Eichstelle E28: Zählerüberprüfung seit über 100 Jahren

E28 – so heisst die Eichstelle von CKW im offiziellen Verzeichnis seit über hundert Jahren. Unsere erfahrenen Eichmeister überprüfen Zähler für Elektrizitätswerke, auch im Auftrag Dritter.

Geeignet für:

  • EVUs

Vorschrift periodische Überprüfung der Energiezähler

Das Bundesgesetz über das Messwesen (MessG 941.20) und die Verordnung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements über Messmittel für elektrische Energie und Leistung (EMmV 941.251) schreiben vor, dass sämtliche, von CKW eingesetzten Energiezähler periodisch überprüft werden.

Überprüfung im Zufallsverfahren

CKW setzt die gesetzliche Vorgabe der Zählerüberprüfung mehrheitlich mit dem statistischen Prüfverfahren um. Alle fünf Jahre werden im Zufallsverfahren Zähler ausgewählt, die überprüft werden müssen. Dieses kostengünstige Verfahren setzen Netzbetreiber in der ganzen Schweiz so um. Im Einzelnen gibt es Wechselaufträge für Zähler, die sich nicht nach diesem Verfahren überprüfen lassen können.

✔ statistisches Prüfverfahren

✔ alle fünf Jahre

✔ im Zufallsverfahren

Kosteneffiziente Durchführung der Tests

Um diesen gesetzlichen Auftrag für unsere Kundinnen und Kunden möglichst kostengünstig zu erfüllen, verzichten wir bewusst auf eine schriftliche Vorinformation und Terminabsprache. Gemäss MessG Art.13 ist CKW der freie Zugang zu den Messmitteln zu gewähren.