Nicht ionisierende Strahlung (NIS)

Gesetzliche NIS Grenzwerte einhalten. 

Als nichtionisierende Strahlung wird die von Maschinen verursachte elektromagnetische Strahlung im Frequenzbereich von wenigen Hertz bis einigen GHz bezeichnet. Windenergieanlage verursachen NIS, wie andere Elektrogeräte auch. Wie beim Schall müssen bei NIS Grenzwerte eingehalten werden. Dabei kommt die folgende Verordnung zur Anwendung: Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) vom 23. Dezember 1999, Stand 1.11.2023