Das Wichtigste in Kürze
In der Schweiz gibt es kantonale und teilweise kommunale Förderprogramme für Wallboxen und Ladeinfrastruktur. Die Höhe der Zuschüsse und die Voraussetzungen variieren je nach Region stark. Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig über die lokalen Fördergelder für Ladestationen zu informieren.
Zusätzliche hilfreiche Inhalte
Überblick: Förderung für Wallboxen und Ladeinfrastruktur
In der Schweiz gibt es keine einheitliche nationale Förderung für Wallboxen oder Ladeinfrastruktur. Stattdessen bieten verschiedene Kantone und Gemeinden eigene Programme an. Durch sie lassen sich die Investitionskosten für eine Wallbox teils erheblich senken. Ein Beispiel: Für die Basisinfrastruktur für E-Mobilität im Mehrfamilienhaus zahlt der Kanton Luzern im Jahr 2026 einen Zuschuss von 350 Franken pro Parkplatz (für 1 bis 10 Parkplätze, 200 Franken für 11 bis 50 Parkplätze und 100 Franken ab 51 Parkplätzen).
Wie im Kanton Luzern wird oft nicht ausschliesslich die Wallbox oder Ladestation selbst gefördert, sondern die Ladeinfrastruktur im Allgemeinen. Bei gemeinschaftlich genutzten Ladestationen, etwa in Mehrfamilienhäusern, wird häufig auch Ladeinfrastruktur mit Abrechnungssystemen und Lastmanagement gefördert.
Merkblatt SIA 2060
Das Merkblatt SIA 2060 legt verbindliche Richtlinien für die Planung, Ausrüstung und Nachrüstung von Gebäuden mit Ladeinfrastruktur fest. Es definiert technische Anforderungen und Ausbaustandards für Ladeinfrastruktur in Neu- und Bestandsbauten. In einigen Kantonen ist die Einhaltung der SIA-2060-Richtlinien Voraussetzung für eine Förderung.
Nachfolgend finden Sie einige Beispiele von Schweizer Kantonen, die Förderungen für Wallboxen oder Ladeinfrastruktur anbieten. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Wichtig: Die Förderlandschaft in der Schweiz ist insgesamt sehr vielfältig. Da es sich um individuelle Förderprogramme der einzelnen Kantone handelt, sind die Förderbedingungen und Voraussetzungen zum Erhalt unterschiedlich. Unabhängig von den oben genannten kantonalen Förderungen für Wallboxen stehen möglicherweise auch Programme auf kommunaler beziehungsweise auf Gemeindeebene zur Verfügung. Diese können wir nicht einzeln im Detail auflisten. Bitte informieren Sie sich deshalb unbedingt ergänzend auf den Internetseiten des jeweiligen Kantons, der Gemeinde oder im Internetportal Energiefranken.ch.
