Das Wichtigste in Kürze
Die Einmalvergütung (EIV) unterstützt die Investition in Photovoltaikanlagen in der Schweiz mit einer einmaligen Zahlung. Es gibt verschiedene Varianten (KLEIV, HEIV, GREIV) – je nach Anlagengrösse und Bedingungen. Die Förderung verkürzt die Amortisationszeit und kann mit anderen Programmen kombiniert werden.
Zusätzliche hilfreiche Inhalte
KLEIV, GREIV und HEIV – Einmalvergütung als finanzielle Förderung für Solaranlagen
Die Einmalvergütung (EIV) ersetzt die frühere kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) und wird als einmalige Zahlung nach der Inbetriebnahme der Anlage ausbezahlt. Ziel ist es:
- die Investitionskosten für neue Solaranlagen spürbar zu senken,
- deren Wirtschaftlichkeit zu erhöhen,
- die Amortisation zu beschleunigen
- und so den Ausbau der Solarenergie zu fördern.
Im Gegensatz zur KEV, bei der über Jahre hinweg eine Vergütung für eingespeisten Strom gezahlt wurde, erhalten Anlagenbetreiber bei der EIV einen fixen Förderbetrag – unabhängig vom tatsächlich eingespeisten Strom. Die Höhe richtet sich nach der Leistung (Kilowattpeak; kWp) und dem gewählten Modell:
KLEIV – Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen
Die KLEIV richtet sich an kleinere Photovoltaikanlagen mit einer Leistung zwischen 2 und 99.9 kWp. Sie ist besonders für Einfamilienhäuser und kleine Betriebe relevant, kann aber auch für PV-Installationen auf Mehrfamilienhäuser relevant sein.
GREIV – Einmalvergütung für grosse Photovoltaikanlagen
Die GREIV ist für grosse Anlagen zwischen 100 kWp und 50 Megawattpeak vorgesehen. Sie ist vor allem für Unternehmen und Energieversorger interessant, die grosse Dach- oder Freiflächen nutzen können.
HEIV – Hohe Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen ohne Eigenverbrauch
Die HEIV gilt für Anlagen ab 2 kWp und ist gewissermassen nach oben offen. Besondere Voraussetzung: Für die ersten 15 Betriebsjahre müssen 100 Prozent der Solarenergie ins Netz eingespeist werden.
Voraussetzungen und Förderboni
Damit eine Photovoltaikanlage für eines der Förderprogramme berechtigt ist, muss sie eine Reihe von technischen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Es braucht eine umfangreiche und ausführliche Dokumentation. Wenn Sie Ihr Solarprojekt mit einem Fachbetrieb umsetzen, übernimmt dieser für Sie die Erfüllung der Voraussetzungen und die Dokumentation.
Erfüllt eine PV-Installation zusätzliche Voraussetzungen, können die Fördergelder höher ausfallen. Unter anderem erhalten Anlagen mit einem Neigungswinkel über 75 Grad oder mit ins Dach integrierten Solarmodulen einen Bonus auf die Förderung.
KLEIV und GREIV – Einmalvergütung für kleine und grosse Solaranlagen
Kleinanlagen sind Photovoltaik-Anlagen mit einer Gesamtleistung bis 100 kW. Anlagenbetreiber ab 100 kW können sich durch die Einmalvergütung für Grossanlagen fördern lassen.
Wenn Sie Ihr Solarprojekt mit CKW umsetzen, beraten wir Sie umfassend zu der für Sie passenden Förderung. Ausserdem übernehmen wir für Sie auch die Beantragung der Einmalvergütung.
Einmalvergütung für kleine Solaranlagen
Derzeit beläuft sich die Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen auf einen Leistungsbeitrag von 360 Franken pro Kilowattpeak. Sie wird jährlich neu festgelegt und gilt ab einer Anlagenleistung von 2 kWp bis maximal 99.9 kWp (Stand: September 2025). Ab 30 Kilowattpeak beträgt der Leistungsbeitrag noch 300 Franken/kWp.
Übersicht über Förderbeiträge bei Aufdach- und Indachsolaranlagen
| Typ | Grösse | Förderung | Berechnung Leistungsbeitrag |
|---|---|---|---|
| Angebaut / Freistehend | 5 kWp | 1’800 CHF | 360 CHF / kWp |
| 10 kWp | 3’600 CHF | 360 CHF / kWp | |
| 30 kWp | 10’800 CHF | 360 CHF / kWp | |
| Integriert | 5 kWp | 2’000 CHF | 400 CHF / kWp |
| 10 kWp | 4’000 CHF | 400 CHF / kWp | |
| 30 kWp | 12’000 CHF | 400 CHF / kWp |
Beispielrechnung KLEIV
Eine Solaranlage auf dem Dach eines durchschnittlichen Einfamilienhauses leistet üblicherweise rund 10 Kilowattpeak (kWp), was für einen wirtschaftlichen Betrieb in vielen Fällen ausreicht. Eine solche Anlage kostet rund 28’000 Franken und wird mit 3’600 Franken durch KLEIV gefördert. Die Startinvestition beträgt letztendlich also rund 24’600 Franken. Für eine individuelle Berechnung können Sie den Fördertarifrechner von Pronovo nutzen.
