Windräder sind ruhiger als eine normale Unterhaltung
15. Oktober 2026|Lesezeit: 10 min
Das hörbare Geräusch von Windrädern entsteht von den drehenden Rotoren und ist von der Windgeschwindigkeit abhängig. Die festgelegten gesetzlichen Grenzwerte können heute problemlos eingehalten werden. Zusammen mit dem Schall wird auch das Thema Infraschall, der für menschliche Ohren nicht hörbare Schall, untersucht.
Ob ein Geräusch als störend empfunden wird oder nicht, ist stärker von der Situation abhängig als von der tatsächlichen Lautstärke. Zwei Beispiele: Der tropfende Wasserhahn stört in der ruhigen Nacht stärker als während des geschäftigen Alltags. Verkehrsgeräusche stören an den ruhigen Wochenenden stärker als unter der Woche.
Ob ein Geräusch als störend oder angenehm empfunden wird, hängt auch stark von der persönlichen Situation, dem aktuellen Gemütszustand beziehungsweise den Emotionen und der psychologischen Bewertung der Geräuschquelle ab. So ist ein Geräusch eher störend, wenn es in einer sonst ruhigen Umgebung auftritt wie beispielsweise das Schnarchen oder der bereits erwähnte tropfende Wasserhahn in der Nacht. Auch nehmen wir Geräusche eher als störend wahr, wenn man den «lärmenden» Gegenstand grundsätzlich nicht mag wie zum Beispiel ein Windkraftgegner das Geräusch einer Windenergieanlage.
Das Geräusch von Windkraftanlagen entsteht hauptsächlich durch die Luftbewegung an den Rotorblättern. Es hört sich nicht nach einem einzelnen Ton an, sondern wie ein breites Rauschen, welches in der Lautstärke deutlich schwanken kann. Direkt unter einer Anlage ist eine Unterhaltung im normalen Plauderton jederzeit möglich. Gut hörbar sind Windenergieanlagen vor allem bei mittlerer Windgeschwindigkeit. Bei starkem oder schwachem Wind übertönen die Umgebungsgeräusche den Schall der Windenergieanlage.
So klingt eine Windenergieanlage
Grundsätzlich ist die Geräuschkulisse an jedem Windpark-Standort anders. Auf der Axpo Webseite kann man die Geräusche eines französischen Windparks aus verschiedener Entfernung und bei unterschiedlichen Windstärken anhören:
«Direkt unter einem Windrad ist eine Unterhaltung im normalen Plauderton jederzeit möglich.»
Lärmschutzverordnung gibt Höchstwerte vor
Die geltende Lärmschutzverordnung (LSV) stuft Windenergieanlagen als Industrie- und Gewerbeanlagen ein. Weil uns Menschen Geräusche zur Nachtzeit eher stören, gelten unterschiedliche gesetzliche Vorgaben, die eine Windenergieanlage einhalten muss. Neben Tag- und Nachtvorgaben unterscheidet die LSV verschiedene Empfindlichkeitsstufen (Art. 42). Dabei sind Wohnzonen der Empfindlichkeitsstufe II und Landwirtschaftszonen der Empfindlichkeitsstufe III zugeordnet. Der maximal ermittelte Schallpegel beträgt in der Wohnzone tagsüber 55 dB(A) und in der Nacht 45 dB(A). In der Landwirtschaftszone (Empfindlichkeitsstufe III) sind tagsüber maximal 60 dB(A) und in der Nacht 50 dB(A) erlaubt (siehe Grafik).
Die Berechnung des Schallpegels erfolgt über einen längeren Zeitraum. Das heisst, an einem Tag mit starkem Wind darf der Grenzwert auch kurzzeitig überschritten werden. Die Berechnung berücksichtigt die unterschiedlichen Windgeschwindigkeiten und mittelt die Schallemission entsprechend ein.
Einflussfaktoren auf die Lautstärke
Die Windstärke hat den grössten Einfluss auf die Lautstärke in der Umgebung einer Windenergieanlage. Vereinfacht erklärt gilt: Je stärker der Wind weht, desto schneller drehen sich die Rotoren und desto höher ist der Schallpegel. Angepasste Rotordesigns und Hinterkantenkämme, die an den Rotoren angebracht werden, reduzieren den Schall im Vergleich zu älteren Anlagen um bis zu 5 Dezibel. Die der Natur (z.B. Eulen) nachempfundenen Kämme brechen Luftströmungen auf und reduzieren so den aerodynamischen Schall.
