Diese Abklärungen erfassen Fliesswege des Oberflächenwassers in der näheren Umgebung der geplanten Windenergieanlagen. Die Oberflächengewässer gilt es als natürliche Lebensräume zu bewahren und möglichst vor Einflüssen zu schützen. Grundlage zur Beurteilung der Auswirkungen auf die Gewässer bildet das Gewässerschutzgesetz, die zugehörige Verordnung sowie weitere kantonale Rechtsgrundlagen.
Oberflächengewässer
Gewässer als natürliche Lebensräume bewahren.