messung und Abrechnung eingerichtet sind, werden die relevanten Netznutzungsmengen rückerstattet und auf Ihrer Stromrechnung ausgewiesen. Bei fremdbelieferten Kundinnen und Kunden sieht man die Position auf der Rechnung Netznutzung.
Häufige Fragen
Das hängt von der Einbettung des Speichers in Ihre Hausinstallation ab. Ihre Elektroinstallationsfirma berät Sie im Prozess und wählt das passende Konzept.
Über das Messkonzept. PV-Einspeisung wird über «CKW R Energie» vergütet. Die Rückvergütung der Netznutzung greift für zwischengespeicherte Netzenergie gemäss Messkonzept.
Ja, je nach Auslegung können Mess‑, Kommunikations- oder Parametrierungsaufwände anfallen. Kontaktieren Sie hierfür Ihren Elektroinstallationspartner.
Das variiert je nach Projektumfang und Verfügbarkeit. Nach erfolgter Eingabe der Installationsanzeige (IA) und Freigabe durch CKW erfolgt die Einrichtung der Messung und Abrechnung.
Ja. Die Rückvergütung bezieht sich auf zwischengespeicherte Netzenergie. Eine Solaranlage ist nicht zwingend erforderlich.