CKW-Infoanlass zum virtuellen ZEV vom 23. Juni 2025
Allgemeines zu ZEV, vZEV und LEG
Besuchen Sie für weitere Informationen die Webseiten www.lokalerstrom.ch und www.leghub.ch.
Ein ZEV ist eine vertragliche Gemeinschaft, in der mehrere Parteien ihren selbst erzeugten Solarstrom gemeinsam nutzen. Dazu braucht es einen physischen Netzanschluss und eine eigene Leitungsinfrastruktur zwischen den Liegenschaften innerhalb des ZEV.
In einem virtuellen ZEV (vZEV) schliessen sich Liegenschaften zusammen, die über einen gemeinsamen Anschlusspunkt zum Verteilnetz verfügen. Für die Stromverteilung innerhalb des vZEV können die bestehenden Stromleitungen verwendet werden. Es braucht also keine neuen Stromleitungen oder andere baulichen Massnahmen, um einen vZEV zu bilden. Mitglieder eines vZEV benötigen zudem keine eigene Messinfrastruktur, sondern können gegen eine Gebühr (Messtarif) jene des Verteilnetzbetreibers verwenden.
Der vZEV ermöglicht eine einfachere Integration von bestehenden Gebäuden, da kein Austausch der Stromzähler oder Umbau der Netzanschlüsse erforderlich ist. Dies fördert eine breitere Nutzung erneuerbarer Energien.
Um ein ZEV oder vZEV zu gründen, müssen alle Parteien informiert, ein Vertrag ausgearbeitet und eine Lösung für die Messung und Abrechnung gewählt werden. Die Anmeldung läuft über Ihren Verteilnetzbetreiber. Wenn sich Ihr Gebäude im Versorgungsgebiet von CKW befindet, dann können Sie hier Ihren ZEV oder hier Ihren vZEV anmelden.
Nutzen Sie den vZEV-Check auf www.leghub.ch. Wählen Sie CKW als Ihren Stromversorger aus und prüfen Sie anhand Ihrer Adresse, welche Nachbarn für einen vZEV in Frage kommen.
Lokale Elektrizitätsgemeinschaften können ab 1. Januar 2026 gegründet werden. CKW nutzt für den gesamten Gründungs-, Anmeldungs- und Verwaltungsprozess die Plattform LEGHub (www.leghub.ch). Ab Mitte Dezember können Sie über die Plattform Ihre LEG im Versorgungsgebiet von CKW anmelden und verwalten. Für die Gründung einer LEG oder den Beitritt zu einer LEG ist ein schriftlicher Vertrag erforderlich. Geprüfte Standardverträge finden Sie unter www.leghub.ch.
Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG)
LEG sind auf die Netzebenen 5 und 7 beschränkt. Alle Teilnehmenden müssen auf derselben Netzebene angeschlossen sein. Eine LEG zwischen Teilnehmenden auf Netzebene 5 UND 7 ist nicht möglich.
- 40 Prozent Rabatt, wenn für die Stromübertragung eine Netzebene genutzt wird
- 20 Prozent Rabatt, wenn für die Stromübertragung mehrere Netzebenen genutzt werden (NE7➡️NE5➡️NE7)
In einer LEG bleibt ein großer Teil des Stroms «im Quartier». Das übergeordnete Netz wird weniger beansprucht. Diese Entlastung des Netzes wird pauschal honoriert. Je nach Ausgestaltung der LEG und netzdienlichem Verhalten erhalten Teilnehmende einen Rabatt von 20 oder 40 Prozent auf die Netznutzung. Der Rabatt betrifft ausschließlich den Netztarif. Der Preis für die Energie selbst wird separat vereinbart und ist nicht pauschal rabattiert.
Es fallen keine Kosten an.
Nein, aktuell bietet CKW keine Abrechnungslösungen an.
Ja, Marktkunden können an einer LEG teilnehmen. Es wird jedoch empfohlen, dies vorab mit dem jeweiligen Energielieferanten zu klären.
Ja, der LEG-Teilnehmende bleibt Kunde von CKW und erhält weiterhin eine Rechnung von CKW.
Ja, eine Integration ist möglich. Die Batterie darf jedoch nur über die PV-Anlage hinter dem Netzanschluss geladen werden, nicht mit Strom vom Netz.
Ja, das ist möglich.
