Das Wichtigste in Kürze
Wenn Sie zur Miete wohnen, können Sie Ihr E-Auto trotzdem per Wallbox laden – die Installation muss gut geplant und mit der Hausverwaltung abgestimmt sein. Mit den richtigen Argumenten überzeugen Sie Ihre Verwaltung. Mit kluger Planung und erfahrenem Fachpartner halten Sie die Kosten niedrig.
Zusätzliche hilfreiche Inhalte
Elektroauto-Ladestation im Mietverhältnis
Immer mehr Menschen fahren elektrisch und möchten ihr E-Auto bequem zu Hause laden. Das geht auch, wenn Sie zur Miete wohnen. Voraussetzung ist die richtige Ladeinfrastruktur. Ist die noch nicht vorhanden, können Sie versuchen, Ihre Hausverwaltung mit guten Argumenten von der Installation zu überzeugen. Ist dieser Schritt getan, fehlen nur noch eine eigene Wallbox, die Zustimmung Ihrer Vermietung und ein paar verbindliche Absprachen. Bei uns lesen Sie, wie Sie am besten vorgehen.
Herausforderungen
Der Ausbau der Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern sowie vermieteten Häusern bringt Herausforderungen mit sich. Die Abstimmung zwischen Mietparteien, Eigentümerschaft und Hausverwaltungen ist unerlässlich. Bauliche Massnahmen und Investitionen wollen sorgfältig geplant und genehmigt werden. Es gilt, technische Voraussetzungen wie die Stromversorgung, das Lastmanagement und die Abrechnung des Stromverbrauchs individuell auf das Gebäude und die Bedürfnisse der Bewohnenden abzustimmen.
Zudem müssen alle rechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden, möglichst viele Fördermöglichkeiten sollte man ebenfalls berücksichtigen. All das ermöglicht eine faire und zukunftssichere Lösung für alle Beteiligten.
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Rechtlicher Rahmen für die Installation einer Ladestation im Mietobjekt
Für die Installation einer Ladestation braucht es die Zustimmung des Vermieters bzw. der Vermieterin oder der Hausverwaltung. Dabei ist es unerheblich, ob die Ladestation in einer Tiefgarage oder am Parkplatz zugehörig zu Ihrer Mietwohnung installiert wird.
Bauliche Massnahmen wie Mauerdurchbrüche oder das Verlegen von Kabeln müssen genehmigt werden. Seit 2020 gilt das SIA-Merkblatt 2060, das für Neubauten vorschreibt, dass Parkplätze in Mehrfamilienhäusern für den Einbau von Ladestationen vorbereitet sein müssen. Das erhöht die Chance, dass in Ihrer Überbauung bereits die grundlegende Infrastruktur installiert ist – und gibt Ihnen ein weiteres Argument für die Überzeugung Ihrer Hausverwaltung, sollte noch keine vorhanden sein.
«SIA 2060»
Das Merkblatt SIA 2060 legt verbindliche Richtlinien für die Planung, Ausrüstung und Nachrüstung von Gebäuden mit Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge fest. Es definiert technische Anforderungen und Ausbaustandards für Ladeinfrastruktur in Neu- und Bestandsbauten, die bei Projekten berücksichtigt werden müssen.
Für bestehende Gebäude gibt es keine allgemeine Pflicht. Ein Anspruch auf eine Lademöglichkeit kann sich aber aus dem Mietrecht ergeben, wenn die Vermieterin oder der Vermieter keinen wichtigen Grund (z.B. Denkmalschutz, bauliche Unmöglichkeit) für eine Ablehnung hat.
Technische Voraussetzungen, Nutzung und Abrechnung
Die Installation einer Wallbox an einem Mehrfamilienhaus oder einem gemieteten Parkplatz setzt eine geeignete Elektroinstallation voraus. In Tiefgaragen oder Aussenparkplätzen muss geprüft werden, ob ausreichend Leistung und Platz für die Leitungsführung vorhanden sind. Meist ist ein Lastmanagementsystem nötig, damit mehrere Fahrzeuge gleichzeitig laden können.
Anmeldung und Genehmigung
Nur zertifizierte Elektroinstallateurinnen und -installateure sollten die Ladestationen und Infrastruktur installieren, und die Installation muss dem lokalen Netzbetreiber gemeldet werden. Wallboxen mit einer Leistung bis 11 kW sind meldepflichtig, leistungsstärkere (üblicherweise 22 kW) benötigen eine Genehmigung.
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CKW übernimmt bei einem gemeinsamen Projekt für Sie das technische Anschlussgesuch (TAG) und die Installationsanzeige.
Nutzung und Abrechnung
Ist die Wallbox eine Einzelinstallation, lässt sich deren Stromverbrauch simpel über Ihren Stromzähler abrechnen. Wird die eigene Ladestation in eine grössere Grundinstallation integriert, übernimmt eine zentrale Abrechnungssoftware die korrekte Zuordnung des Ladestroms zu Ihrer Stromrechnung.
