Einspeiseregelung für Solaranlagen

Neue Solaranlagen dürfen ab 1. Januar 2026 noch maximal 70 Prozent ihrer Modulleistung ins Netz einspeisen. Das entlastet das Netz und senkt die Kosten für den Netzausbau.

Das Wichtigste in Kürze

Ab 1. Januar 2026 gilt schweizweit eine neue Regelung zur Einspeisung von Solarstrom. CKW wendet diese an. Neue Solaranlagen im Versorgungsgebiet von CKW dürfen maximal 70 Prozent ihrer Leistung ins Netz einspeisen. Zu einem späteren Zeitpunkt kann die Regelung auch auf bestehende Anlagen ausgeweitet werden, wenn es netzdienlich ist – zum Beispiel, wenn damit ein Netzausbau vermieden werden kann. Betroffene Kunden werden rechtzeitig informiert.