Ja, Sie können mit Ihrem ZEV oder Ihrem vZEV an einer LEG teilnehmen.
Teilnahme von Produktionsanlagen an einem vZEV
Nein, eine HEIV-Anlage kann nicht an einem vZEV teilnehmen.
KEV-Produktionsanlagen ohne Eigenverbrauch dürfen nicht an einem vZEV teilnehmen. KEV-Produktionsanlagen mit Eigenverbrauch können an einem vZEV teilnehmen.
Nein, da Bezug und Überschuss über denselben physischen Zähler laufen.
Abrechnung und Messung im vZEV
CKW stellt einem vZEV die für die Abrechnung notwendigen Lastgangdaten der Messung der Produktion und des Verbrauchs der einzelnen Teilnehmenden unentgeltlich bereit. Die Abrechnung erfolgt durch den vZEV-Betreiber oder einen beauftragten Dienstleister.
Ja, standardmässig erfolgt die Abrechnung durch den vZEV-Betreiber. Optional kann ein Abrechnungsdienstleister beauftragt werden.
Im Jahr 2025 dürfen keine Messkosten separat verrechnet werden, weshalb sie wie bisher im Netznutzungsentgelt enthalten sind. Ab 2026 muss der Messtarif separat pro Messpunkt einer Netzbetreiberin in Rechnung gestellt werden.
Die Netzbetreiber haben auf der Grundlage ihrer anrechenbaren Messkosten verursachergerechte Messtarife festzulegen und diese zu veröffentlichen. Das Messentgelt fällt pro Messpunkt an und ist in der Rechnungsstellung gesondert vom Netznutzungsentgelt auszuweisen. Für verschiedene Arten von Messpunkten können unterschiedlich hohe Kosten und Aufwände beim Netzbetreiber anfallen. Das erhobene Messentgelt muss verursachergerecht ausgestaltet sein und darf die anrechenbaren Messkosten nicht übersteigen. Die Messentgelte werden spätestens am 31. August 2025 von ElCom publiziert und sind dann unter ckw.ch/stromprodukte einsehbar.
Der Netz-Grundtarif wird nur einmal pro vZEV erhoben. Der Messtarif wird ab 1.1.2026 für jeden von der Netzbetreiberin betriebenen Smart Meter (Messpunkt) innerhalb des vZEV verrechnet.
Der Netz-Leistungstarif wird auf den gesamten vZEV-Bezug erhoben. Denn gleich wie bei einer ZEV gilt der gesamte vZEV als ein einziger Endverbraucher.
Die Leistungen der beiden Anlagen werden innerhalb der vZEV addiert. Die gesamte Produktionsleistung beträgt somit 79,9 kWp.
Je nach Leistung und Eigenverbrauch gelten folgende Vergütungssätze (Stand: 2025):
- PV-Anlagen mit weniger als 30 kW: 6,0 Rp./kWh
- PV-Anlagen mit Eigenverbrauch und mit einer Leistungen zwischen 30 und 150 kW: die Vergütung liegt zwischen 5,8 und 1,2 Rp./kWh – abhängig von der Leistung. Der Richtwert: 180 geteilt durch die Leistung der Anlage in kW. Die genauen Informationen finden Sie auf der Website des Bundesamts für Energie.
- PV-Anlagen ohne Eigenverbrauch zwischen 30 und weniger als 150 kW: 6,2 Rp./kWh
Für alle übrigen Anlagen (z.B. mit mehr als 150 kW) richtet sich die Vergütung nach dem Referenzmarktpreis des BFE.
Hinweis: Bei der Höhe der Mindestvergütung orientiert sich CKW ab dem 1. Januar 2025 an der aktuellen Verordnung, die der Bundesrat im Februar 2025 verabschiedet hat.
vZEV-Teilnehmende können individuelle Daten zu Stromverbrauch und -kosten nicht mehr über das Kundenportal MyCKW einsehen. Diese Informationen erhalten sie neu direkt vom Betreiber des vZEV. Sie haben Anspruch auf transparente Information durch den Betreiber, und ab 2026 können Sie sich auf ein verbessertes Datenzugangsrecht berufen.
Die Smart Meter von CKW verfügen über eine Kundenschnittstelle. Für diese Schnittstelle gibt es verschiedene Module (z. B. von whatwatt), mit denen Produktions- und Verbrauchsdaten in Echtzeit abgerufen werden können. Die Module sind durch den vZEV-Betreiber zu beschaffen.
