CKW hat die Abnahme von selbst produziertem Strom zu Marktpreisen aus der ganzen Schweiz per Ende 2024 beendet
2022 haben wir die schweizweite Abnahme von Solarstrom zu Marktpreisen lanciert. Alle Solarproduzenten sollten von den damals attraktiven Marktpreisen profitieren. Diese sind in der Zwischenzeit stark gesunken, womit die Vergütung zu Marktpreisen weniger attraktiv wird.
Inzwischen haben sich auch die politischen Rahmenbedingungen entwickelt: Künftig gelten schweizweit vereinheitlichte Regeln für die Abnahme von Solarstrom, inkl. Mindestvergütungen. Deshalb haben wir die schweizweite Abnahme von Solarstrom zu Marktpreisen per Ende 2024 beendet. Sofern Sie nicht bereits vorher zu Ihrem Verteilnetzbetreiber zurückgewechselt haben, haben wir den Abnahmevertrag per 31.12.2024 gekündigt und den Wechsel zurück zu Ihrem Verteilnetzbetreiber vorgenommen. Seit dem 1.1.2025 liefern Sie Ihren Solarstrom wieder an Ihren lokalen Versorger.
Bitte melden Sie sich fristgerecht bei Ihrem Verteilnetzbetreiber an.
CKW unterstützt die Lösung mit Mindestvergütungen und hat beschlossen, bereits ab sofort die vorgesehene Mindestvergütung von 4.6 Rappen pro Kilowattstunde gemäss Verordnungsentwurf zu vergüten, falls der BFE-Referenzmarktpreis unter diese Schwelle fällt. Zusätzlich verzichten wir auf den Abzug der Dienstleistungspauschale. Unabhängig von dieser Änderung läuft die schweizweite Abnahme von Strom aus PV-Anlagen zu Marktpreisen per Ende Jahr aus.
Jahr, Quartal | Vergütung | |
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2024, Quartal 04 | 8.751 Rp/kWh | |
2024, Quartal 03 | 4.60 Rp/kWh (Mindestvergütung, da BFE Referenzmarktpreis 3.342 Rp/kWh) | |
2024, Quartal 02 | 4.60 Rp/kWh (Mindestvergütung, da BFE Referenzmarktpreis 3.507 Rp/kWh) | |
2024, Quartal 01 | 3.197 Rp/kWh (nach Abzug Dienstleistungspauschale) | |
2023, Quartal 04 | 5.704 Rp/kWh (nach Abzug Dienstleistungspauschale) | |
2023, Quartal 03 | 4.166 Rp/kWh (nach Abzug Dienstleistungspauschale) | |
2023, Quartal 02 | 4.692 Rp/kWh (nach Abzug Dienstleistungspauschale) | |
2023, Quartal 01 | 10.142 Rp/kWh (nach Abzug Dienstleistungspauschale) |
Update: CKW verzichtet seit dem Q2/2024 auf die Erhebung einer Dienstleistungspauschale.
Die Dienstleistungspauschale beinhaltet den Aufwand für die Abwicklung und Abrechnung, die Beschaffung der Ausgleichenergie und das damit verbundene Risiko. Je tiefer der Marktpreis, desto geringer das einkalkulierte Risiko. In der folgenden Tabelle sind die Abstufungen je nach Höhe des Referenzmarktpreises ersichtlich.
Referenzmarktpreis BFE | Dienstleistungspauschale |
---|---|
Bis 20.0 Rp/KWh | 3.0 Rp/kWh |
Bis 27.0 Rp/kWh | 5.0 Rp/kWh |
Bis 34.0 Rp/kWh | 7.0 Rp/kWh |
Ab 34.0 Rp/kWh | 8.0 Rp/kWh |
Häufige Fragen
Ja, denn gemäss ElCom Mitteilung vom 20. September 2022 ist gesetzlich keine Bestimmung vorgesehen, welche vorsieht, dass die Abnahme- und Vergütungspflicht entfällt, wenn ein Produzent seinen Strom für eine bestimmte Zeit einem Dritten veräussert hat. Entsprechend muss ein Verteilnetzbetreiber bei gegebenen Voraussetzungen die ihm angebotene Elektrizität wieder abnehmen und vergüten.
Der Wechselprozess dauert mindestens 15 Werktage. Wir sind dabei jedoch auch auf die Reaktionsgeschwindigkeit Ihres Verteilnetzbetreibers angewiesen, die wir nicht beeinflussen können.
Die Auszahlung geschieht quartalsweise.
CKW vergütet den ins Netz eingespeisten Strom nach dem Referenzmarktpreis des Bundesamtes für Energie (BFE) abzüglich der Dienstleistungspauschale. Der Referenzmarktpreis orientiert sich an den aktuell gehandelten Strompreisen am Markt. Wie sich die Strompreise entwickeln, lässt sich nicht vorhersehen.
Die entsprechende Karte finden Sie hier.