Einfach erklärt: das neue Vergütungsmodell für Solarstrom

20. August 2026|Lesezeit: 5 min

Wer eine Solaranlage betreibt, speist Strom ins Netz ein und erhält dafür eine Vergütung. Bisher war diese pro Quartal immer gleich hoch. Ab 2027 ändert sich das: Die Vergütung orientiert sich stärker am Marktpreis. Warum das eine Chance ist, erfahren Sie hier.

Wie die Vergütung heute funktioniert 

Heute erhalten Solarstromproduzentinnen und -produzenten für jede eingespeiste Kilowattstunde pro Quartal den fixen Referenzmarktpreis des Bundesamts für Energie (BFE). Dieser Wert bildet ab, wie viel Solarstrom im vergangenen Quartal am Strommarkt durchschnittlich wert war.

Das zeigt aber nur einen Teil der Realität. Denn der Preis am Strommarkt schwankt von Stunde zu Stunde. Speisen mittags viele Solaranlagen gleichzeitig Strom ein oder ist der Stromverbrauch am Wochenende tief, gibt es oft zu viel Strom im Netz. Der Preis sinkt dann, teilweise sogar unter null. 2025 war dies während 300 Stunden der Fall. Die Energieversorger mussten diesen Strom den Produzentinnen und Produzenten trotzdem abkaufen und gleichzeitig bezahlten sie aber Geld, um ihn wieder loszuwerden.

Diese negativen Preise fliessen schon heute in die Vergütung ein. Sichtbar sind sie jedoch nicht, weil der BFE-Referenzmarktpreis nur den Durchschnitt eines Quartals zeigt, nicht die einzelnen Stunden.

Was sich ab 2027 ändert – und warum

Ab 2027 vergüten CKW und viele weitere Energieversorger die Einspeisung nach dem Spotmarktpreis: Jede eingespeiste Kilowattstunde wird zum Preis der Viertelstunde vergütet, in der sie tatsächlich ins Netz fliesst. Dieses System wurde vom Parlament beschlossen. Das entsprechende Gesetz tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Damit wird nichts neu erfunden – die Realität im Stromsystem wird lediglich sichtbar gemacht.

Die Spotmarktpreise sind transparent und werden täglich im Voraus für den nächsten Tag veröffentlicht. So wissen Produzentinnen oder Produzenten, wie viel ihr Strom zu jedem Zeitpunkt wert ist. Im Idealfall müssen sie sich aber gar nicht darum kümmern: Energiemanagementsysteme wie zum Beispiel der CKW PV Manager übernehmen diese Aufgabe. Sie empfangen die Daten und steuern automatisch und wirtschaftlich den Batteriespeicher, aber auch Grossverbraucher wie E-Ladestation, Wärmepumpe, Boiler usw. Bei negativen Marktpreisen kann zudem die Produktion von Solarstrom auf den Eigenverbrauch reduziert und eine Einspeisung ins Netz umgangen werden.

Winterproduktion ist wertvoller

Auch die Vergütung der Herkunftsnachweise (HKN) passt sich an: Sie unterscheidet sich künftig je nach Jahreszeiten. Im Winter ist Solarstrom wertvoller, entsprechend fällt die Vergütung höher aus. Bei einer Einspeisung zum Zeitpunkt negativer Preise entfällt die HKN-Vergütung für diese Kilowattstunden. Denn ein negativer Preis ist ein klares Signal, dass zu diesem Zeitpunkt kein zusätzlicher Strom ins Netz eingespeist werden sollte.

Was gilt für Anlagen mit Mindestvergütung?

Die gesetzliche Mindestvergütung bleibt bestehen, ihre Höhe ist je nach Anlagenart unterschiedlich. Sie funktioniert jedoch anders als bisher: Einmal pro Quartal wird der bisherige BFE-Referenzmarktpreis berechnet. Liegt dieser unter der Mindestvergütung, wird die Differenz als zusätzliche Prämie für jede eingespeiste Kilowattstunde ausbezahlt.