Ausgangslage
Die Heizung ist über denselben virtuellen Zähler (vZEV) ans Netz angeschlossen wie die Wohnungen und der Allgemeinstrom. Es gibt keine eigene CKW-Rechnung für die Heizung. Der Heizungszähler misst sowohl den Stromverbrauch als auch den Solarstrom (PV-Ertrag). Alles wird zusammen auf einer CKW-Rechnung für den vZEV-Betreiber abgerechnet.
Annahmen
| Position | Wert (kWh) |
|---|---|
| V-Ertrag (gemessen beim Heizungszähler) | 2’000 |
| Gesamtverbrauch vZEV (alle Parteien inkl. Heizung) | 3’400 |
| → daraus: Netzbezug über virtuellen Zähler (CKW) | 1’400 |
Verbrauchsaufteilung
| Partei | Verbrauch (kWh) |
|---|---|
| Wohnung 1 | 800 |
| Wohnung 2 | 900 |
| Wohnung 3 | 700 |
| Allgemein | 600 |
| Heizung | 400 |
| Total | 3'400 |
Verteilung des PV-Stroms (2'000 kWh anteilig)
| Verbraucher | Verbrauch (kWh) | Anteil (%) | Anteil PV-Strom (kWh) | Netzbezug (kWh) |
|---|---|---|---|---|
| Whg 1 | 800 | 23.5 | 470 | 330 |
| Whg 2 | 900 | 26.5 | 530 | 370 |
| Whg 3 | 700 | 20.6 | 410 | 290 |
| Allgemein | 600 | 17.6 | 350 | 250 |
| Heizung | 400 | 11.8 | 240 | 160 |
| Total | 3'400 | 100 | 2’000 | 1’400 |
CKW-Abrechnung an vZEV-Betreiber
| Position | Menge | Einheit | Preisansatz | Betrag (CHF) |
|---|---|---|---|---|
| Netzbezug (virtueller ZEV-Zähler) | 1'400 kWh | kWh | 0.35 CHF/kWh | 490.00 |
| Messtarif (pro Zähler) | 5 Monate | pauschal | 5.00 CHF | 25.00 |
| Total CKW-Rechnung | 515.00 |
Interne Verrechnung (Beispielansatz)
Annahmen:
- PV-Strom intern verrechnet mit 0.15 CHF/kWh
- Netzstrom (weiterverrechnet) 0.35 CHF/kWh
| Partei | PV-Strom (kWh) | PV-Kosten (CHF) | Netzbezug (kWh) | Netz-Kosten (CHF) | Total (CHF) |
|---|---|---|---|---|---|
| Whg 1 | 470 | 70.50 | 330 | 115.50 | 186.00 |
| Whg 2 | 530 | 79.50 | 370 | 129.50 | 209.00 |
| Whg 3 | 410 | 61.50 | 290 | 101.50 | 163.00 |
| Allgemein | 350 | 52.50 | 250 | 87.50 | 140.00 |
| Heizung | 240 | 36.00 | 260 | 56.00 | 92.00 |
| Total | 2'000 | 300.00 | 1'400 | 490.00 | 790.00 |
Zusammenfassung – korrekte vZEV-Abrechnung
- Der produzierte Solarstrom (PV) wird intern je nach Verbrauch verteilt.
- Die CKW-Rechnung zeigt nur einen virtuellen Messpunkt: den Gesamtstromverbrauch abzüglich des PV-Stroms.
- Der Betreiber rechnet intern ab – basierend auf den Lastgangdaten, die CKW liefert.
Vertragsgestaltung und wirtschaftliche Aspekte
Die Kündigungsfrist des vZEV-Vertreters gegenüber CKW als Verteilnetzbetreiberin beträgt drei Monate.
Ja, mit denselben Fristen wie bei der Neugründung. Der vZEV-Betreiber muss Mutationen innerhalb eines Monats an CKW melden. CKW hat die betreffenden Mieterinnen und Mieter sowie Pächterinnen und Pächter nach Beendigung derer Teilnahme am vZEV innert drei Monaten in die Grundversorgung aufzunehmen.
Quartalsweise an den vZEV-Betreiber. Die Weiterverrechnung innerhalb des vZEV ist Sache des vZEV-Betreibers oder eines Abrechnungsdienstleisters.
