Rücklieferung aus Speichern: Netznutzung rückerstatten lassen

Ab 2026 haben Sie mit Ihrem Batteriespeicher eine neue Möglichkeit: Sie können sich die Netznutzung für Energie zurückerstatten lassen, die Sie aus dem Netz bezogen und später wieder einspeisen. Die neue Regelung gilt für festangeschlossene Speicher und mobile Speicher, also bidirektional ladende Elektroautos.

Das Wichtigste in Kürze

Ab 1. Januar 2026 wird die Nutzung von Speichern attraktiver: Betreiberinnen und Betreiber von Heimspeichern oder bidirektional ladenden Elektroautos können sich erstmals die Netznutzungsgebühren für zwischengespeicherte und wieder eingespeiste Netzenergie rückerstatten lassen. Vergütet wird ausschliesslich die Netznutzung und nicht der Stromwert, der bei PV-Anlagen weiterhin über «CKW R Energie» abgegolten wird. Voraussetzung für die Rückerstattung sind ein Smart Meter sowie ein Messkonzept, das die Energieflüsse korrekt erfasst.