Voraussetzungen für die KLEIV
- Die Photovoltaik-Anlage ist bereits realisiert
- Die Leistung beträgt weniger als 100 Kilowattpeak
- Abnahmeprotokoll des Installateurs
- Grundbucheintrag (oder vergleichbares Dokument)
- Zahlungsinformationen
- Die Anlagendaten wurden beglaubigt
- Fotos von Bauphase, Randabschlüssen und der Gesamtanlage (nur integrierte Anlagen)
Einmalvergütung für grosse Solaranlagen
Für die Einmalvergütung für grosse Photovoltaikanlagen wird kein fester Leistungsbeitrag publiziert. Ab einer Anlagenleistung von 100 kWp können Sie die GREIV beantragen, wobei die Beitragshöhe projektbezogen festgelegt wird. Auch hier gilt die Obergrenze von maximal 30 Prozent der Investitionskosten einer Referenzanlage.
Auch für durch GREIV geförderte Anlagen gelten die gleichen Förderboni wie für integrierte Anlagen. Anlagen mit einer Leistung ab 100 kW können auch ein Gesuch um KLEIV stellen, wenn auf den Leistungsbeitrag für die Leistung ab 100 kW verzichtet wird.
Voraussetzungen für die GREIV
Für die GREIV gelten grundsätzlich ähnliche Voraussetzungen wie für die KLEIV. Wichtige Unterschiede:
- Das Gesuch kann bereits vor Realisierung der Anlage eingereicht werden
- Die Anlagenleistung beträgt zwischen 100 Kilowattpeak und 50 Megawattpeak
Wenn nach der Prüfung die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, wird eine sogenannte Grundsatzverfügung ausgestellt. Diese legt auch die Frist fest, bis wann man die geförderte Anlage realisieren muss.
HEIV – Einmalvergütung für Solaranlagen ohne Eigenverbrauch
Für die hohe Einmalvergütung wird 2025 eine Vergütung in der Höhe von 450 Franken pro installiertem Kilowatt Leistung veranschlagt. Wichtigster Faktor: Für die ersten 15 Jahre nach der Installation darf man den produzierten Solarstrom nicht selbst verbrauchen. 100 Prozent müssen eingespeist werden, wofür man die offizielle Rückliefervergütung bekommt.
Erst nach dieser Periode darf man produzierten Strom selbst verbrauchen. Bei einer Solaranlagen-Lebensdauer von durchschnittlich 25 Jahren hat man nach Ende der Einspeisepflicht rund 10 Jahre, in denen man den produzierten Solarstrom auch selbst verbrauchen kann.
Beispielrechnung für HEIV
Hat man circa 250 m² Platz auf einem Dach oder Gelände, kann eine Solaranlage bis zu 50 Kilowattpeak (kWp) leisten und rund 50’000 Kilowattstunden Solarstrom pro Jahr produzieren. Eine solche Anlage kostet rund 85’000 Franken. Sie wird mit 22’500 Franken durch HEIV gefördert, sodass die Startinvestition rund 62’500 Franken beträgt.
Voraussetzungen für HEIV-Förderung
Das Förderungsgesuch kann bei Anlagen bis 100 kW nach der Inbetriebnahme eingereicht werden, ab 100 kW ist dies auch bereits vor der Inbetriebnahme möglich.
- Die Anlage muss eine Leistung zwischen 2 kW und 149.99 kW aufweisen
- 100 Prozent des produzierten Solarstroms müssen ins Stromnetz eingespeist werden
- Die ersten 15 Jahre nach der Installation darf man die Anlage nicht für Eigenverbrauch nutzen
- Anlage muss nach dem 01.01.2023 in Betrieb genommen worden sein
Förderboni für PV-Anlagen mit besonderen Merkmalen
Bonusförderung gibt es für Solaranlagen mit einem Neigungswinkel über 75 Grad – somit trifft diese Zusatzförderung vor allem auf Solarfassaden zu. 200 Franken gibt es pro Kilowattpeak zusätzlich, wenn die Anlage mehr als 75 Grad geneigt ist.
Der Neigungswinkelbonus wird noch einmal verdoppelt, wenn die installierte Solarfassade in die Hauswand integriert wird und somit auch eine zusätzliche Funktion zum Wetter- und Wärmeschutz erfüllt.
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Hintergrund für die zusätzlichen Förderungen: Winterstrom. PV-Anlagen mit hohem Neigungswinkel liefern im Winter mehr Strom als im Sommer. Aufdach-/Indach-PV ist schon recht verbreitet, an Fassaden bleibt viel Potenzial noch ungenutzt – diese Anlagen sollen durch höhere Förderung attraktiver werden.
Höhenbonus und Förderbonus für Parkplatzüberdachungen mit Solar
Für freistehende Anlagen mit einer Leistung von mindestens 150 kWp und einem Standort auf einer Höhe von mindestens 1'500 Metern über dem Meeresspiegel wird der Leistungsbeitrag um einen Höhenbonus von 250 Franken ergänzt.
