In diesem Bericht werden die Auswirkungen des geplanten Windparks auf die vorkommenden Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensräume beschrieben. Grundlage zur Beurteilung bilden das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz, die Verordnung über den Natur- und Heimatschutz sowie die kantonalen, gesetzlichen Grundlagen.
Das Projekt betrifft den Umweltbereich Flora, Fauna und Lebensräume, weil die geplanten Windenergieanlagen verschiedene Lebensräume tangieren werden. Die Auswirkungen sind sowohl für die Bau- und Rückbauphase und auch die Betriebsphase relevant.
Bei der Planung möglicher ökologischer Ausgleichsmassnahmen sind die Interessen der Avifauna, der Fledermäuse sowie der übrigen Fauna und Flora aufeinander abzustimmen.