Das Wichtigste in Kürze
Einmalvergütung, Rückliefervergütung, KLEIV, GREIV, HEIV – bei der Förderung für Photovoltaikanlagen gibt es viel zu beachten. Mit der richtigen Planung senken Sie die Kosten und beschleunigen die Amortisation Ihrer Solaranlage.
Zusätzliche hilfreiche Inhalte
Diese Solarförderungen gibt es
In der Schweiz werden Photovoltaikanlagen durch den Bund gefördert - es gibt zwei unterschiedliche Kategorien der Förderangebote:
Die Einmalvergütung ist eine einmalige Investitionshilfe für Photovoltaik-Anlagen. Es wird unterschieden zwischen der Einmalvergütung für Kleinanlagen (KLEIV), für Grossanlagen (GREIV) und für Anlagen ohne Eigenverbrauch (HEIV). Sie beträgt bis zu 30 Prozent (KLEIV/GREIV) beziehungsweise bis zu 60 Prozent (HEIV) der Investitionskosten.
Durch Rückliefervergütungen pro Kilowattstunde vergüten Energieversorger (EVU) den Betrieb von Photovoltaik-Anlagen. Sie variieren je nach Region und EVU.
| Massnahme | Anlagengrösse | Förderung |
|---|---|---|
| Einmalvergütung für Kleinanlagen (KLEIV) | 2 kW bis 100 kW | Abhängig von Anlagenleistung (kWp); bis 30% der Investitionskosten |
| Einmalvergütung für grosse Anlagen (GREIV) | ab 100 kW | Abhängig von Anlagenleistung (kWp); bis 30% der Investitionskosten |
| Hohe Einmalvergütung für Anlagen ohne Eigenverbrauch (HEIV) | 2 kW bis 150 kW ohne Auktion; ab 150 kW per Auktion | Abhängig von Anlagenleistung (kWp); bis 60% der Investitionskosten |
| Rückliefervergütung | ab 2 kW | Zwischen ca. 7 – 14 Rappen / Kilowattstunde |
Ausgewählte Kantone bieten zusätzliche Förderboni bei einer Dachsanierung, wenn Sie im Zuge dieser gleichzeitig auch eine Solaranlage installieren. In manchen Kantonen gibt es weitere Förderungen für Solaranlagen mit grossem Neigungswinkel.
Einmalvergütung für Solaranlagen
Die Einmalvergütung ist eine einmalige Investitionshilfe beim Bau einer Photovoltaik-Anlage. Sie ist ein Instrument des Bundes zur Förderung der Stromproduktion aus Photovoltaik-Anlagen und ideal für Eigenheimbesitzer.
KLEIV, GREIV, HEIV
Es wird unterschieden zwischen der Einmalvergütung für Kleinanlagen (KL-EIV), der Einmalvergütung für Grossanlagen (GREIV) und der hohen Einmalvergütung für Anlagen ohne Eigenverbrauch (HEIV). Kleinanlagen sind Photovoltaik-Anlagen mit einer Gesamtleistung bis 100 kW. Anlagenbetreibende ab 100 kW können sich durch die Einmalvergütung für Grossanlagen fördern lassen. Für eine HEIV Förderung ist zu beachten, dass die geförderte Anlage für einen bestimmten Zeitraum 100 Prozent der produzierten Solarenergie ins Stromnetz einspeisen muss.
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Wenn Sie Ihr Solarprojekt mit CKW umsetzen, beraten wir Sie umfassend zu der für Sie passenden Förderung. Ausserdem übernehmen wir für Sie auch die Beantragung der Einmalvergütung.
Für Privathaushalte ist die Einmalvergütung für Photovoltaik-Anlagen mit weniger als 100 kW Leistung relevant. Sie kann nach erfolgter Inbetriebnahme der Anlage beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt in Reihenfolge des Eingangsdatums der vollständigen Meldung der Inbetriebnahme. Das kann bedeuten, dass man mehrere Jahre warten muss, ehe man die Fördergelder erhält - frühzeitige und langfristige Planung lohnt sich. Für Mehrfamilienhäuser und Unternehmen mit grosser Dachfläche kann auch die Einmalvergütung für Grossanlagen relevant werden. Es werden maximal 30 Prozent der Investitionskosten durch den Bund übernommen.