Seit Januar 2025 gibt es ausserdem einen zusätzlichen Förderbonus für Photovoltaikanlagen, die als Überdachung für Parkplatzflächen installiert werden. Zwar gilt diese Zusatzförderung erst ab einer Mindestleistung von 100 kWp, beträgt dann aber 250 Franken pro Kilowattpeak.
Einmalvergütung beantragen
Um die Einmalvergütung beantragen zu können, müssen Photovoltaikbetreibende ein Gesuch bei Pronovo einreichen. Hier erfahren Sie neben dem möglichen Förderbeitrag auch, welche Dokumente Sie benötigen und ob Ihre Anlage bereits förderberechtigt ist.
Bei der Anlageninstallation erstellt der Fachbetrieb das sogenannte Abnahmeprotokoll, das bei Pronovo für die KLEIV einzureichen ist. Alternativ kann auch der Sicherheitsnachweis und das Mess- und Prüfprotokoll eingereicht werden. Zusätzlich wird ein Grundbuchauszug oder ein vergleichbares Dokument zur eindeutigen Identifizierung des Grundstücks und der Eigentümerschaft benötigt. Hinzu kommen die Zahlungsinformationen und dem Erhalt der Förderung steht nichts mehr im Weg.
Anlagenbetreibende können das Gesuch entweder selbst einreichen oder sie bevollmächtigen einen Dritten, in der Regel den installierenden Solarfachpartner. Im Fall einer integrierten Photovoltaikanlage (Indachanlage) muss man dem Gesuch hochauflösende Fotos der Anlage während der Bauphase, von den Randabschlüssen und der fertigen Gesamtanlage beilegen.
Beglaubigung der Solaranlage
Um die KLEIV beantragen zu können, ist eine Beglaubigung der Solaranlage seitens einer Fachperson nötig. Bei einer wechselstromseitigen Nennleistung von 30 kWp oder darunter kann die Beglaubigung durch den Netzbetreiber oder ein unabhängiges Kontrollorgan erfolgen. In der Regel bietet die Installateurin oder der Installateur diese Leistung an.
Liegt die Nennleistung über 30 kWp, muss ein sogenannter akkreditierter Auditor die beglaubigten Anlagendaten ausfüllen. Eine Liste möglicher Auditorinnen und Auditoren finden Sie hier. Die beglaubigten Daten müssen nach Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage bei Pronovo eingereicht werden. Die KLEIV Förderung kann nicht vor Fertigstellung des Projekts beantragt werden. Bei Anlagen über 100 kWp Leistung kann man eine GREIV- oder HEIV-Förderung auch schon vor der Inbetriebnahme beantragen.
Die Fördermodelle sind nach Grösse der einzelnen PV-Anlagen gestaffelt. Bei komplexen Solarprojekten mit mehreren Anlagen kann jede Anlage separat betrachtet und entsprechend dem passenden Fördermodell angemeldet werden. Dabei wird jede Anlage nach ihrer Leistung eingestuft.
Es kann sinnvoll sein, grosse Projekte in mehrere rechtlich und technisch eigenständige Anlagen zu unterteilen, um von den optimalen Fördersätzen zu profitieren. Voraussetzung: Jede Teilanlage muss technisch eigenständig sein (eigener Netzanschluss, eigene Messung) und die Mindestanforderungen erfüllen. Nachträgliche Erweiterungen lassen sich ebenfalls als neues Projekt anmelden und erhalten dann die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültige Förderung.
Der Fokus liegt klar auf einem schnellen Photovoltaik-Ausbau – dabei bleibt die Einmalvergütung das zentrale Förderinstrument. Das bietet Investoren und Bauherren eine verlässliche Kalkulationsbasis für neue Projekte.
Die Höhe der Einmalvergütung wird regelmässig überprüft und kann sich je nach Marktentwicklung ändern. Für die langfristige Planung sollte man daher Projekte frühzeitig starten und sich die jeweils aktuellen Sätze sichern. Gleichzeitig ist zu erwarten, dass die Anforderungen an Eigenverbrauch, Netzanschluss und Dokumentation weiter steigen, um die Qualität und Effizienz der Anlagen zu gewährleisten.
Berechnung und Auszahlung der Einmalvergütung hängen von mehreren technischen Parametern ab:
- Anlagenleistung (kWp): Die Höhe der Einmalvergütung wird pro installiertem kWp berechnet. Je nach Fördermodell gelten unterschiedliche Sätze. Die genaue Leistung muss durch technische Unterlagen und die Installationsbestätigung nachgewiesen werden.
- Netzanschluss: Jede förderfähige Anlage muss ans öffentliche Stromnetz angeschlossen sein. Der Nachweis des Netzanschlusses ist Voraussetzung für die Förderauszahlung. Mehrere Anlagen auf einem Areal erfordern separate Netzanschlüsse, wenn man diese als eigenständige Projekte anmelden will.
- Inbetriebnahmedatum: Die Einmalvergütung wird nach der Inbetriebnahme und erfolgreicher Prüfung der Unterlagen ausbezahlt. Das Inbetriebnahmedatum bestimmt, welcher Fördersatz gilt.