Warum das eine Chance für Sie ist

Mit dem bisherigen System konnten sich Produzentinnen oder Produzenten nicht optimieren: Der Preis pro Kilowattstunde war immer gleich hoch, egal ob gerade zu wenig oder zu viel Strom im Netz war. Das ändert sich jetzt.

Was Solarproduzentinnen und -Produzenten konkret tun können:

  • Bei negativen Preisen nichts einspeisen, das vermeidet Verluste und unterstützt gleichzeitig ein ausgeglichenes Stromsystem.
     
  • Den eigenen Strom in diesem Moment selbst nutzen – etwa für Wärmepumpe, Elektroauto, Warmwasserspeicher oder andere grössere Verbraucher – und so doppelt profitieren.
     
  • Den Batteriespeicher im Sommer nicht bereits am Morgen laden, sondern mittags, wenn die Preise tief sind. Energiemanagementsysteme können das automatisch steuern.
     
  • Wer noch keinen Batteriespeicher hat: Jetzt ist ein guter Zeitpunkt, um über eine Nachrüstung nachzudenken. Das neue Vergütungsmodell kann die Wirtschaftlichkeit einer Batterie deutlich steigern.
     
  • Die Flexibilität der Solaranlage vermarkten und so Zusatzerträge generieren (siehe unten).
     
  • Den eigenen Strom lokal vermarkten und damit die Wirtschaftlichkeit zusätzlich steigern – über einen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV, vZEV) oder eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG).

Solaranlage vermarkten und Zusatzerträge sichern

CKW hat den Flexibilitätsmarkt für Photovoltaikanlagen ab 150 Kilowattpeak geöffnet. Die Idee dahinter: Ist zu viel Strom im Netz, wird die Produktion einer teilnehmenden Anlage automatisch für wenige Minuten bis maximal zwei bis drei Stunden unterbrochen. Den entgangenen Strom vergütet CKW mit einem Betrag, der über dem regulären Strompreis und der Rückliefervergütung liegt. Gerade im Sommerhalbjahr, wenn die Rückliefervergütung oft tief ist, kann das die Wirtschaftlichkeit einer Solaranlage spürbar verbessern. In einem nächsten Schritt sollen auch Haushalte mit Photovoltaik, Wärmepumpe oder Elektroauto von diesem Modell profitieren können.

Kurz zusammengefasst

Solarstrom ist wertvoll – aber nicht immer gleich viel wert. Die neue Rückliefervergütung macht diese Realität sichtbar und schafft echte Handlungsmöglichkeiten: Produzentinnen und Produzenten sehen viertelstündlich, wie viel ihr Strom wert ist, und können ihren Verbrauch und ihre Einspeisung entsprechend ausrichten. Wer flexibel reagiert, kann von den neuen Möglichkeiten profitieren.

Die Gesamtvergütung ab 2027 auf einen Blick

Markterlös: viertelstündlicher Spotmarktpreis, multipliziert mit der tatsächlich eingespeisten Menge Strom in dieser Viertelstunde

Mindestvergütungsprämie für Anlagen bis 150 kW: Differenz zwischen Mindestvergütung und Referenzmarktpreis, multipliziert mit der eingespeisten Menge Strom – nur wenn der Referenzmarktpreis unter der Mindestvergütung liegt.

Anlagenleistung Vergütung
Bis 30 kW                                   6 Rp./kWh
30 bis 150 kW (mit Eigenverbrauch)1,2 bis 5,8 Rp./kWh
30 bis 150 kW (ohne Eigenverbrauch)   6,2 Rp./kWh

HKN-Vergütung: Vergütung der Herkunftsnachweise, sofern diese an CKW abgetreten werden. Neu wird nach Jahreszeit unterschieden, im Winterhalbjahr vergütet CKW 1 Rp./kWh, im Sommerhalbjahr 0,1 Rp./kWh. In Stunden negativer Preise entfällt die HKN-Vergütung.