Rückliefervergütung
Sie betreiben Ihre eigene Solaranlage? Wir nehmen Ihnen die überschüssige Energiemenge ab. Für die Einspeisung in unser Netz erhalten Sie eine Vergütung.
Anmeldung Vergütung Rückspeisemenge Ihrer Energieerzeugungsanlage (EEA) – gültig ab 1.4.2015
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Anmeldung HKN-Dauerauftrag
Produkte und Vergütung mit Gültigkeit ab 01.01.2020
Die Rückliefervergütung besteht aus den Komponenten Energie und Herkunftsnachweis (HKN). CKW ist gesetzlich verpflichtet, die Energie abzunehmen und zu vergüten. Die Abnahme und Vergütung von HKN ist freiwillig.
Abstufung | Energie | Vergütung | HKN | Vergütung |
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PV < 30 kVA | CKW R Fix | 5,5 Rp./kWh | CKW R HKN | 2,5 Rp./kWh |
PV 30 - 100 kVA | CKW R Vario | Swissix | CKW R HKN | 2,5 Rp./kWh |
PV > 100 kVA / bestehende Anlagen | CKW R Vario | Swissix | CKW R HKN | 2,5 Rp./kWh |
PV > 100 kVA / mit Inbetriebnahme ab 01.04.2020 | CKW R Vario | Swissix | Markt | 1,5 Rp./kWh* |
* Preis ohne Gewähr. Dieser kann kurzfristig aktualisiert werden.
Ihre Produktionsanlage wurde nach dem 1.1.2006 in Betrieb genommen. Die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) wird nicht in Anspruch genommen.
CKW R Fix 2020
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CKW R Vario 2020
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CKW R HKN 2020
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CKW HKN > 100 kVA
1.5 Rp/kWh
HKN-Vergütung gültig ab 01.04.2020Voraussetzungen:
- PV-Anlage > 100 kVA Leistung
- Inbetriebnahme Datum ab 01.04.2020
- Die Produktionsanlage darf keine Förderung vom EVS oder KEV erhalten
- Dauerauftrag für die Abtretung des HKN ist bei der Pronovo AG aktiv
- Die Höhe der Vergütung kann von CKW auch unterjährig angepasst werden
- Will der Kunde die HKN nicht mehr an CKW abtreten, so hat er dies bis zum Ende des gültigen Vergütungsjahres der CKW schriftlich mitzuteilen
- PV-Anlage > 100 kVA Leistung
Informationen zur Rückliefervergütung
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Informationen zur Bestimmung der Rücklieferung
Der Netzbetreiber ist gemäss Art. 15 EnG verpflichtet, die Energie aus fossilen und erneuerbaren Produktionsanlagen abzunehmen und zu vergüten. Die Vergütung richtet sich nach den vermiedenen Kosten des Netzbetreibers. Bei CKW entspricht dies gemäss Art. 15 Abs. 3a EnG dem zeitgleichen Marktwert des Börsenpreises ohne HKN.
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Informationen zum Marktpreis
Detaillierte Information zum Marktpreis SwissIx finden Sie auf der Webseite von EPEX SPOT.
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Informationen zum HKN
Die Vergütung des HKN an die Produzenten im CKW Versorgungsgebiet ist freiwillig. Damit unterstützt CKW die Produzenten und fördert damit die regionale Stromproduktion aus erneuerbaren Energien.
Sie haben ein jährliches Wahlrecht, ob sie diesen HKN an CKW abtreten oder selbst vermarkten wollen. Wollen Sie vom Wahlrecht Gebrauch machen und den Abnehmer der HKN wechseln, so teilen Sie uns dies bis zum 31.12.2020 schriftlich mit.
Um den HKN selber zu vermarkten, empfehlen wir Ihnen die Internetseite von Pronovo.
Ihre Produktionsanlage wurde vor dem 31.12.2005 in Betrieb genommen.
CKW Regiopartner R1
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Netztarife
Mit Eigenverbrauch (Prosumenten)
CKW Netz E, D, DS 2021
pdf 2 MB |
CKW Netz LG7 2021
pdf 2 MB |
Ohne Eigenverbrauch (Produzenten)
CKW Netz P7 2021
pdf 2 MB |
CKW Netz P5 2021
pdf 2 MB |
CKW Netz P3 2021
pdf 2 MB |
Mit Eigenverbrauch (Prosumenten)
CKW Netz E, D, DS 2020
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CKW Netz LG7 2020
pdf 2 MB |
Ohne Eigenverbrauch (Produzenten)
CKW Netz P7 2020
pdf 2 MB |
CKW Netz P5 2020
pdf 2 MB |
CKW Netz P3 2020
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