Das Wichtigste in Kürze
Ab 1. Januar 2026 wird die Nutzung von Speichern attraktiver: Betreiberinnen und Betreiber von Heimspeichern oder bidirektional ladenden Elektroautos können sich erstmals die Netznutzungsgebühren für zwischengespeicherte und wieder eingespeiste Netzenergie rückerstatten lassen. Vergütet wird ausschliesslich die Netznutzung und nicht der Stromwert, der bei PV-Anlagen weiterhin über «CKW R Energie» abgegolten wird. Voraussetzung für die Rückerstattung sind ein Smart Meter sowie ein Messkonzept, das die Energieflüsse korrekt erfasst.
Zusätzliche hilfreiche Inhalte
Rückvergütung der Netznutzung bei Rückspeisung aus Speichern
Ab dem 1. Januar 2026 kann für Strommengen, die aus dem öffentlichen Netz bezogen, in einem Speicher zwischengespeichert und später wieder in das Netz eingespeist werden, die Netznutzung rückerstattet werden. Dies betrifft sowohl fest installierte Speicher (zum Beispiel Heimspeicher) als auch Fahrzeugbatterien bei bidirektionalem Laden. Die Regelung dient der netzdienlichen Nutzung von Speichern und der Integration von Flexibilitäten in das Stromsystem.
Was wird vergütet – und was nicht?
Bei der Rücklieferung aus Speichern wird ausschliesslich die Netznutzung rückerstattet, und zwar entsprechend der für Ihren Anschluss geltenden Netztarifierung (E, LG7 oder LG5). Das heisst: Die Vergütung bezieht sich auf die Netzgebühren für jene Energiemengen, die nach einem Netzbezug zwischengespeichert und anschliessend wieder in das Netz eingespeist werden.
Der Stromwert selbst, also der Marktpreis für die Energie, ist nicht Bestandteil dieser Rückvergütung. Für Strom aus Ihrer Photovoltaikanlage gilt weiterhin unser Einspeisevergütungsprodukt «CKW R Energie». Damit gibt es neu zwei klar getrennte Vergütungsprodukte für Rücklieferungen: «CKW R Energie» für den Stromwert aus PV-Einspeisung und «CKW R Speicher Netz» für die Rückvergütung der Netznutzung bei zwischengespeicherter Netzenergie.
Was sind die Voraussetzungen?
Voraussetzung für die Rückerstattung ist ein intelligenter Stromzähler (Smart Meter), da nur so die relevanten Energiemengen exakt erfasst und abgerechnet werden können. Im CKW-Versorgungsgebiet ist der Smart‑Meter‑Rollout bereits abgeschlossen. Die Geräte sind flächendeckend installiert und ermöglichen die erforderliche Messung ohne zusätzliche Installationen.
Je nach Konfiguration des Speichers kommt ein passendes Messkonzept zum Einsatz – beispielsweise mit einem Energieflussrichtungssensor oder einer entsprechenden Parametrierung des Energiemanagementsystems/Wechselrichters. Bei mobilen Speichern (bidirektionales Laden) benötigen Sie zusätzlich ein kompatibles Elektrofahrzeug sowie eine bidirektionale Ladestation (Wallbox).
Ablauf in kurzen Schritten
Am Anfang steht die Klärung der Voraussetzungen. Prüfen Sie, ob Ihr stationärer Speicher den technischen Anforderungen entspricht oder ob Ihr Fahrzeug und Ihre Wallbox bidirektionales Laden unterstützen. Anschliessend melden Sie sich an: Festangeschlossene Speicher über die Installationsanzeige, mobile Speicher über unser Online-Formular.
Häufige Fragen
Ja. Ohne Smart Meter ist keine korrekte Messung und Abrechnung möglich. Im Versorgungsgebiet von CKW sind Smart Meter bereits flächendeckend installiert. Schlussendlich ist jedoch das Messkonzept entscheidend. Siehe dazu die verschiedenen Messkonzepte hier.
Mobile Speicher via Online-Formular und festangeschlossene Speicher über die Installationsanzeige mit Ihrer Elektroinstallationsfirma.
Nach Prüfung und Freigabe durch CKW, sobald Messung und Abrechnung korrekt eingerichtet sind.
Auf Ihrer Stromrechnung werden die rückvergüteten Netznutzungsmengen separat ausgewiesen.
Rückvergütet wird ausschliesslich der Wirkenergieanteil der Netznutzung (kWh-bezogene Netzentgelte) für jene Energiemengen, die nach einem Netzbezug zwischengespeichert und später wieder ins Netz eingespeist werden. Nicht rückvergütet wird der Leistungsanteil des Netztarifs (kW-basierte Komponente gemäss CKW-Leistungstarif). Dieser bleibt unverändert bestehen und wird nicht gutgeschrieben.
Gemäss den gesetzlichen Vorgaben setzt sich der Rückerstattungstarif aus dem Einheitstarif der Netznutzung am Ort der Einspeisung sowie den Kosten für Systemdienstleistungen Swissgrid, der Stromreserve, die solidarisierten Kosten sowie der Abgabe zur Förderung erneuerbaren Energien (Netzzuschlag) zusammen. Details zu diesen Tarifbestandteilen finden Sie auf der jeweiligen Preisinformationen. Nicht rückvergütet wird der Leistungsanteil (kW-basierte Komponente gemäss CKW-Leistungstarif). Dieser bleibt unverändert bestehen.
Nein. Die eingespeiste Energiemenge (der Stromwert) wird nicht rückvergütet. Für PV‑Strom gilt separat das Rücklieferungsprodukt «CKW R Energie».
PV-Einspeisung wird über «CKW R Energie» vergütet. Die Rückvergütung der Netznutzung greift für zwischengespeicherte Netzenergie gemäss Messkonzept.
Voraussetzung ist, dass der Netzbezug und die Entladung aus dem Speicher ins Netz korrekt zugeordnet werden können. Ist dies gewährleistet, sollte eine Rückvergütung möglich sein