Neben der tatsächlichen Lautstärke spielt die wahrgenommene Lautstärke wie erwähnt eine grosse Rolle. Bei hohen Windgeschwindigkeiten überdecken Umgebungsgeräusche häufig die Schallemissionen einer Windenergieanlage. Bei mittleren Windgeschwindigkeiten sind Windenergieanlagen meist am besten hörbar.
Schallgutachten mit standardisierten Messungen
Als Teil der Umweltverträglichkeitsprüfung wird ein Schallgutachten des gewählten Anlagetyps am geplanten Standort erstellt. Dafür setzt das unabhängige Gutachtungsunternehmen auf die Messungen des Windenergieanlage-Herstellers. Diese Messungen erfolgen nach einem standardisierten Ablauf und sind heute für moderne Anlagen Pflicht. Sie enthalten die Lautstärken des Windradtyps bei unterschiedlichen Windstärken.
Zur Berechnung der Schallimmissionen verwenden die unabhängigen Experten ein international standardisiertes Berechnungsverfahren zur Vorhersage von Schallimmissionen im Freien (DIN ISO 9613-2). Dieses legt fest, wie die Dämpfung von Schall auf seinem Weg von der Quelle, in unserem Fall eine Windenergieanlage, bis zum Empfänger berechnet werden muss. Das Verfahren berücksichtigt unter anderem Bodenreflexionen, Richtungskorrekturen, Windrichtung etc. Insgesamt wird das Schallgutachten mit konservativen Werten berechnet, um eine möglichst gute Ausgangslage zu erhalten. Damit will man vor dem Bau erfahren, unter welchen Windbedingungen eine Anlage möglicherweise ausgeschaltet werden muss oder welche Massnahmen getroffen werden müssten, um die Geräuschemission zu verringern.
Eng verwandt mit dem Thema Schall ist das Thema des Infraschalls. Diese beiden Themen werden häufig im selben Gutachten zur Umweltverträglichkeit behandelt.
Infraschall als Teil des Schallgutachtens
Neben dem für Menschen hörbaren Schall produzieren Windenergieanlagen auch Infraschall. Bei Windenergieanlagen entsteht Infraschall insbesondere am Ende der Rotorblätter wegen der Wirbelablösungen sowie Verwirbelungen an Kanten, Spalten und Verstrebungen.
Was ist Infraschall
Von Infraschall spricht man, wenn der von einer Anlage beziehungsweise einem Gegenstand produzierte Schall für das menschliche Ohr nicht hörbar ist, weil die Tonfrequenz unter 20 Hertz (Hz) liegt. Der hörbare Frequenzbereich des Menschen startet im Normalfall bei 20 Hz und endet bei 20'000 Hz. Der Bereich für die menschliche Sprache liegt typischerweise zwischen 500 Hz und 4'000 Hz.
Infraschall als Teil unserer Umwelt
Infraschall ist ein Bestandteil unseres Alltags. Er wird von technischen und auch von natürlichen Quellen erzeugt. Die Infraschallemissionen von Windenergieanlagen gehören zu den technischen Quellen und sind nichts Aussergewöhnliches. Infraschall entsteht beispielsweise auch vom Strassen- und Schienenverkehr, von Heizungs- und Klimaanlagen sowie von Kühlschränken und Lautsprecheranlagen.
Infraschall liegt unter der menschlichen Wahrnehmungsgrenze
Die Resultate verschiedener Studien zeigen, dass der von Windenergieanlagen produzierte Infraschall bereits in wenigen Metern Entfernung deutlich unter der menschlichen Wahrnehmungsschwelle liegt. Das heisst, er ist weder hör- noch spürbar. Eine Zusammenstellung verschiedener Studien findet sich bei Suisse Eole:
Windenergieanlagen sind ungefährlich - Suisse Eole
Weil der Infraschall unter der menschlichen Wahrnehmungsschwelle liegt, wird in den meisten Fällen keine einzelne Umweltverträglichkeitsprüfung zum Thema Infraschall durchgeführt. Im Einzelfall, zum Beispiel aufgrund spezieller Topografie, Einsprachen oder Beschwerden, wird häufig eine nachträgliche Messung auf Basis der DIN-Norm 45680 durchgeführt. Diese Norm regelt die Messung und Bewertung von tieffrequenten Geräuschen (Frequenzen unter 100 Hz).