Rückliefervergütung für Solarstrom in der Schweiz

Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen profitieren von Rückliefervergütungen und Mindesttarifen. Erfahren Sie mehr zu aktuellen Rückliefervergütungen, Mindestvergütung und Herkunftsnachweisen für Solarstrom.

Ausblick ab 2027

Dynamische Rückliefervergütung

Ab 2027 vergüten CKW und andere Energieversorger die Solarstrom-Einspeisung nach dem Spotmarktpreis: Jede eingespeiste Kilowattstunde wird zum Preis der Stunde vergütet, in der sie tatsächlich ins Netz fliesst.

Das Wichtigste in Kürze

Die Einspeisevergütung bzw. Rückliefervergütung hat einen massgeblichen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage und ist regionalen und zeitlichen Schwankungen unterworfen.

Das Prinzip: Für den Strom, den Sie ins öffentliche Netz einspeisen, bekommen Sie von den Energieversorgern eine Vergütung. Weil das Energiegesetz jedem lokalen Energieversorger (EVU) die Preisgestaltung frei überlässt, variiert die Höhe der Einspeisevergütung von Region zu Region.

Es ist deshalb besonders wichtig, sich vorab über die Einspeisetarife der Elektrizitätswerke zu informieren.