Bei gemeinschaftlich genutzten Ladestationen erfolgt die Stromabrechnung in der Regel verursachergerecht. Moderne Wallboxen verfügen über integrierte Energiezähler und ermöglichen die individuelle Identifikation per App oder Ladekarte. Ein professionelles Abrechnungssystem im Hintergrund sorgt dann für eine faire Kostenaufteilung.
Versicherung und Wartung
Spätestens nach der Installation einer Wallbox sollte man den Versicherungsschutz (Haftpflicht, Gebäudeversicherung) überprüfen. Idealerweise informiert man die Versicherung bereits im Vorfeld über die Installation.
CKW offeriert Ihnen zu Ihrer Ladestation passende Service- und Wartungsdienstleistungen. Kontaktieren Sie uns für ein Angebot.
Die Verantwortung für Wartung und Betrieb der einzelnen Ladestation liegt meist beim Nutzenden. Klären Sie im Vorfeld ab und halten Sie verbindlich fest, wer für Wartung, Reparaturen und Störungen aufkommt.
So überzeugen Sie Ihre Hausverwaltung und bereiten die Installation vor
Klare Pläne und Absprachen helfen bei der initialen Antragstellung an die Vermieterin oder den Vermieter. Die Chancen auf Zustimmung steigen, wenn der Antrag gut vorbereitet ist. Finden sich weitere Mietparteien für eine gemeinschaftliche Lösung, sind die Erfolgsaussichten noch besser, und Kosten können auf mehrere Parteien verteilt werden.
Zwei der aussichtsreichsten Optionen, mit denen Sie Ihre Hausverwaltung von der Installation von Ladeinfrastruktur überzeugen können:
- «Notwendige Massnahme» (Artikel 647c ZGB): Betonen Sie die wachsende Bedeutung von E-Autos und dass Wallboxen eine zukunftsgerichtete Investition sind.
- «Nützliche Massnahme» (Artikel 647d ZGB): Plädieren Sie dafür, dass Ihre Investition die Gebrauchstauglichkeit und Attraktivität der Immobilie steigert.
Einzige Ausnahme, bei der eine Antragstellung nicht nötig ist: Der mögliche Parkplatz ist «sonderrechtsfähig».
Recht auf Laden
Eine Motion im Bundesrat will einen rechtlich gesicherten Zugang zu AC-Ladestationen für Mieterinnen und Mieter erreichen. Der Bundesrat hat den Auftrag, rechtliche Rahmenbedingungen zum Schutz der Mieterinnen und Mieter zu schaffen, um den Ausbau von Ladeinfrastruktur an Wohngebäuden sicherstellen.
Alles schriftlich vereinbaren
Wir empfehlen, alle Details in einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Mietparteien und Vermieterin oder Vermieter festzuhalten. Kosten, Rückbaupflichten bei Auszug und eine eventuelle gemeinschaftliche Nutzung sollten geregelt sein. Bei gemeinschaftlichen Lösungen sollte man auch die Kostenverteilung festhalten und das Abrechnungssystem entsprechend planen.
Kosten von Ladestationen in der Miete
Die Kosten für eine Wallbox setzen sich aus dem Preis für das Gerät und den Installationskosten zusammen.
Für die einzelne Ladestation werden die Kosten üblicherweise von den Mietenden selbst getragen. Die Ladestation kann entweder gekauft oder gemietet werden. Die zugrundeliegende Ladeinfrastruktur wird meist vom Eigentümer oder der Eigentümerin übernommen – oder ggf. anteilig auf die Mietenden umgelegt. Hier gibt es keine festen Regeln, umso wichtiger ist jedoch die detaillierte Absprache zwischen allen beteiligten Parteien.
| Kostenpunkt | Preis (ca.) |
|---|---|
| Einzelne Wallbox inkl. Installation kaufen | ca. 2’500 CHF |
| Einzelne Wallbox inkl. Installation mieten | 35.00–55.00 CHF pro Monat |
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Häufige Fragen
Für die Installation einer Wallbox auf einem gemieteten Parkplatz gelten an sich die gleichen Voraussetzungen, wie bei der Installation als Teil einer Mietwohnung. Auch hier muss man die Zustimmung des Vermieters bzw. der Vermieterin oder der Eigentümergemeinschaft einholen – die in diesem Fall eine andere als die der eigenen Wohnung sein mag. Technisch muss die Elektroinstallation den aktuellen Normen entsprechen (Merkblatt SIA 2060) und muss von einem zertifizierten Fachbetrieb durchgeführt werden.
Prinzipiell lässt sich Ladeinfrastruktur an fast jeder Art von Parkplatz installieren, die zur Überbauung gehört – alles eine Frage der richtigen Planung. Je nach konkretem Projekt kann es mehr oder weniger komplex und damit finanziell aufwendig sein, Ladeinfrastruktur im Aussenbereich oder in einer Gemeinschaftsgarage aufzubauen.
Beispiele: An Aussenparkplätzen muss man mit Tiefbauarbeiten rechnen, da Kabel verlegt werden müssen, und die Parkplätze müssen mit Säulen ausgestattet werden. In Garagen können Wallboxen an bestehenden Wänden montiert werden.