Ihre Vorteile
Überschüssigen selbst produzierten Strom aus PV-Anlagen zu Marktpreisen verkaufen
CKW vergütet selbst produzierten Strom anhand des BFE-Referenzmarktpreises (ohne Herkunftsnachweis)
Neu auch möglich für Solaranlagenbesitzer ausserhalb des CKW-Versorgungsgebietes
Sie besitzen eine Solaranlage und möchten Ihren überschüssigen Strom zu Marktpreisen verkaufen? Wir bieten Ihnen ein attraktives Angebot:
Neu nimmt CKW auch den selbst produzierten Strom von PV-Anlagen ausserhalb des eigenen Versorgungsgebietes ab. Der Wechsel zu CKW ist jeweils auf ein Quartalsbeginn hin möglich. Die Vergütung je gelieferte Kilowattstunde Strom wird immer rückwirkend für das vergangene Quartal auf Basis des Referenzmarktpreises des Bundesamtes für Energie (BFE) berechnet, abzüglich einer Dienstleistungspauschale pro Kilowattstunde (kWh). Die Dienstleistungspauschale richtet sich nach der Höhe des Referenzmarktpreises.
Jahr, Quartal | Vergütung nach Abzug Dienstleistungspauschale | |
---|---|---|
2023, Quartal 03 | Publikation Mitte Oktober 2023 | |
2023, Quartal 02 | 4.692 Rp/kWh Auszahlung ca. Mitte/Ende Juli 2023 (für Stromeinspeisung ab 1. April 2023) | |
2023, Quartal 01 | 10.142 Rp/kWh | |
2022, Quartal 04 | 16.724 Rp/kWh | |
2022, Quartal 03 | 32.258 Rp/kWh |
Die Dienstleistungspauschale beinhaltet den Aufwand für die Abwicklung und Abrechnung, die Beschaffung der Ausgleichenergie und das damit verbundene Risiko. Je tiefer der Marktpreis, desto geringer das einkalkulierte Risiko. In der folgenden Tabelle sind die Abstufungen je nach Höhe des Referenzmarktpreises ersichtlich.
Referenzmarktpreis BFE | Dienstleistungspauschale |
---|---|
Bis 20.0 Rp/KWh | 3.0 Rp/kWh |
Bis 27.0 Rp/kWh | 5.0 Rp/kWh |
Bis 34.0 Rp/kWh | 7.0 Rp/kWh |
Ab 34.0 Rp/kWh | 8.0 Rp/kWh |
So profitieren Sie
- Sie füllen das Anmeldeformular aus und erteilen damit CKW eine Vollmacht zum Abnehmerwechsel.
- CKW bearbeitet die Anmeldung und nimmt Kontakt mit Ihrem Verteilnetzbetreiber auf.
- Sie erhalten eine Bestätigung über den erfolgreichen Wechsel zu CKW.
- Ab dem nächsten Quartal liefern Sie Ihren selbst produzierten Strom aus Ihrer PV-Anlage an CKW und erhalten dafür eine marktkonforme Einspeisevergütung. Bitte beachten Sie, dass der Abnehmerwechsel mindestens 15 Werktage benötigt.
Wie Sie sehen, profitieren Sie ganz einfach. Einige Punkte müssen Sie vorab berücksichtigen:
- Ihre Solaranlage ist Lastgang-gemessen.
- Die Anlage hat eine Mindestgrösse von 4 Kilowatt-Peak (kWp).
- Sie haben keinen laufenden Vertrag mit einem anderen Abnehmer.
- Beachten Sie bestehende Kündigungsfristen- und -bedingungen.
Klären Sie Unklarheiten mit Ihrem Verteilnetzbetreiber ab.
Jetzt wechseln
Füllen Sie das Formular aus und wir leiten den Abnehmerwechsel ein.
Bitte beachten Sie, dass wir den Abnehmerwechsel ab sofort auf den 1. Januar 2024 einleiten.
