Ihr Beitrag zu den Klimazielen der Schweiz
In der Schweiz ist die Förderung erneuerbarer Energien ein wichtiger Hebel, um die Klimaziele zu erreichen. Wer selbst produzierten Solarstrom verkauft, erhöht auf diesem Weg die eingespeiste Menge erneuerbarer Energien im allgemeinen Stromnetz.
Was wird wann vergütet?
Produziert Ihre Solaranlage mehr Strom, als Sie verbrauchen, nimmt CKW Ihnen den Überschuss ab und vergütet ihn. Dazu sind wir gesetzlich verpflichtet. Mit dieser Rückliefer- oder auch Einspeisevergütung vergüten wir aber nicht nur die reine Energie, wir kaufen auch den Herkunftsnachweis (HKN) von Ihrem Sonnenstrom.
Wie hoch ist die Einspeisevergütung?
Die Einspeisevergütung für Energie aus Solaranlagen richtet sich nach der Berechnung des Referenz-Marktpreises gemäss Art. 15 EnFV durch das Bundesamt für Energie (BFE). Dieser wird quartalsweise festgelegt und ist auf der BFE-Website abrufbar. Gemäss dem BFE entspricht der Referenz-Marktpreis dem Durchschnitt der Preise, die an der Strombörse (Swissix) in einem Vierteljahr jeweils für den Folgetag (day-ahead) festgesetzt werden, gewichtet nach der tatsächlichen viertelstündlichen Einspeisung der lastganggemessenen Anlagen. Die Einspeisevergütung für Energie aus anderen Technologien wird individuell vereinbart.
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Die Einspeisevergütung für Energie aus Solaranlagen richtet sich nach dem Referenz-Marktpreis, der quartalsweise durch das Bundesamt für Energie festgelegt wird.
Vergütungen für Solarstrom
Die Vergütung von Strom aus PV-Anlagen erfolgt nach Ihrer aktuellen Abrechnungsperiode. Die Preise sind mengengewichtet.
Nach dem deutlichen Ja zum Stromgesetz gelten voraussichtlich ab 2025 schweizweit vereinheitlichte Regeln für die Abnahme von Solarstrom, inklusive Mindestvergütungen für gewisse Anlagen. CKW unterstützt die Lösung mit Mindestvergütungen und hat beschlossen, bereits für die Abrechnung des zweiten Quartals 2024 die vorgesehenen Mindestvergütungen anzuwenden, falls der BFE-Referenzmarktpreis darunter liegt. Damit wird verhindert, dass Kundinnen und Kunden sehr tiefe Rückliefervergütungen erhalten, weil die Marktpreise für Solarstrom tief sind. Bei der Höhe der Mindestvergütung orientieren wir uns an den aktuellen Vorschlägen des Bundesrates:
Mindestvergütungen Energie
- PV-Anlagen unter 30kW-Leistung: 4,6 Rp./kWh
- PV-Anlagen ab 30kW bis 150kW ohne Eigenverbrauch: 6.7 Rp./kWh
Bei allen übrigen Anlagen orientiert sich die Vergütung am BFE-Referenzmarktpreis.
BFE-Referenzmarktpreis
Jahr, Quartal | Quartal Preis Rp/kWh | Jahr Preis Rp/kWh | |
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2024, Quartal 02 | 3.507 Rp/kWh | ||
2024, Quartal 01 | 6.197 Rp/kWh |
Jahr, Quartal | Quartal Preis Rp/kWh | Halbjahr Preis Rp/kWh | Jahr Preis Rp/kWh | |
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2023, Quartal 04 | 8.704 Rp/kWh | 7.523 Rp/kWh | 8.316 Rp/kWh | |
2023, Quartal 03 | 7.166 Rp/kWh | |||
2023, Quartal 02 | 7.692 Rp/KWh | 9.112 Rp/kWh | ||
2023, Quartal 01 | 13.142 Rp/kWh | |||
2022, Quartal 04 | 19.724 Rp/kWh | 35.676 Rp/kWh | 28.971 Rp/kWh | |
2022, Quartal 03 | 40.258 Rp/kWh | |||
2022, Quartal 02 | 21.653 Rp/kWh | 23.036 Rp/kWh | ||
2022, Quartal 01 | 26.246 Rp/kWh |
Vergütung Herkunftsnachweis
CKW R HKN 2023 | Rp/kWh (exkl. MWST) |
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PV-HKN <= 100 kVA | 2.00 |
PV-HKN > 100 kVA | 1.00 |
Haben Sie im Versorgungsgebiet von CKW eine Photovoltaikanlage installiert und möchten sich für den HKN-Dauerauftrag anmelden?
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Haben Sie bei sich zuhause eine Plug-and-Play-Solaranlage installiert? Bitte melden Sie diese bei uns an
Tarifblätter zum Download
Hier finden Sie alle aktuellen und detaillierten Preise für die Rückliefervergütung: