Das müssen Sie beachten
Beauftragen Sie Ihre Elektrofachleute für einen Anschluss an das Verteilnetz von CKW – wir sorgen für die zuverlässige Stromversorgung. In unserem Serviceportal können Ihre Elektrofachleute alles rund um den sicheren Zugang in die Wege leiten.
Anschluss planen und realisieren
Brauchen Sie Nieder- oder Mittelspannung? Oder möchten Sie Ihre eigene Energieerzeugungsanlage anmelden? Ihre Elektrofachleute erledigen alles schnell und einfach über unser Netzanschlussportal. Details zu baulichen Massnahmen und Preisinformationen finden Sie in den Netzanschlussrichtlinien oder in den Registern. Wir haben Ihnen Informationen zu den technischen Anschlussbedingungen des Netzanschlusses (TAG) zusammengestellt.
Auf der Seite Photovoltaikanlagen an das Stromnetz anschliessen zeigen wir Ihnen was es braucht, um eine Anlage an das Stromnetz von CKW anzuschliessen und beantworten die wichtigsten Fragen zur Netzverstärkung.
Wir installieren unsere Mess-, Tarif-, Steuer- und Kommunikationsapparate bei Ihnen vor Ort. Dafür benötigen wir freien Zugang zu sämtlichen Anschlüssen und Messeinrichtungen. Beachten Sie dabei Anhang 6 und 7 der Netzanschlussrichtlinien. Am besten planen Sie diesen Schritt gemeinsam mit Ihren Elektrofachleuten oder Architekten.
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Haben Sie bei sich zuhause eine Plug-and-Play-Solaranlage installiert? Bitte melden Sie diese bei uns an.
Nutzung – sicher und zuverlässig
Ihre Elektrofachleute übernehmen die Schlusskontrolle Ihrer Anlage und erstellen einen Sicherheitsnachweis (SiNA) mit Mess- und Prüfprotokoll.
Wir sorgen für die sichere und zuverlässige Durchleitung von elektrischer Energie und erfassen alle für Sie wichtigen Verbrauchsdaten. Je nach Grösse und Verbrauch Ihrer Anlage erhalten Sie von uns zusätzlich ein passendes Netzprodukt. Beim Umbau des Messkonzeptes ist eine neue Installationsanzeige (IA) an CKW erforderlich.
Periodische Kontrolle
In allen Gebäuden und Wohnungen muss die elektrische Anlage von Zeit zu Zeit kontrolliert werden. Und das ist auch gut so. Denn geprüfte Elektroinstallationen bedeuten Sicherheit für Mensch und Gebäude. Je nach Gefahrenklasse ist diese Kontrolle jährlich, alle 3, 5, 10 oder 20 Jahre fällig.
Wenn für Ihr Objekt eine Kontrolle notwendig ist, erhalten Sie eine schriftliche Aufforderung.
Das müssen Sie wissen
Wir haben die wichtigsten Informationen der Netzanschlussrichtlinien für Sie zusammengestellt. Darin finden Sie Angaben zur:
- Abgrenzung des Netzanschlusses
- Abgrenzung im Mittelspannungsnetz
- Abgrenzung im Niederspannungsnetz
Einfamilienhäuser erhalten in der Regel einen Aussenkasten (AK), Mehrfamilienhäuser eine Hauptverteilung (HV). Ist der Zutritt ins Gebäudeinnere nicht jederzeit möglich – zum Beispiel bei Ein- und Zweifamilienhäusern, Ferienhäusern, Sportplätzen oder Werkstätten – müssen Anschlusssicherungen und Messeinrichtungen von aussen allgemein zugänglich sein. Die genauen Angaben entnehmen Sie den Abbildungen.
Wichtig: Das Kabelschutzrohr zum Aussenkasten oder zur Hauptverteilung ist in geeigneter Weise zu entwässern und örtlich mit der Sickerleitung zu verbinden. Für allfällige Schäden, die durch Wassereinbruch entstehen, übernimmt CKW keine Haftung.