Das sind die Hintergründe unseres Angebots
Als Solaranlagenbesitzer produzieren Sie Ihren eigenen Solarstrom. Einen möglichst grossen Teil dieses Stroms verbrauchen Sie selbst. Den anderen Teil speisen Sie als überschüssigen Strom ins Netz Ihres örtlichen Verteilnetzbetreibers ein.
Für den eingespeisten Solarstrom erhalten Sie von Ihrem örtlichen Verteilnetzbetreiber eine Rückliefer- oder auch Einspeisevergütung. Die Höhe dieser Vergütungen unterscheiden sich je nach Region und Elektrizitätsunternehmen stark.
CKW bezahlt im eigenen Versorgungsgebiet seit 1. Januar 2022 eine Rückliefervergütung, die sich am Referenzmarktpreis des Bundesamts für Energie (BFE) ausrichtet.
Wir sind der Meinung, dass alle Solarstromproduzenten von den Strompreisen am Markt profitieren sollen – nicht nur die Kundschaft in unserem Versorgungsgebiet.
Kündigung
Ihren Rückliefervertrag mit CKW können Sie direkt mittels Formular kündigen.
Häufige Fragen
Das hat mit der Datenübermittlung zu tun. Ohne Lastgangmessung können die notwendigen Prozesse für den Wechsel zu CKW nicht durchgeführt werden.
Das Vertragsverhältnis besteht auf unbestimmte Zeit und kann durch beide Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen auf Ende eines Quartals beendet werden (31.03., 30.06., 30.09. und 31.12.).
Hier können Sie mit Ihrer CKW-Kundennummer die Kündigung durchführen.
Ja, denn gemäss ElCom Mitteilung vom 20. September 2022 ist gesetzlich keine Bestimmung vorgesehen, welche vorsieht, dass die Abnahme- und Vergütungspflicht entfällt, wenn ein Produzent seinen Strom für eine bestimmte Zeit einem Dritten veräussert hat. Entsprechend muss ein Verteilnetzbetreiber bei gegebenen Voraussetzungen die ihm angebotene Elektrizität wieder abnehmen und vergüten.
Der Wechselprozess dauert mindestens 15 Werktage. Wir sind dabei jedoch auch auf die Reaktionsgeschwindigkeit Ihres aktuellen Abnehmers angewiesen, die wir nicht beeinflussen können.
Die Auszahlung geschieht quartalsweise.
CKW vergütet den ins Netz eingespeisten Strom nach dem Referenzmarktpreis des Bundesamtes für Energie (BFE) abzüglich der Dienstleistungspauschale. Der Referenzmarktpreis orientiert sich an den aktuell gehandelten Strompreisen am Markt. Wie sich die Strompreise entwickeln, lässt sich nicht vorhersehen.
Nein. Es gibt kein Szenario, in dem die Kundschaft Geld bezahlen muss, damit CKW den überschüssigen Strom abnimmt. Sollten die Strommarktpreise für die Kundschaft nicht mehr attraktiv sein, hat sie jederzeit das Recht, den Vertrag mit CKW zu beenden und den Stromabnehmer zu wechseln.
Nein, CKW übernimmt den HKN nicht. Dieser kann unabhängig von der Energie vermarktet werden.
Den Reststrom erhalten Sie weiterhin von Ihrem heutigen Stromlieferanten. Dies ist unabhängig von der Rücklieferung Ihrer PV-Anlage.
CKW vertritt die Meinung, dass von den aktuell höheren Strompreisen alle Solarstromproduzenten profitieren sollen. Dadurch steigt die Rendite einer Photovoltaikanlage und hoffentlich auch die Motivation für die Installation einer entsprechenden Anlage auf dem eigenen Hausdach. Zudem wird CKW den eingespeisten Strom weiterverkaufen.
Die entsprechende Karte finden Sie hier.