Batteriespeicher - das volle Potenzial ausschöpfen
3. Januar 2022|Lesezeit: 10 min
Batteriespeichersysteme sind prädestiniert, zu elementaren Bestandteilen des Energiesektors zu werden. Ihre Bedeutung für die Energiewende wird mittelfristig noch deutlich zunehmen. Die regulatorischen Rahmenbedingungen sind dabei noch endgültig zu definieren.
Mit der vermehrten Einspeisung volatiler erneuerbarer Energien – wie Solarstrom-Produktion von PV-Anlagen – nehmen die Spannungs-Schwankungen im Stromnetz zu. Um diese Instabilitäten im Netz auszugleichen, kommt vermehrt Regelenergie zum Einsatz, wie sie Batteriespeicher liefern können. Ein grosses Plus dieser Technologie ist die schnelle Reaktionszeit. Die Verfügbarkeit eines Batteriespeichers ist jederzeit gegeben, er kann je nach Bedarf geladen oder entladen werden. Damit sind Batteriespeicher-Anlagen aufgrund ihrer raschen und präzisen Leistungs-Steuerung technisch hervorragend geeignet, um primäre Regelleistung zu erbringen.
Dezentrale Flexibilität wird wichtiger
Für die Verteilnetzbetreiber wird Flexibilität immer wichtiger. Denn sie werden mit stärkeren Schwankungen konfrontiert: nicht nur in der Produktion durch die erneuerbaren Energien wie Photovoltaikanlagen, sondern auch durch Lastspitzen der Verbraucher, etwa aufgrund des gleichzeitigen Ladens von Elektrofahrzeugen. So wird es für Energieversorgungs-Unternehmen zunehmend eine Option sein, auf den Netzebenen 5 bzw. 7 zwecks Lastspitzenmanagement eine grosse Batteriespeicher-Anlage ins Netz zu stellen und im Gegenzug auf Verstärkungen des Stromnetzes verzichten zu können.
Allerdings zeigt sich der regulatorische Umgang mit Stromspeicher-Systemen in der Schweiz als durchaus anspruchsvoll: Einerseits handelt es sich bei der Lieferung als auch bei der Speicherung von Strom stets um eine Transaktion im Markt. Andererseits kann der Einsatz eines Batteriespeichers durch die Lieferung von Regelenergie auch netzdienlichen Charakter haben. Da das Netz aber ein Monopolbereich ist, erscheint eine klare Abgrenzung von marktorientierten und netzdienlichen Speichereinsätzen schwierig.
Samuel Aebi
Samuel Aebi, Originator bei CKW, erklärt: «Von interessierten Unternehmen bekommen wir häufig die Frage gestellt, ob ein Batteriespeicher-System den Netzkosten angerechnet werden darf. Der Hintergrund dieser Frage ist, dass ein Batteriespeicher netzdienlich eingesetzt werden kann, aber auch für andere Zwecke wie Peak Shaving zur Verfügung steht. Die Zuteilung der Ein- und Ausspeisung des Batteriespeichers zu netzdienlichen oder anderen Anwendungen ist schlussendlich nicht eindeutig möglich. Mit dieser Begründung hat die Elcom im August 2020 beurteilt, dass ein Batteriespeicher kein Netzelement ist und entsprechend nicht den Netzkosten zugeordnet werden kann.»
In Konsequenz bedeutet diese Beurteilung für ein EVU, dass nicht der Netz-, sondern der Energiebereich für den Betrieb eines Batteriespeichers zuständig ist. Vom Risiko ist die Investition in einen Batteriespeicher also vergleichbar mit jener in einem Kraftwerk, wo die Baukosten bekannt, die Erlöse und Energiekosten jedoch teilweise vom Markt abhängig sind.
Voraussetzung für Investitionen
Für einen volkswirtschaftlich sowie energie- und klimapolitisch sinnvollen Ausbau der Speicher wären klare regulatorische Rahmenbedingungen wünschenswert, denn sie haben unmittelbare Auswirkungen auf die Einsatzmöglichkeiten von Batteriespeichern durch die EVU – insbesondere was den kombinierten netzdienlichen und marktorientierten Einsatz einer Speicheranlage betrifft.
Die Elcom hat sich bereits zur Frage geäussert, ob Batteriespeicher-Lösungen von Netznutzungsentgelten befreit werden können. Gemäss ihrer Beurteilung kann ein Batteriespeicher davon befreit werden, wenn es sich um einen «Speicher ohne Endverbrauch» handelt. Alleinstehende Batteriespeicher sind demnach von Netznutzungsentgelten befreit. Bei anderen Batteriespeichern, zum Beispiel solchen in einem ZEV (Zusammenschluss zum Eigenverbrauch), ist dies jedoch nicht der Fall.
Samuel Aebi: «Mit dieser Beurteilung setzt die Elcom Batteriespeicher ohne Endverbrauch mit Pumpspeicherkraftwerken gleich, die ebenfalls von den Netznutzungsentgelten befreit sind. Bei dieser Frage ist sich die Elcom aber nicht mit dem Bundesamt für Energie einig. In einem Faktenblatt zur Revision des Stromversorgungsgesetzes hält dieses fest, dass auch künftig nur Pumpspeicherkraftwerke von den Netznutzungsentgelten befreit werden können. Dieser Punkt wird Gegenstand der Beratungen im Parlament sein.»
Batteriespeicher und Umweltaspekte
Der Bau eines Batterie-Speichers bedarf einer Plangenehmigung seitens des ESTI (Eidg. Starkstrominspektorat). Unter Umständen kann diese im vereinfachten Verfahren bewilligt werden, etwa wenn der Batteriespeicher in einer Gewerbe- oder Industriezone liegt.
Im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens sind relevante Umweltbelastungen des Batteriespeichers am geplanten Standort des Unternehmens zu prüfen. Wichtige Aspekte dabei sind:
- Lärm: Wenn der Batteriespeicher bei voller Leistung Strom lädt oder entlädt, hört man die Wechselrichter surren. Die Lärmschutzverordnung gibt vor, wie hoch die Lärmemission beim Betrieb einer solchen Anlage sein darf.
- Brandschutz: Ein Vorteil eines Lithium-Eisenphosphat-Batteriespeichers – eine Batterietechnologie, die zum Beispiel in Jona-Rapperswil eingesetzt wird – ist, dass die Batteriezellen nicht brennen können. Eine spezielle Brandschutzvorrichtung wird daher nicht benötigt.
- Grundwasser: Zu einem Batteriespeichersystem gehört ein Transformator. Bei einem Öl-Transformator kann Öl auslaufen und ins Grundwasser gelangen. Mit dem Bau einer Ölwanne wird dies verhindert. Aufgrund der Nichtbrennbarkeit der Batteriezellen ist es zudem nicht möglich, dass der Elektrolyt aus feuerbeschädigten Zellen ins Grundwasser gelangt.
Evaluieren Sie mit uns Ihren Business Case
CKW unterstützt Sie bei der Evaluation eines Batteriespeichers als Business Case. Bei einer Bewirtschaftung der Anlage mit einer Lebensdauer von mehr als 15 Jahren ist ein Partner wie CKW mit mehr als 10 Jahren Flexibilitätsvermarktung die richtige Wahl. Lassen Sie Ihren Batteriespeicher von einem Partner evaluieren, der diese Business Cases auch aktiv vermarktet.