Begriff | Erklärung |
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Anschlussbeitrag | Gesamtheit von Netzanschlussbeitrag und Netzkostenbeitrag. Er deckt die Aufwendungen für die technische Anbindung der Anlagen des Netzanschlussnehmenden und einen Teil der Beanspruchung des Verteilnetzes ab. |
Anschlusspunkt | Ort, an welchem die Netzanbindung des Netzanschlussnehmenden erfolgt. Grenze der betrieblichen Verantwortung (Grenzstelle) zwischen Netzbetreibenden einerseits und Netzanschlussnehmenden andererseits. Gleichzeitig ist der Anschlusspunkt auch die Übergabestelle für den Energieaustausch. |
Anschluss-überstromunterbrecher | Technische Einrichtung an der Grenzstelle jedes Niederspannungsnetzanschlusses zur Begrenzung der bezugsberechtigten Leistung und zum Schutz der Objektinstallationen vor Überlast und Kurzschluss. In der Regel sind Anschluss-Überstromunterbrecher Schmelzsicherungen (Niederspannungs-Hochleistungssicherung [NHS]), Leitungsschutzschalter oder Leistungsschalter. |
Bauliche Voraussetzungen | Die notwendigen baulichen Massnahmen für den Netzanschluss sind:
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Benutzungsdauer | Die Benutzungsdauer gibt an, wie viele Stunden eine Anlage das elektrische Netz tatsächlich belastet hat. Errechnet wird die Benutzungsdauer aus dem Quotienten der Gesamtarbeit über zwölf Monate und der höchsten Last in diesem Zeitraum. |
Bezugsberechtigte Leistung | Die vereinbarte und im Netzanschlussvertrag festgehaltene maximale Leistung in kVA, die von den Objektinstallationen aus dem Verteilnetz bezogen wird. |
Einspeiseleistung | Elektrische Leistung, die eine Energieerzeugungsanlage oder weitere Anlagen (z.B. Batteriespeicher) in das Netz einspeisen. |
Elektrische Leistung | Die elektrische Leistung errechnet sich wie folgt: S = U x I x √3 (1’000 VA = 1 kVA) – wobei S die elektrische Scheinleistung mit der Einheit Voltampere [VA] bedeutet, U 400 Volt beträgt und I die Nennstromstärke des Anschlussüberstromunterbrechers in Ampere [A] ist. |
Feinerschliessung | Die Feinerschliessung umfasst in der Regel das Niederspannungsnetz und die Transformatorenstation. |
Grenzstelle | Die Grenzstelle bezeichnet die Grenze der Verantwortlichkeit zwischen dem Netzanschlussnehmenden und dem Verteilnetzbetreiber. Bei einem Niederspannungsnetzanschluss liegt die Grenzstelle in der Regel an den Eingangsklemmen des Anschlussüberstromunterbrechers. Bei einem Mittel- oder Hochspannungsnetzanschluss ist die Grenzstelle in der Regel die Abgangsklemme des Übergabeschalters vor dem Messfeld. Die Grenzstelle wird vertraglich festgelegt. |
Groberschliessung | Die Groberschliessung umfasst in der Regel das Mittelspannungsnetz. |
Mittelspannung (MS) | In Verteilnetzen der CKW beträgt die Mittelspannung 20 kV |
Netzanschluss | Die technische/physikalische Anbindung von Anlagen eines Netzanschlussnehmers an das Verteilnetz. |
Netzanschlussbeitrag | Beitrag an die Aufwendungen für das Erstellen des Netzanschlusses und für allfällige Netzanpassungen. |
Netzanschlussnehmende | Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen, Baurechtsberechtigte oder Netzbetreibende, die über einen Netzanschluss verfügen. Im Fall der Erstellung eines Netzanschlusses umfasst dieser Begriff auch die Anschlussberechtigten. |
Netzanschlussstelle/Verknüpfung mit dem Netz | Ort der physikalischen Anbindung des Netzanschlusses an das Verteilnetz des Verteilnetzbetreibenden. |
Netzanschlussvertrag | Mit dem Netzanschlussvertrag erhalten Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer das Recht, ihre Objektinstallationen an das Verteilnetz anzuschliessen. Zudem legt der Netzanschlussvertrag die technischen Voraussetzungen und die bezugsberechtigte Leistung fest. |
Netzkostenbeitrag | Beitrag entsprechend der Beanspruchung des Verteilnetzes. Ungeachtet davon, ob beim Netzanschluss Netzausbauten getätigt werden müssen oder nicht. Er deckt einen Teil der Grob- und Feinerschliessung ab. |
Netzrückwirkungen | Beeinträchtigung der Netzspannung in Grösse und zeitlichem Verlauf, verursacht durch den Betrieb von Anlagen der Netzanschlussnehmenden. |
Niederspannung (NS) | Die Niederspannung beträgt in Verteilnetzen der CKW 400/230 Volt. |
Produzent | Natürliche oder juristische Person, die Eigentümerin eines oder mehrerer Kraftwerke oder Kraftwerksanteile zur Erzeugung von Elektrizität in Form von Wirk- und Blindleistung bzw. Wirk- und Blindenergie ist und diese Elektrizität ins Netz einspeist. |
Transformatorenstation | Anlage zur Umwandlung von Mittelspannung in Niederspannung. |
Verbrauchsstelle | Pro Verbrauchsstelle braucht es eine Messeinrichtung. |
Verteilkabine | Anlage zur Aufteilung des Niederspannungsverteilnetzes für den Netzanschluss von Netzanschlussnehmenden. |