Welche Vorschriften gibt es für Plug-and-Play-Solaranlagen?

Stecker rein und eigenen Solarstrom vom Balkon produzieren: Mit einer Mini-Solaranlage profitieren auch Mieterinnen und Mieter von Photovoltaik. Hier erfahren Sie, was Sie bei der Anmeldung und Installation Ihres kleinen Balkonkraftwerks beachten müssen.

Die wichtigsten Fragen rund um die Mini-PV-Anlage

Die Mini-Solaranlage erfordert weniger Administration als eine fest installierte Photovoltaikanlage. Um eine Rückliefervergütung für den überschüssigen Strom zu erhalten, müssen Sie die Anlage bei CKW anmelden. Füllen Sie dazu bitte das folgende Anmeldeformular aus.  

Für allfällige spätere Prüfungen bitten wir Sie, die Konformitätserklärung sowie das Datenblatt des Wechselrichtermoduls zur Seite zu legen. Diese Dokumente finden Sie in den Unterlagen der gekauften Mini-Solaranlage.

Ab 01.01.2024 gilt:

Ist ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) vorhanden, so wird die eingespiesene Energie zu den hier publizieren Preisen quartalsweise vergütet.

Ist kein intelligentes Messsystem (Smart Meter) vorhanden, so leistet CKW eine pauschale Vergütung für den ins Netz zurückgespeisten Strom aus Plug-and-Play-PV-Anlagen. Bitte beachten Sie, dass Sie dann die Mini-Solaranlage jährlich neu via dem Formular anmelden müssen.

Rückvergütung bei Pauschalen

  • Anlagengrösse bis 300 Watt: 12 Franken pro Jahr bzw. 
    1 Franken pro Monat
  • Anlagengrösse über 300 und höchstens 600 Watt: 
    60 Franken pro Jahr bzw. 5 Franken pro Monat

Mini-PV-Anlage anmelden