Das Wichtigste in Kürze
Ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) ist eine Gemeinschaft, bei der mehrere Parteien gemeinsam den lokal erzeugten Solarstrom nutzen.
Zusätzliche hilfreiche Inhalte
Was ist ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)?
Ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) ist eine Gemeinschaft, bei der mehrere Parteien – etwa Bewohnende eines Mehrfamilienhauses oder einer Überbauung – gemeinsam den lokal erzeugten Solarstrom nutzen.
Die Gemeinschaft teilt sich einen Netzanschluss und gilt gegenüber der Verteilnetzbetreiberin oder dem Verteilnetzbetreiber als eine Kundin.
Innerhalb des ZEV wird der Solarstrom so weit wie möglich direkt im Gebäude oder Areal verbraucht. Nur die Restmenge wird aus dem Netz bezogen oder ins Netz eingespeist. Die Abrechnung erfolgt innerhalb der Gemeinschaft, häufig mit Unterstützung einer professionellen Abrechnungslösung.

Stellen Sie sich ein einfaches Schema vor:
- Auf dem Dach produziert eine Photovoltaikanlage Solarstrom.
- Dieser Strom fliesst zuerst zu einem zentralen ZEV-Hauptzähler.
- Von dort wird er über Unterzähler auf die einzelnen Wohnungen, Gewerbeeinheiten oder Gebäudeteile verteilt.
- Jede Einheit hat einen eigenen Zähler, damit der Verbrauch verursachergerecht abgerechnet werden kann.
So wird aus vielen einzelnen Bezügerinnen und Bezügern eine Stromgemeinschaft, die ihren eigenen Solarstrom gemeinsam nutzt.
Welche Vorteile bietet ein ZEV?
Ein ZEV bietet Vorteile für Eigentümerschaften, Verwaltungen und Bewohnende gleichermassen.
Höherer Eigenverbrauch, bessere Rendite
Der wichtigste Vorteil ist der höhere Eigenverbrauch. Wenn mehrere Parteien tagsüber Strom benötigen, kann ein grosser Teil des Solarstroms direkt vor Ort genutzt werden. Das verbessert die Wirtschaftlichkeit der Photovoltaikanlage und verkürzt die Amortisationszeit.
Tiefere Stromkosten für Bewohnende und Unternehmen ohne eigene PV-Anlage
Bewohnende oder Unternehmen im ZEV ohne eigene Produktionsanlage profitieren von tieferen Stromkosten. Sie beziehen lokal produzierten Solarstrom zu einem attraktiven Tarif und müssen weniger Netzstrom zu Standardtarifen einkaufen.
Mehr Unabhängigkeit und Planbarkeit
Je mehr Strom im ZEV selbst genutzt wird, desto weniger abhängig ist die Gemeinschaft von schwankenden Marktpreisen. Das schafft Planungssicherheit für Eigentümerinnen und Eigentümer genauso wie für Verwaltungen, Unternehmen und Mietparteien.
Attraktivere Liegenschaft
Liegenschaften mit eigenem Solarstrom und ZEV sind für Miet- und Kaufinteressierte attraktiv. Sie verbinden Nachhaltigkeit, moderne Energielösungen und transparente Nebenkosten.
Gut für Umwelt und Nachhaltigkeit
Gemeinsam produzierter und genutzter Solarstrom senkt den CO₂-Ausstoss und unterstützt die Energieziele der Schweiz, ohne Komforteinbussen im Alltag.
Für wen eignet sich ein ZEV?
Ein ZEV eignet sich überall dort, wo mehrere Parteien unter einem Dach oder in einem Areal gemeinsam Solarstrom nutzen können.
Typische Zielgruppen für ZEV sind:
- Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern beziehungsweise Stockwerkeigentümergemeinschaften:
Mehrparteienhäuser mit bestehender oder geplanter Photovoltaikanlage. - Bauherrschaften von Neubauten:
Wohn- und Gewerbeareale, die von Anfang an auf Eigenverbrauch und lokale Energie setzen wollen. - Immobilienverwaltungen:
Verwaltungen, die Strom, Wärme und Wasser effizient und transparent abrechnen möchten und den Bewohnenden gleichzeitig ein attraktives Energieangebot bieten wollen. - Unternehmen mit mehreren Gebäuden oder Arealen:
Betriebe, die auf Dachflächen oder Freiflächen Solarstrom erzeugen und verschiedene Nutzungen im Areal einbinden wollen. - Landwirtschaftsbetriebe:
Höfe mit grossen Dachflächen oder Agri-PV, die Strom für Wohnhäuser, Stallanlagen und weitere Gebäude gemeinsam nutzen möchten.
