Kurz erklärt
Dank dem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) können Bewohnerinnen und Bewohner von Liegenschaften mit Solaranlagen gemeinsam selbst produzierten Strom verbrauchen und von geringen Kosten profitieren.
Lohnt sich ein ZEV und wie ist dieser umsetzbar?
✔ Lohnt sich ein ZEV für Sie?
✔ Was ist rechtlich umsetzbar?
✔ Haben Sie eine Konzept für Ihre Ansprechpartner?
Klären Sie mithilfe unseres ZEV-Rechners ab, ob sich ein ZEV für Sie finanziell lohnt. Überprüfen Sie anschliessend, ob es rechtlich umsetzbar ist und was Sie bei Ihrem Objekt planen oder ändern müssen. Erstellen Sie ein Konzept für Ihre Ansprechpartner, das auf diese Punkte eingeht. CKW unterstützt Sie bei der Erarbeitung dieses Konzepts.
Wie gründe ich ein ZEV?
Die genauen Anforderungen für die Gründung eines ZEVs finden Sie im Leitfaden Eigenverbrauch von Energie Schweiz. Grundsätzlich gilt: Informieren Sie alle Beteiligten – Mieterparteien oder Eigentümerin bzw. Eigentümer – und arbeiten Sie einen Vertrag aus. Wählen Sie schliesslich eine Lösung für die Messung und Abrechnung und entscheiden Sie, was Sie selbst übernehmen und was Sie an einen erfahrenen Partner abgeben.
Wie kann ich mich anmelden?
Für ZEV im CKW-Verteilgebiet reichen Sie bitte – unabhängig von weiteren Dienstleistungen wie z.B. Abrechnungslösungen – mindestens drei Monate vor der Inbetriebnahme des ZEV Ihre unterschriebene Anmeldung ein. Legen Sie die Installationsanzeige (IA) inkl. Messkonzept bei, welche die von Ihnen beauftragte Elektroinstallationsfachperson erstellt.
Wir unterstützen Sie bei der ZEV-Verwaltung
Mit dem CKW Abrechnungs-Manager verwalten Sie Ihren ZEV anschliessend selbständig. Er visualisiert unter anderem Details zu Stromproduktion und -verbrauch, erstellt verständliche und übersichtliche Rechnungen und kalkuliert Strompreise unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.
Lernen Sie den CKW Abrechnungs-Manager kennen.
Virtuelle ZEV und lokale Elektrizitätsgemeinschaften
Die Annahme des Stromgesetz macht es möglich, dass künftig ein virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) oder eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) gegründet werden kann. Damit werden die Möglichkeiten, Solarstrom lokal zu nutzen, deutlich verbessert.
Nach dem Ja zum Stromgesetz arbeitet der Bundesrat zurzeit an den Verordnungen zum Gesetz. Darin werden die Rahmenbedingungen für vZEV und LEG konkretisiert. Die definitiven Verordnungen werden im 4. Quartal 2024 vom Bundesrat verabschiedet. Dabei wird auch definiert, ab wann vZEVs und LEGs rechtlich möglich sind.
CKW arbeitet mit Hochdruck daran, ab diesem Zeitpunkt für die Umsetzung parat zu sein.