Photovoltaikanlagen an das Stromnetz anschliessen

Strom vom eigenen Dach oder von der eigenen Fassade: Photovoltaikanlagen sind ein wichtiges Element in der Energiestrategie 2050. Wir unterstützen diesen Ausbau und freuen uns, gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Projekt die Energiewende voranzutreiben.

Im Erklärvideo zeigen wir Ihnen was es braucht, um eine Photovoltaikanlage an das Stromnetz von CKW anzuschliessen.

Anschlussprozess schriftlich erklärt

Wenn Sie Ihre Photovoltaikanlage an das Stromnetz anschliessen möchten, planen Sie deren Einrichtung am besten mit Ihrer Elektroinstallateurin oder Ihrem Elektroinstallateur. Diese Fachpersonen haben die Möglichkeit, im Netz Serviceportal von CKW die maximal mögliche Einspeiseleistung abzurufen.

Damit CKW den Anschluss Ihrer geplanten Photovoltaikanlage beurteilen kann, reicht die von Ihnen beauftragte Fachperson ein technisches Anschlussgesuch (TAG) ein. CKW prüft darauf den Anschluss und wird Ihnen mitteilen, ob die Kapazitäten der bestehenden Netzinfrastruktur ausreichen, damit Sie Ihren produzierten Strom ins Verteilnetz von CKW einspeisen können. In der Regel reicht die CKW-Infrastruktur aus und die von Ihnen geplante Solaranlage kann ohne Verzögerungen realisiert werden.

In rund 20 Prozent der Fälle benötigt die geplante Solaranlage aber eine zusätzliche Netz- oder Anschlussverstärkung, um ins Netz integriert werden zu können. Dies kann unter Umständen mit Kosten verbunden sein.

Ihre Elektroinstallateurin oder Ihr Elektroinstallateur übermittelt anschliessend die verbindliche Installationsanzeige (IA) mit den notwendigen technischen Unterlagen an CKW. Basierend auf diesen Angaben erhalten Sie je nach Grösse und Komplexität der Anlage per E-Mail eine «Bestätigung Netzanschluss» oder einen «Netzanschlussvertrag», den Sie uns unterzeichnet retournieren.

Auf diesen Dokumenten sehen Sie, ob Ihre Anlage ohne weitere Massnahmen angeschlossen werden kann (Fall A) oder ob eine Verstärkung der Anschlussleitung oder des Netzes notwendig ist (Fall B). Die Bewilligung für den Anschluss der Anlage erfolgt unter Vorbehalt, wenn das Verteilnetz und/oder die Anschlussleitung vor der Inbetriebnahme der Solaranlage verstärkt werden muss.

Sobald Sie die «Bestätigung Netzanschluss» erhalten oder den Netzanschlussvertrag unterzeichnet haben, können Sie mit der Installation Ihrer Photovoltaikanlage beginnen.

Je nach Komplexität und der Anzahl der eingereichten Gesuche für Photovoltaikanlagen dauern Netzbaumassnahmen unterschiedlich lange. Wenn zum Beispiel eine neue Trafostation nötig ist, kann der Prozess von der Planung bis zur Realisierung bis zu zwei Jahre in Anspruch nehmen (Standortsuche für Trafostation, mehrere Bewilligungsverfahren u.a. durch das Eidgenössische Starkstrominspektorat ESTI, Verfügbarkeit von Material und Fachkräften, Realisierung).

Bitte berücksichtigen Sie bei der Installation Ihrer Photovoltaikanlage, dass CKW die notwendige Netzverstärkung erst projektieren und umzusetzen kann, wenn Sie die «Bestätigung Netzanschluss» erhalten oder den «Netzanschlussvertrag» unterzeichnet haben.

Nach der Installation führt Ihre Elektroinstallateurin oder Ihr Elektroinstallateur die notwendigen Schluss- und Abnahmekontrollen durch und reicht den Sicherheitsnachweis online im CKW Serviceportal ein.

Ihre Photovoltaikanlage ist fertig installiert und der Stromzähler für die Vergütung Ihres eingespeisten Stroms ist aktiv. Produziert Ihre Photovoltaikanlage mehr Strom, als Sie selbst verbrauchen, nimmt CKW Ihnen den Überschuss ab und vergütet ihn. Die aktuelle Rückliefervergütung finden Sie jederzeit unter www.ckw.ch/ruecklieferverguetung.

CKW bietet allen Solarstromproduzierenden im Versorgungsgebiet die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis den Herkunftsnachweis ihres Solarstroms gegen eine zusätzliche Vergütung an CKW zu verkaufen. Das Anmeldeformular für den Herkunftsnachweis, den aktuellen Vergütungssatz und weitere Informationen finden Sie unter www.ckw.ch/hkn.


 

FAQ Netzverstärkung

Folgend finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zur Netzverstärkung und der damit zusammenhängenden Kosten. Die Grafik dient als Hilfestellung für die Einordnung und das Verständnis der Fachbegriffe.

