Das Wichtigste in Kürze
Die Einspeisevergütung bzw. Rückliefervergütung hat einen massgeblichen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage und ist regionalen und zeitlichen Schwankungen unterworfen.
Das Prinzip: Für den Strom, den Sie ins öffentliche Netz einspeisen, bekommen Sie von den Energieversorgern eine Vergütung. Weil das Energiegesetz jedem lokalen Energieversorger (EVU) die Preisgestaltung frei überlässt, variiert die Höhe der Einspeisevergütung von Region zu Region.
Es ist deshalb besonders wichtig, sich vorab über die Einspeisetarife der Elektrizitätswerke zu informieren.
Hilfreiche Inhalte
Aktuelle Tarife für die Vergütung von Solarstrom
Die Einspeisevergütung für Energie aus Solaranlagen richtet sich nach der Berechnung des Referenz-Marktpreises gemäss Art. 15 EnFV durch das Bundesamt für Energie (BFE). Dieser wird quartalsweise festgelegt und ist auf der BFE-Website abrufbar. Gemäss dem BFE entspricht der Referenz-Marktpreis dem Durchschnitt der Preise, die an der Strombörse (Swissix) in einem Vierteljahr jeweils für den Folgetag (day-ahead) festgesetzt werden, gewichtet nach der tatsächlichen viertelstündlichen Einspeisung der lastganggemessenen Anlagen. Die Einspeisevergütung für Energie aus anderen Technologien wird individuell vereinbart.
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Die Einspeisevergütung für Energie aus Solaranlagen richtet sich nach dem Referenz-Marktpreis, der quartalsweise durch das Bundesamt für Energie festgelegt wird.
Mindestvergütung für Solarstrom ab 2026
Was ist eine Mindestvergütung?
Die Mindestvergütung ist eine gesetzlich garantierte Vergütung für Betreiberinnen und Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen (bis 150 kW), die ihren überschüssigen Solarstrom ins öffentliche Netz einspeisen. Sie stellt sicher, dass sich die Investition in eine Solaranlage über deren Lebensdauer amortisiert, auch wenn die Strompreise an der Börse einmal sehr tief ausfallen.
Was ändert sich 2026?
- Ab 2026 gelten schweizweit einheitliche Regeln für die Abnahme von Solarstrom inklusive Mindestvergütungen
- Die Vergütung richtet sich nach dem Referenzmarktpreis, der vom Bundesamt für Energie (BfE) berechnet wird
CKW unterstützt die Lösung mit Mindestvergütungen und wendet diese bereits seit dem zweiten Quartal 2024 an. Die Mindestvergütung wird ausbezahlt, falls der BFE-Referenzmarktpreis darunter liegt.
Link zur Medienmitteilung des Bundesamtes für Energie vom 19. Februar 2025 mit Links zu den Erläuterungen der Stromverordnungen.
Aktuelle Höhe der Mindestvergütung
Die Mindestvergütungen für PV-Anlagen mit einer Leistung von weniger als 150 kW betragen:
| Anlagenleistung | Vergütung |
|---|---|
| Bis 30 kW | 6 Rappen pro Kilowattstunde |
| 30 bis 150kW (mit Eigenverbrauch) | 1,2 bis 5,8 Rappen pro Kilowattstunde |
| 30 bis 150 kW (ohne Eigenverbrauch) | 6,2 Rappen pro Kilowattstunde |
| Bei allen übrigen Anlagen vergütet CKW den jeweils kommunizierten BFE-Referenzmarktpreis. | |
BFE-Referenzmarktpreis
| Jahr, Quartal | Quartal Preis Rp/kWh |
|---|---|
| 2026, Quartal 01 | 10,266 Rp/kWh |
| 2025, Quartal 04 | 9,508 Rp/kWh |
| 2025, Quartal 03 | 5,731 Rp/kWh* |
| 2025, Quartal 02 | 2,759 Rp/kWh* |
| 2025, Quartal 01 | 10,380 Rp/kWh |
*Anwendung der jeweils aktuellen Mindestvergütung, siehe oben.
| Jahr, Quartal | Quartal Preis Rp/kWh |
|---|---|
| 2024, Quartal 04 | 8,751 Rp/kWh |
| 2024, Quartal 03 | 3,342 Rp/kWh |
| 2024, Quartal 02 | 3,507 Rp/kWh |
| 2024, Quartal 01 | 6,197 Rp/kWh |
| 2023, Quartal 04 | 8,704 Rp/kWh |
| 2023, Quartal 03 | 7,166 Rp/kWh |
| 2023, Quartal 02 | 7,692 Rp/KWh |
| 2023, Quartal 01 | 13,142 Rp/kWh |
| 2022, Quartal 04 | 19,724 Rp/kWh |
| 2022, Quartal 03 | 40,258 Rp/kWh |
| 2022, Quartal 02 | 21,653 Rp/kWh |
| 2022, Quartal 01 | 26,246 Rp/kWh |
Was ist ein Herkunftsnachweis (HKN)?
In der Schweiz wird für jede ins öffentliche Stromnetz eingespeiste Kilowattstunde Strom ein Herkunftsnachweis (HKN) ausgestellt. Dieser bestätigt die Art und den Zeitpunkt der Stromproduktion, die Herkunft und eventuelle besondere Qualitätsmerkmale.
Der Zweck des des Herkunftsnachweises (HKN) ist, Transparenz in Sachen Stromqualität und Herkunft zu gewährleisten. Er bescheinigt Erzeugerinnen und Erzeugern die Stromgewinnung durch erneuerbare Energien und dient gleichzeitig dem Energieversorger als Nachweis gegenüber Endverbrauchenden.
Herkunftsnachweise sind vom tatsächlichen physischen Stromfluss losgelöst, haben allerdings einen konkreten Wert und werden an der Strombörse als eigenständige Zertifikate gehandelt.
| CKW R HKN 2025 | Rp/kWh (exkl. MWST) |
|---|---|
| PV-HKN <= 100 kVA | 2,00 |
| PV-HKN > 100 kVA | 1,00 |
Herkunftsnachweis anmelden
Haben Sie im Versorgungsgebiet von CKW eine Photovoltaikanlage installiert und möchten sich für den HKN-Dauerauftrag anmelden?
Rückliefervergütung optimal nutzen
- Eigenverbrauch maximieren: Je mehr Solarstrom Sie selbst nutzen, desto mehr sparen Sie, da der Strombezugspreis meist deutlich höher ist als die Einspeisevergütung
- Herkunftsnachweis (HKN) beantragen: Viele Versorger zahlen eine zusätzliche Vergütung durch die Anmeldung Ihres Herkunftsnachweises HKN
- Richtige Anlagengrösse wählen: Die optimale Dimensionierung der PV-Anlage hängt von Ihrem Stromverbrauch und den lokalen Tarifen ab; eine Solaranlage sollte auf Eigenverbrauch optimiert sein
Tarifblätter zum Download
Hier finden Sie alle aktuellen und detaillierten Preise für die Rückliefervergütung: