Wichtig:
Je nach Spannungsebene und Lage der Kabelleitungen können Sie in Schutzrohren, Kanälen, Decksteinen oder direkt im Erdreich verlegt sein. Auf den folgenden Skizzen/Grabenprofilen sind die Schutzrohe einbetoniert.
Grundsatz
Versorgungsanlagen
Arbeiten in unmittelbarer Nähe von erdverlegten Kabeln, Rohranlagen, Verteilkabinen und Kabelschächten können bei unsachgemässer Durchführung lebensgefährlich sein. Die Arbeiten dürfen erst nach vorheriger Kontaktaufnahme und in Abstimmung mit CKW sowie unter Einhaltung der angeordneten Schutzmassnahmen begonnen werden. Solche Arbeiten sind ausschliesslich von instruiertem Personal oder unter fachkundiger Aufsicht (durch einen Mitarbeitenden von CKW) auszuführen.
Werkleitungsauskunft
Planen Sie ein Bauvorhaben oder Grabarbeiten im Versorgungsgebiet von CKW? Dann nutzen Sie unsere Online-Werkleitungsauskunft, um sich frühzeitig über die Lage von Stromleitungen zu informieren. Die frühzeitige Feststellung unterirdischen Anlagen ist Teil der Sorgfaltspflicht von projektierenden und bauleitenden Instanzen. Die Online-Werkleitungsauskunft zu elektrischen Anlagen und Leitungen finden Sie hier.
Absteckungs- und Vermessungsarbeiten
CKW übernimmt auch Absteckungs- und Vermessungsarbeiten. Senden Sie Ihre Anfrage per E-Mail an: [email protected](bitte Gemeinde und Parzelle angeben).
Beschädigungen
Beschädigungen an Anlageteilen können folgenschwere Auswirkungen haben und im Extremfall Menschen in Gefahr bringen oder Schäden verursachen. Wenn Versorgungsanlagen wie Kabel, Rohranlagen, Kabelschächte oder Verteilkabinen beschädigt werden, ist der Schadensbereich unverzüglich zu verlassen, grossräumig abzusperren und Anwesende sind zu warnen, auch bei zunächst geringfügig erscheinenden Schäden. Als Beschädigungen gelten nicht nur sichtbare Schäden an den Kabeln, sondern auch Beschädigungen an der Rohranlage oder Druckstellen am oder im Kabelmantel. Beschädigungen müssen zwingend der CKW-Netzleitstelle via der Telefonnummer 0800 55 06 07 gemeldet werden.
Planen in Leitungsnähe
Für das Planen und Bauen in Leitungsnähe bestehen gesetzliche Vorgaben und Normen
Planen Sie ein Gebäude oder eine Infrastruktur in der Nähe von Anlagen oder Leitungen? Verantworten Sie die entsprechenden Bauarbeiten? Beachten Sie, dass dazu ein umfangreiches Regelwerk besteht, das zwingend einzuhalten ist. Erkundigen Sie sich frühzeitig bei CKW, wo und was für Anlagen oder Leitungen vorhanden sind oder benutzt werden dürfen. Auch Abklärungen, wie allfällige Leitungsausschaltungen, Begleitung durch eine Aufsichtsperson von CKW etc. benötigen Vorbereitungszeit.
Vorsicht beim Pflanzen von Bäumen, Hecken und Ackerbau
Wurzeln können zum Teil erhebliche Schäden an Elektroinfrastruktur wie Leitungen und Anlagen verursachen. Geplante Bepflanzungen im Leitungsbereich sind CKW zu melden und genehmigen zu lassen.
Meldung bei Terrainveränderungen (Aufschüttungen, Poolanalgen etc.)
Bei Terrainveränderungen können elektrische Anlagen wie Rohranlagen und Kabelschächte betroffen sein. Um die Zugänglichkeit zu gewährleisten, sind geplante Terrainveränderungen CKW zu melden und genehmigen zu lassen.
Arbeiten in Leitungsnähe
Vor Beginn der Arbeiten
Bei Erdarbeiten ist äusserste Vorsicht geboten. Bei Arbeiten jeder Art am oder im Erdreich, z.B bei Aufgrabungen, Terrainveränderungen, Aushebungen von Baugruben, Bohrungen, Pressungen, beim Baggern und Setzen von Masten und Stangen sowie beim Eintreiben von Pfählen, Spundwänden und Bohrern besteht immer die Gefahr, dass unterirdische Anlagen beschädigt werden.
Sondierungen
Mittels Handaushub oder Saugbagger muss vorgängig die genaue Lage, Tiefe und Breite der Rohranlage eruiert werden. Massgebend ist ein aktueller, nicht mehr als ein Monat alter Werkleitungsplan von CKW.
Während den Grabarbeiten
Bei Grabarbeiten im Bereich von elektrischen Anlagen ist äusserst Vorsicht geboten. Arbeiten im Annäherungsbereich sind CKW zu melden und aus Sicherheitsgründen von CKW zu begleiten. Werden Warnbänder, Leitungen und Schutzrohre gefunden, die nicht in den Werkleitungsplänen eingezeichnet sind, müssen die Arbeiten sofort unterbrochen werden und CKW gemeldet werden. Als Annäherungsbereich gelten Arbeiten, welche ab Leitungsachse näher als 2.50 m ausgeführt werden. Ist der Abstand grösser als 2.50 m müssen keine weiteren Massnahmen getroffen werden und es braucht keine Meldung an CKW.
Verlegetiefen der Versorgungsanlagen
Kabelanlagen müssen min. 0,4 m überdeckt sein und sind somit in der Regel ab einer Tiefe von 0,4 bis 1,50 m unterhalb des Terrains verlegt. Eine abweichende Tiefenlage infolge von Terrainverschiebungen, Kreuzungen anderer Anlagen sowie aus anderen Gründen ist möglich. Kabelschächte sind zum grössten Teil überdeckt oder bodeneben mit Abdeckplatten verlegt. Die Abdeckplatten dürfen ohne Erlaubnis von CKW nicht entfernt werden.
Wiedereindeckung der Gräben
Vor der Wiedereindeckung der Gräben ist CKW zu benachrichtigen, damit der Leitungsverlauf sowie allfällige Anlageteile eingemessen werden können und eine Überprüfung der Versorgungsanlagen, z. B. Rohranlage, erfolgen kann.
Anfragen zu Leitungen
Haben Sie Fragen zu Kabelleitungen in Ihrer Nähe? Planen Sie ein Bauprojekt oder führen Grabenarbeiten jn Leitungsnähe aus? Unsere Expertinnen und Experten beantworten gerne Ihre Fragen. Sie erreichen uns unter 041 249 51 11 oder per Mail an [email protected] (bitte Gemeinde und Parzelle angeben).