Eine Netzverstärkung bezeichnet den Ausbau der bestehenden Netzinfrastruktur. Wenn bspw. neue Solaranlagen zusätzlichen Strom ins Netz einspeisen, dann muss die Netzinfrastruktur im Stand sein, diesen Strom aufzunehmen, zu transportieren und die technischen Normen weiterhin einzuhalten. Wenn Kapazitätsgrenzen eines Netzes durch den Neuanschluss einer Solaranlage erreicht werden, dann muss das Netz an der betroffenen Stelle ausgebaut werden.

Einfach ausgedrückt, müssen die Kabel dicker werden, die den Strom von der neu installierten Energieerzeugungsanlage abtransportieren, und die Transformatoren leistungsfähiger, die den Strom für den weiteren Transport im Netz auf höhere Spannungen umwandeln.  

Der Netzanschlusspunkt ist der Punkt, an dem ein Netznutzer mit dem öffentlichen Verteilnetz verbunden ist und an dem noch andere Netznutzer angeschlossen sind. In den meisten Fällen handelt es sich um eine Verteilkabinen (VK) oder eine grössere Transformatorenstationen (TS). 

Die Anschlussleitung verbindet den Netzanschlusspunkt mit dem Hausanschlusskasten (HAK). Die Leitung gehört dem Hauseigentümer und wird beim Bau eines Gebäudes erstellt. Je nachdem wie viel Strom aus dem Netz bezogen oder ins Netz eingespeist werden soll, wird die Leitung «grösser oder kleiner» dimensioniert. Die Kosten trägt der Hauseigentümer.

Über den Hausanschlusskasten und die Anschlussleitung ist das Gebäude mit dem öffentlichen Verteilnetz verbunden. Der Hausanschlusskasten enthält einen oder mehrere Stromzähler und die Hauptsicherung des Gebäudes.

Die Netznutzungsgebühr wird nur für den Teil des Stroms bezahlt, der aus dem Netz bezogen wird. Für den eingespeisten Strom, z.B. aus einer Solaranlage, muss keine Netznutzungsgebühr bezahlt werden.  

CKW richtet sich bei dieser Frage nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben. Diese sehen wie folgt aus:

  • Falls das Netz zwischen Netzanschlusspunkt (Verteilkasten oder Transformatorenstation) und dem Hausanschluss verstärkt werden muss, gehen diese Kosten zu Lasten des Hauseigentümers.
  • Falls der öffentliche Teil des Stromnetzes ausgebaut werden muss, werden die Kosten von allen Netzkundinnen und Netzkunden getragen.

Es kann vorkommen, dass der bestehende Netzanschlusspunkt beim Anschluss der ersten Anlage über genügend Kapazität verfügte und dies bei der zweiten Anlage nicht mehr der Fall ist. Gemäss geltendem Gesetz muss CKW diese Kosten dem jeweiligen Produzenten in Rechnung stellen. 

Die Grundlagen stehen in der Energieverordnung vom 1. November 2017 (Stand am 1. Januar 2022) und der Stromversorgungsverordnung vom 14. März 2008 (Stand am 1. Januar 2021). Detailliert beschrieben werden die gesetzlichen Grundlagen auch in der Weisung 1/2019n der ElCom.  

Dabei gilt: Die Verteilnetzbetreiber sind verpflichtet, Energieerzeugungsanlagen wie bspw. Solaranlagen mit dem wirtschaftlich günstigsten Netzanschlusspunkt zu verbinden. Die Produzentin oder der Produzent trägt die Kosten für die Erstellung der dazu notwendigen Erschliessungsleitungen bis zum Netzanschlusspunkt sowie allfällig notwendige Transformationskosten.  

Wenn eine Netzverstärkung für die eingespeiste Energie notwendig ist, erarbeitet CKW eine individuelle Lösung für den Netzanschluss der Anlage des Kunden. Für die Kostentragung des Kunden ist entscheidend, wo der Netzanschlusspunkt vorgesehen ist, denn die Kosten für die Verstärkung oder den Neubau der Anschlussleitung sind vom Kunden zu übernehmen. Weitere Kosten für den Kunden sind u.a. die Anpassung des Hausanschlusskastens (HAK) und die Rückbaukosten von bestehenden Anschlüssen.

Ja, gemäss Energieverordnung sind die Verteilnetzbetreiber verpflichtet, alle Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien via dem technisch und wirtschaftlich günstigsten Netzanschlusspunkt ans Verteilnetz anzuschliessen. 

Ja, die absichtliche Begrenzung der maximalen Einspeiseleistung von Solaranlagen am Netzanschlusspunkt könnte das Netz entlasten. Dies deshalb, weil das Stromnetz immer auf die grösstmögliche Nutzung ausgelegt werden muss.

Eine Begrenzung auf 70 Prozent der Leistung der installierten PV-Panels würde gemäss einer Studie der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) im Schweizer Mittelland einen jährlichen Minderertrag von nur rund 2 Prozent entsprechen. Eine solche Abregelung würde nur an wenigen, sehr sonnigen Tagen zum Tragen kommen, denn eine Solaranlage produziert während eines Kalenderjahrs nur an wenigen Stunden auf maximaler Leistung. In einigen Ländern wird dies bereits seit Jahren praktiziert oder ist, je nach Leistung der PV-Anlage, gar Pflicht.

Technische Anschlussbedingungen

Informationen zum technischen Anschlussgesuch (TAG).