Welche rechtlichen und technischen Voraussetzungen gelten für einen ZEV?
Einige rechtliche und technische Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen ZEV zu gründen.
Rechtliche Voraussetzungen
- Vertragliche Grundlage:
Die beteiligten Parteien müssen einem Zusammenschluss vertraglich zustimmen. Im Stockwerkeigentum braucht es in der Regel einen Beschluss und ein angepasstes Reglement. - Klare Rollen und Verantwortlichkeiten:
Es braucht eine ZEV-Betreiberin oder einen ZEV-Betreiber, der oder die die Gemeinschaft gegenüber dem Verteilnetzbetreiber vertritt, Verträge verwaltet und die Abrechnung organisiert. - Einhaltung gesetzlicher Vorgaben:
Tarife, Abrechnungsmodelle und Informationspflichten müssen die geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen erfüllen. Dazu gehört unter anderem, dass die Konditionen für die Beteiligten transparent und nachvollziehbar sind.
Technische Voraussetzungen
- Gemeinsamer Netzanschluss:
Die PV-Anlage und die angeschlossenen Verbrauchseinheiten liegen hinter dem gleichen Netzanschluss. Die interne Verteilung erfolgt über eine eigene Leitungsinfrastruktur. - Messkonzept und Zählerstruktur:
Jede Einheit im ZEV benötigt einen eigenen Zähler, damit der Verbrauch verursachergerecht abgerechnet werden kann. Für den ZEV insgesamt braucht es einen Hauptzähler. - Geeignete Photovoltaikanlage:
Die PV-Anlage soll optimal dimensioniert sein, damit sie einen relevanten Anteil des gemeinsamen Verbrauchs decken kann. - Abrechnungslösung:
Eine geeignete Lösung für die Erfassung, Verarbeitung und Abrechnung der Energieflüsse ist zentral – gerade in Liegenschaften mit vielen Parteien.
Wie gründe ich einen ZEV?
Die genauen Anforderungen für die Gründung eines ZEV finden Sie im Leitfaden Eigenverbrauch von Energie Schweiz. Grundsätzlich gilt: Informieren Sie alle Beteiligten – Mieterparteien oder Eigentümerin bzw. Eigentümer – und arbeiten Sie einen Vertrag aus. Wählen Sie schliesslich eine Lösung für die Messung und Abrechnung und entscheiden Sie, was Sie selbst übernehmen und was Sie an einen erfahrenen Partner abgeben.
Wie kann ich meinen ZEV anmelden?
Die Anmeldung ist der formelle Schritt, damit der Zusammenschluss gegenüber dem Verteilnetzbetreiber korrekt geführt und technisch sauber betrieben werden kann. Typischerweise benötigen Sie:
- Unterlagen zur Installation/Anmeldung (je nach Netzgebiet)
- Mess- und Konzeptangaben
- Teilnahmevereinbarungen/Reglement
- Angaben zur PV-Anlage und zur Inbetriebnahme
Für einen ZEV im CKW-Versorgungsgebiet reichen Sie bitte – unabhängig von weiteren Dienstleistungen wie z. B. Abrechnungslösungen – mindestens drei Monate vor der Inbetriebnahme des ZEV Ihre unterschriebene Anmeldung ein. Legen Sie die Installationsanzeige (IA) inkl. Messkonzept bei, welche die von Ihnen beauftragte Elektroinstallationsfachperson erstellt. Bitte senden Sie das komplett ausgefüllte Anmeldeformular an [email protected].
Wie wirtschaftlich ist ein ZEV?
Ein ZEV ist wirtschaftlich attraktiv, da der lokal produzierte Solarstrom selbst genutzt wird.
Eigenverbrauch als Schlüssel
Je höher der Eigenverbrauch, desto besser die Wirtschaftlichkeit. Wenn der Solarstrom direkt im ZEV verbraucht wird, spart die Gemeinschaft Kosten für Netzstrom und Abgaben. ZEV-Modelle sind daher ein wirkungsvolles Instrument, um die Rendite von Photovoltaikanlagen zu erhöhen und gleichzeitig die Stromkosten für die Teilnehmenden zu senken.
Kosten für Gründung und Betrieb eines ZEV
Neben der Photovoltaikanlage selbst entstehen für einen ZEV auch:
- Einmalige Kosten für Planung, Projektierung und Gründung
- Kosten für Messinfrastruktur und Anpassungen an der Elektroinstallation
- Laufende Kosten für Abrechnung, Verwaltung und allenfalls für eine Abrechnungslösung
Wie hoch diese Kosten ausfallen, hängt von der Grösse der Liegenschaft, der Anzahl Parteien und der gewählten Abrechnungslösung ab.