Festangeschlossene Speicher: Rücklieferung und Installation

Ab 2026 können Betreiberinnen und Betreiber von fest installierten Speichern die Netznutzung für zwischengespeicherte Netzenergie rückerstattet erhalten. Für stationäre Speicher gelten dabei eigene Anforderungen an Messkonzept und Installation, die über den bestehenden Installationsanzeigen‑Prozess abgewickelt werden.

Geeignet für:

  • Privatpersonen
  • Unternehmen

Das Wichtigste in Kürze

Für festangeschlossene Speicher wird ab 1. Januar 2026 die Netznutzung für jene Energiemengen rückerstattet, die nach einem Netzbezug gespeichert und wieder eingespeist werden. Die Abrechnung setzt einen Smart Meter und ein Messkonzept voraus, das Netz‑ und PV‑Strom klar voneinander trennt. Die Anmeldung erfolgt wie gewohnt über die Installationsanzeige.