Ab 2026 werden die Messkosten über die Messtarife separat verrechnet, die genaue Höhe wird noch festgelegt. Informationen zur Höhe der Kosten für die Abrechnungsdienstleistung erhalten Sie bei den jeweiligen Abrechnungsdienstleistern.
Ja, Marktkunden können einem vZEV beitreten. Der bestehende Energieliefervertrag muss beendet oder angepasst werden, weil sich das Bezugsverhalten und die Energiemenge verändern.
Technische Fragen
Ja, unter der Voraussetzung, dass der Speicher bei CKW angemeldet wurde und die Zustimmung für die Nutzung der Smart-Meter-Daten vorliegt. Ferner sind die Vorgaben der StromVV zu beachten.
Ein ZEV mit nur einem Hauptzähler (physische Austauschmessung) kann an einem virtuellen ZEV teilnehmen.
Ja, die interne Verrechnung der Produktions- und Beschaffungskosten obliegt dem jeweiligen Betreiber.
Beispiel: Eine PV-Anlage mit 10 kWp kann Messpunkte mit bis zu 100 kW BBL integrieren.
Stromverteilung und Vergütung
Die Verteilung obliegt dem vZEV-Betreiber. Es können Prioritäten festgelegt werden.
CKW vergütet nur den vZEV-Betreiber, da der gesamte vZEV gegenüber CKW einen einzigen Endverbraucher bildet. Die interne Weiterverrechnung ist dessen Aufgabe.
Für die interne Verrechnung und Preisbildung ist dies der vZEV-Betreiber.
Nein, CKW stellt keine Vorlagen bereit.
Sie müssen keine Strommenge garantieren. Die Verteilung der produzierten Energie innerhalb des vZEV erfolgt nach dem gewählten Modell, z. B. prozentual, verbrauchsabhängig oder priorisiert. Wichtig ist, dass dieses Modell gegenüber den Teilnehmenden offengelegt und einheitlich angewendet wird.
Gesetzliche Vergünstigungen und Netznutzung
Nein, der interne Eigenverbrauch ist von der Netznutzung und von Abgaben befreit.
Nein, es entstehen keine Einrichtungskosten durch die Netzbetreiberin CKW.
15-Minuten-Lastgänge aller Teilnehmenden zur internen Abrechnung.
Wärmepumpen im vZEV
Damit Ihre Wärmepumpe Teil eines vZEV sein kann, ist ein Tarifwechsel erforderlich. Nach dem Wechsel wird die Wärmepumpe nicht mehr zeitlich durch CKW gesteuert, sondern ist rund um die Uhr (24 h) freigeschaltet. Sie wird lediglich mit einer Notansteuerung versehen.
Bitte beachten Sie: Je nach Situation vor Ort ist eine Anpassung der Steuerung durch Ihre Elektroinstallationsfirma notwendig.
Wärmepumpen, die im sperrbaren Tarif (z. B. Tarif S) betrieben werden, profitieren aktuell von einem reduzierten Leistungspreis von CHF 0.50 pro kW. Nach einer Integration in den vZEV entfällt dieser Vorteil. Die Wärmepumpe wird dann zum regulären vZEV-Leistungstarif abgerechnet.
Vergleichen Sie die aktuellen Konditionen bitte sorgfältig:
Ob sich die Einbindung Ihrer Wärmepumpe in einen vZEV lohnt, hängt vom individuellen Verbrauchsverhalten und der Tarifstruktur im vZEV ab.
Ja. Der separate Zähler kann grundsätzlich beibehalten werden.
Bitte beachten Sie jedoch: Da die Wärmepumpe im vZEV nicht mehr zeitlich gesteuert wird, sondern dauerhaft freigeschaltet ist, muss die bestehende Steuerverdrahtung angepasst werden. Diese Anpassung ist durch Ihre Elektroinstallationsfirma vorzunehmen. Die Notansteuerung bleibt weiterhin bestehen.
Sonstiges
Nein, der vZEV-Betreiber muss die relevanten Netzanschlüsse melden.
CKW liefert die Daten, die Abrechnung erfolgt durch den vZEV-Betreiber.
Nein, die Verteilung ist frei wählbar.
Nein, ein ZEV/vZEV kann nur auf den ersten Tag eines Monats in Betrieb genommen werden.