In diesem Bericht werden die Auswirkungen des geplanten Windparks auf den Wald und seine Schutz-, Wohlfahrts- und Nutzfunktion beurteilt. Da sich im Windparkperimeter Waldflächen befinden, wird ein entsprechender Bericht erstellt. Es sind keine Windenergieanlagen im Wald geplant. Es ist aber möglich, dass für Kranstellflächen und/oder wegen des Transports Waldflächen gerodet werden müssen. Auch diese Punkte werden im Bericht behandelt. Die Flächen würden anschliessend wieder aufgeforstet oder es wird Realersatz geleistet.
Die gesamte Waldfläche gilt als «Vorbehaltsgebiet». Energieunternehmen dürfen Windenergieanlagen deshalb nur in gut begründeten Fällen im Wald bauen. Der Schutz des Waldes wird durch das Bundesgesetz über den Wald und der Waldverordnung gewährleistet. Im kantonalen Planungs- und Baugesetz sind die gesetzlichen Mindestabstände zum Wald festgelegt.
Der Bericht führt zudem den möglichen Verlust oder die Beeinträchtigung von Quartieren und Jagdhabitaten auf und empfiehlt, falls notwendig, Ersatzmassnahmen.