Essenziell ist die Erfüllung aller technischen und rechtlichen Voraussetzungen. Werden diese nicht eingehalten und dokumentiert, geht man gegebenenfalls am Ende leer aus. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie professionelle Unterstützung durch einen Solar-Fachbetrieb wie CKW in Anspruch nehmen.
Winterstrombonus
Neu wird zudem für grosse Anlagen ab 100 kW, die ab 2026 in Betrieb gehen, ein Winterstrombonus eingeführt. Ziel ist es, die Produktion von Solarstrom im Winterhalbjahr gezielt zu fördern und die Versorgungssicherheit zu erhöhen. Der Bonus ersetzt den bisherigen Höhenbonus und belohnt Anlagen mit einem hohen spezifischen Winterstromertrag, der über 500 kWh/kW liegt. Die Höhe des Bonus hängt von der tatsächlichen Winterstromproduktion ab.
Rückliefervergütung durch Elektrizitätswerke (Stand: Januar 2026)
Generell vergüten die Energieversorgungsunternehmen (EVU) die Einspeisung von Solarstrom in das Netz. Je nach Energieversorger erhalten Sie eine Vergütung zwischen circa 5 und 20 Rappen pro kWh, in Einzelfällen sogar mehr. Der aktuelle Durchschnitt liegt bei rund 10 Rappen pro kWh. Es ist also wichtig, in welcher Region Sie wohnen.
Da sich die Rückliefervergütung vieler EVU am quartalsweise fluktuierenden Richtstrompreis orientieren, können kantonale und kommunale Elektrizitätswerke ihre Einspeisetarife kurzfristig ändern.
Rückliefervergütung von CKW
Die aktuellen Tarife, die CKW für jede eingespeiste Kilowattstunde Solarstrom vergütet, finden Sie auf der Themenseite Rückliefervergütung.
Referenzmarktpreis und Mindestvergütung ab 2026
Neu sind EVU ab 2026 verpflichtet, eingespeisten Strom zum Referenzmarktpreis zu vergüten. Davon ausgenommen sind Anlagen mit einer Leistung bis 150 kWp. Für diese gilt eine Mindestvergütung, die sich an der Amortisation von Referenzanlagen über ihre Lebensdauer berechnet. Das soll Betreiberinnen und Betreiber kleinerer Anlagen vor sehr niedrigen Referenzmarktpreisen schützen und PV-Installationen beispielsweise auf Einfamilienhäusern wirtschaftlich attraktiv halten.
Der Richtstrompreis für Strom wird vierteljährlich aus dem Preisdurchschnitt der Strombörse Swissix berechnet.
Die Mindestvergütung ist abhängig von der Anlagengrösse und davon, ob die Anlage im Eigenverbrauch oder als Einspeiseanlage betrieben wird.
Photovoltaik-Förderung in der Schweiz beantragen
Einen Antrag auf Einmalvergütung kann jede Betreiberin und jeder Betreiber einer Photovoltaik-Anlage stellen. Die Anmeldung erfolgt online über die Webseite von Pronovo (Tochterunternehmen von Swissgrid). Nach der Bearbeitung erhalten Sie einen Bescheid über die entsprechende Vergütung. Melden Sie ausserdem die Anlage vor der Installation bei Ihrer kantonalen Gebäudeversicherung an. So sind Sie bereits während der Installation versichert.
Um eine Einspeisung des eigenen PV-Stroms ins Netz zu beantragen, genügt im Normalfall ein Anschlussgesuch, das an das zuständige Elektrizitätswerk zu richten ist. Bei Bedarf können gelegentlich noch weitere Angaben benötigt werden.
