CKW beendet die Abnahme von selbst produziertem Strom zu Marktpreisen aus der ganzen Schweiz bis Ende 2024
2022 haben wir die schweizweite Abnahme von Solarstrom zu Marktpreisen lanciert. Alle Solarproduzenten sollten von den damals attraktiven Marktpreisen profitieren. Diese sind in der Zwischenzeit stark gesunken, womit die Vergütung zu Marktpreisen weniger attraktiv wird.
Inzwischen haben sich auch die politischen Rahmenbedingungen entwickelt: Voraussichtlich ab 1.1.2025 gelten schweizweit vereinheitlichte Regeln für die Abnahme von Solarstrom, inkl. Mindestvergütungen. Deshalb beenden wir die schweizweite Abnahme von Solarstrom zu Marktpreisen auf diesen Zeitpunkt. Sofern Sie nicht bereits vorher zu Ihrem Verteilnetzbetreiber zurückgewechselt haben, werden wir den Abnahmevertrag per 31.12.2024 kündigen und den Wechsel zurück zu Ihrem Verteilnetzbetreiber vornehmen. Anschliessend liefern Sie Ihren Solarstrom wieder an Ihren lokalen Versorger.
Dieser Weg zurück zu Ihrem Verteilnetzbetreiber ist ganz einfach: Füllen Sie dazu dieses Formular aus und melden Sie sich fristgerecht bei Ihrem Verteilnetzbetreiber an.
Kündigung
Ihren Rückliefervertrag mit CKW können Sie direkt mittels Formular kündigen.
CKW unterstützt die Lösung mit Mindestvergütungen und hat beschlossen, bereits ab sofort die vorgesehene Mindestvergütung von 4.6 Rappen pro Kilowattstunde gemäss Verordnungsentwurf zu vergüten, falls der BFE-Referenzmarktpreis unter diese Schwelle fällt. Zusätzlich verzichten wir auf den Abzug der Dienstleistungspauschale. Unabhängig von dieser Änderung läuft die schweizweite Abnahme von Strom aus PV-Anlagen zu Marktpreisen per Ende Jahr aus.
Jahr, Quartal | Vergütung | |
---|---|---|
2024, Quartal 03 | Publikation Mitte Oktober 2024 | |
2024, Quartal 02 | 4.60 Rp/kWh (Mindestvergütung, da BFE Referenzmarktpreis 3.507 Rp/kWh) Auszahlung ca. Mitte/Ende Juli 2024 (für Stromeinspeisung ab 1. April 2024) | |
2024, Quartal 01 | 3.197 Rp/kWh (nach Abzug Dienstleistungspauschale) | |
2023, Quartal 04 | 5.704 Rp/kWh (nach Abzug Dienstleistungspauschale) | |
2023, Quartal 03 | 4.166 Rp/kWh (nach Abzug Dienstleistungspauschale) | |
2023, Quartal 02 | 4.692 Rp/kWh (nach Abzug Dienstleistungspauschale) | |
2023, Quartal 01 | 10.142 Rp/kWh (nach Abzug Dienstleistungspauschale) |
Update: CKW verzichtet seit dem Q2/2024 auf die Erhebung einer Dienstleistungspauschale.
Die Dienstleistungspauschale beinhaltet den Aufwand für die Abwicklung und Abrechnung, die Beschaffung der Ausgleichenergie und das damit verbundene Risiko. Je tiefer der Marktpreis, desto geringer das einkalkulierte Risiko. In der folgenden Tabelle sind die Abstufungen je nach Höhe des Referenzmarktpreises ersichtlich.
Referenzmarktpreis BFE | Dienstleistungspauschale |
---|---|
Bis 20.0 Rp/KWh | 3.0 Rp/kWh |
Bis 27.0 Rp/kWh | 5.0 Rp/kWh |
Bis 34.0 Rp/kWh | 7.0 Rp/kWh |
Ab 34.0 Rp/kWh | 8.0 Rp/kWh |
Häufige Fragen
Hier können Sie mit Ihrer CKW-Kundennummer die Kündigung durchführen.
Das Vertragsverhältnis kann durch beide Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen auf Ende eines Quartals beendet werden (31.03., 30.06., 30.09. und 31.12.). CKW wird das Angebot per Ende 2024 beenden und bis spätestens Ende November alle noch bestehenden Verträge per 31.12.2024 kündigen.
Ja, denn gemäss ElCom Mitteilung vom 20. September 2022 ist gesetzlich keine Bestimmung vorgesehen, welche vorsieht, dass die Abnahme- und Vergütungspflicht entfällt, wenn ein Produzent seinen Strom für eine bestimmte Zeit einem Dritten veräussert hat. Entsprechend muss ein Verteilnetzbetreiber bei gegebenen Voraussetzungen die ihm angebotene Elektrizität wieder abnehmen und vergüten.
Der Wechselprozess dauert mindestens 15 Werktage. Wir sind dabei jedoch auch auf die Reaktionsgeschwindigkeit Ihres Verteilnetzbetreibers angewiesen, die wir nicht beeinflussen können.
CKW beendet die schweizweite Abnahme von Strom aus PV-Anlagen zu Marktpreisen per Ende 2024. Sofern Sie nicht bereits vorher zu Ihrem Verteilnetzbetreiber zurückgewechselt haben, werden wir den Abnahmevertrag per 31.12.2024 kündigen und den Wechsel zurück zu Ihrem Verteilnetzbetreiber vornehmen. Anschliessend liefern Sie Ihren Solarstrom wieder an Ihren lokalen Versorger.
Die Auszahlung geschieht quartalsweise.
CKW vergütet den ins Netz eingespeisten Strom nach dem Referenzmarktpreis des Bundesamtes für Energie (BFE) abzüglich der Dienstleistungspauschale. Der Referenzmarktpreis orientiert sich an den aktuell gehandelten Strompreisen am Markt. Wie sich die Strompreise entwickeln, lässt sich nicht vorhersehen.
Nein, CKW übernimmt den HKN nicht. Dieser kann unabhängig von der Energie vermarktet werden.
Den Reststrom erhalten Sie weiterhin von Ihrem heutigen Stromlieferanten. Dies ist unabhängig von der Rücklieferung Ihrer PV-Anlage.
Die entsprechende Karte finden Sie hier.