Vorschrift periodische Überprüfung der Energiezähler
Das Bundesgesetz über das Messwesen (MessG 941.20) und die Verordnung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements über Messmittel für elektrische Energie und Leistung (EMmV 941.251) schreiben vor, dass sämtliche, von CKW eingesetzten Energiezähler periodisch überprüft werden.
Überprüfung im Zufallsverfahren
CKW setzt die gesetzliche Vorgabe der Zählerüberprüfung mehrheitlich mit dem statistischen Prüfverfahren um. Alle fünf Jahre werden im Zufallsverfahren Zähler ausgewählt, die überprüft werden müssen. Dieses kostengünstige Verfahren setzen Netzbetreiber in der ganzen Schweiz so um. Im Einzelnen gibt es Wechselaufträge für Zähler, die sich nicht nach diesem Verfahren überprüfen lassen können.
✔ statistisches Prüfverfahren
✔ alle fünf Jahre
✔ im Zufallsverfahren
Kosteneffiziente Durchführung der Tests
Um diesen gesetzlichen Auftrag für unsere Kundinnen und Kunden möglichst kostengünstig zu erfüllen, verzichten wir bewusst auf eine schriftliche Vorinformation und Terminabsprache. Gemäss MessG Art.13 ist CKW der freie Zugang zu den Messmitteln zu gewähren.