Fördertipps für private Anlagen (EFH oder MFH)
Eine Photovoltaik-Anlage für Privathaushalte lohnt sich in sehr vielen Fällen. Aufgrund der Förderung durch Bund und Kantone sowie der steuerlichen Erleichterungen ist auch die Erstinstallation lange nicht mehr so teuer wie noch vor wenigen Jahren.
Für Sie ist es dabei gar nicht notwendig, sich durch alle verschiedenen Förderprogramme zu wühlen, denn für kleine Photovoltaik-Anlagen auf Einfamilienhäuser kommt eigentlich immer nur die Einmalvergütung infrage. Diese wird in der Regel durch den Installateur beantragt. Dazu reichen Sie ganz einfach ein Anmeldeformular ein. Ausserdem müssen Sie vor Erhalt der Einmalvergütung eine Meldung über die Inbetriebnahme einreichen.
Bewohnende wie Vermieterinnen und Vermieter von Mehrfamilienhäusern können ebenfalls von Solaranlagen profitieren. Grosse Anlagen können sich dank hoher Leistung für eine GREIV-Förderung qualifizieren. Ausserdem steigt der Eigenverbrauch im Gebäude durch mehrere Verbrauchsparteien, was die Anlage unabhängig von Förderung wirtschaftlicher macht. Das gilt insbesondere im Falle eines ZEV (Zusammenschluss zum Eigenverbrauch).
Häufige Fragen
Das neue Stromversorgungsgesetz verlängert die Förderung für Photovoltaikanlagen bis 2035 und führt eine schweizweite Mindestvergütung für eingespeisten Solarstrom bis 150 kWp ein. Der Netzzuschlag wird nicht erhöht, was die Finanzierung der Förderprogramme stabil hält.
Neu sind auch Förderboni für Parkplatzüberdachungen und die Erleichterung der Gründung von lokalen Energiegemeinschaften (LEG, vZEV).
Die Änderungen erhöhen die Planungssicherheit, verbessern die Vergütung und machen PV-Anlagen wirtschaftlich attraktiver. Die Förderlandschaft bleibt jedoch komplex und regional unterschiedlich.
Indem Sie Anschaffung und Kombination von PV-Anlage und Batteriespeicher frühzeitig und langfristig planen, holen Sie das meiste aus allgemeinen und regionalen Förderprogrammen heraus. Auch ein hoher Neigungswinkel, wie bei Solarfassaden, die richtige Dimensionierung der Anlage und Verzicht auf Eigenverbrauch kann Förderboni bringen. Ein Stromspeicher verbessert den Eigenverbrauch und damit die Wirtschaftlichkeit. Durch Energiemanagementsysteme und Stromspeicher vermeidet man teure Netzspitzen. Planen Sie die Anlage mit professioneller Unterstützung, um die für Sie optimale Kombination zu finden.
Rückliefervergütung für Solarstrom wird von den lokalen EVU festgelegt und variiert stark (2025: Durchschnitt ca. 14 Rappen/kWh). Einige EVUs bieten zusätzliche Boni für Herkunftsnachweise (HKN) oder spezielle Programme für Batteriespeicher. Viele Förderprogramme für Batteriespeicher sind kantonal oder kommunal geregelt. EVUs sind oft in die Abwicklung eingebunden und bieten zusätzliche Anreize.
In LEGs erzeugen und nutzen mehrere Haushalte oder Betriebe gemeinsam Solarstrom – und beliefern sich gegenseitig zu vergünstigten Netzkosten. Voraussetzung: Smart Meter bei allen Teilnehmenden und erzeugter Strom muss mindestens 20 Prozent der Anschlussleistung decken. In ZEV/vZEV nutzen mehrere Parteien (zum Beispiel in Mehrfamilienhäusern) gemeinsam Solarstrom ohne Umbauten der Messinfrastruktur. Das erhöht den Eigenverbrauch und verbessert die Wirtschaftlichkeit. Die Förderbedingungen bleiben für ZEV grundsätzlich gleich.