Durch Verwirbelungen der Luft entlang des Rotorblattes entstehen Geräusche, die in der Umgebung von Windenergieanlagen wahrgenommen werden können. Durch Messkampagnen ist bekannt, welche Emissionen Windenergieanlagen bei verschiedenen Windgeschwindigkeiten verursachen. Die geltende Lärmschutzverordnung müssen bei Tag und bei Nacht eingehalten werden.
Von Infraschall spricht man, wenn der produzierte Schall für das menschliche Ohr nicht hörbar ist (Frequenz liegt tiefer als 20 Hertz). Bei Windenergieanlagen entsteht Infraschall besonders am Ende der Rotorblätter wegen der Wirbelablösungen sowie Verwirbelungen an Kanten, Spalten und Verstrebungen. Messungen von Windrädern haben gezeigt, dass bereits ab einer Distanz von 150 Meter der Infraschall nicht mehr wahrnehmbar ist. Viele Alltagsgeräte wie zum Beispiel Waschmaschinen oder Ölheizungen erzeugen mehr Infraschall als Windenergieanlagen. Die Abklärung von Infraschall wird im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben beurteilt.