| Kanton | Förderung | Betrag | Wichtige Details (Auswahl) |
|---|---|---|---|
| Appenzell Ausserrhoden | Basis-Ladeinfrastrukturen | 400 CHF pro erschlossenem Parkplatz | Für Ladeinfrastruktur in bestehenden nicht-öffentlichen Mehrparteiengebäuden maximal 10’000 CHF Förderung pro Vorhaben |
| Basel-Stadt | Grundinstallationen einer Ladeinfrastruktur | 60% der Kosten bis max. 1’300 CHF pro Ladepunkt | Gilt für private Parkierungsanlagen ohne öffentlichen Zugang |
| Bern | Ladeinfrastruktur (Basisinstallation) | 250 CHF pro erschlossenem Parkplatz | Betrifft Ladeinfrastruktur in Einstellhallen bei nicht-öffentlichen Parkplätzen mit mindestens 10 auszurüstenden Parkplätzen, Ausbaustufe C nach SIA 2060 |
| Bidirektionale DC-Ladestation | 3’000 CHF pro Ladestation | Förderberechtigt sind bidirektionale Gleichstrom (DC)-Ladestationen zur Nutzung von V2X-Anwendungen, ab 2 angeschlossenen Parkplätzen, Lastmanagementsystem obligatorisch | |
| eMobility CheckUp (Projektspezifische Beratung zur Ladeinfrastruktur) | 500 CHF | eMobility CheckUp von Parkplätzen, die vor dem 1. Januar 2023 rechtskräftig bewilligt wurden, mindestens 10 Parkplätze betroffen, Durchführung von qualifiziertem Fachpartner (z.B. CKW) nötig | |
| Luzern | Ladebasisinfrastruktur in bestehenden Mehrparteiengebäuden | Parkplatz 1-10: 350 CHF Parkplatz 11-50: 200 CHF Ab Parkplatz 51: 100 CHF Bi-direktionale Ladestationen 2’000 CHF pro Ladestation | Installation und Inbetriebnahme nach 1.1.2022, Neubauten sind nicht förderberechtigt, Fördergesuch erst nach Baubeginn stellen |
| Obwalden | Ladeinfrastruktur für E-Mobilität | 2’000 CHF pro Hausanschluss | Parkplätze von bestehenden Mehrparteiengebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten, gemeinsames Lastmanagementsystem, mindestens 1 Parkplatz wird mit einer Ladestation ausgerüstet. |
| Schaffhausen | Erschliessung Ladeinfrastruktur | 25% der Investitionskosten | Beitrag an die Erschliessungskosten für die Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern, nur in Gebäuden von vor 2019, für Infrastruktur mit Ladestationen bis 22 kW |
| Bidirektionale Ladestation (mit PV-Strom) | 2’000 CHF pro Ladestation | Förderung von bidirektionalen Gleichstrom-Ladestationen (DC) für Elektrofahrzeuge mit gekoppelter Solarstromanlage von Wohngebäuden | |
| Thurgau | Erschliessung Ladeinfrastruktur | 15% der Investitionskosten | Beitrag an die Erschliessungskosten für die Ladeinfrastruktur für Personenwagen in Mehrfamilienhäusern, nur in Gebäuden von vor 2019, für Infrastruktur mit Ladestationen bis 22 kW |
| Bidirektionale Ladestation (mit PV-Strom) | 2’000 CHF pro Ladestation | Förderung von bidirektionalen Gleichstrom-Ladestationen (DC) für Elektrofahrzeuge mit gekoppelter Solarstromanlage von Wohngebäuden | |
| Uri | Ladeinfrastruktur für Elektroautos in Wohnbauten (mit erneuerbaren Energien) | 2’000 CHF pauschal 2’000 CHF pro bidirektionale Ladestation | 10 Parkplätze werden mit Basisinfrastruktur (elektrische Infrastruktur, gemeinsames Lastmanagementsystem) ausgerüstet und mindestens 1 Parkplatz wird mit einer Ladestation bestückt. Die elektrische Energie zum Laden stammt aus erneuerbaren Energien. |
| Zürich | Ausbau von Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge | Bis 15 Parkplätze: 500 CHF pro Parkplatz, ab dem 16. Parkplatz 300 CHF pro zusätzlichem Parkplatz | Ausbaustufe C1 nach SIA-Merkblatt 2060, nicht unterstützt wird der Anschluss einer neuen Ladestation an eine bestehende Zuleitung, Besucherparkplätze sind nicht förderfähig. |
| Bidirektionale DC-Ladestationen | 2’000 CHF pro Ladestation | DC-Ladestationen zur Nutzung von V2X-Anwendungen an privaten Parkplätzen in Ein- oder Mehrparteiengebäuden, Ladestationen dürfen vorwiegend nur Bewohnerinnen und Bewohnern zur Verfügung stehen. |
Angaben ohne Gewähr. Quellen: Internetpräsenz des jeweiligen Kantons, Stand: Juli 2025
Weitere finanzielle Vorteile
Steht in Ihrem Kanton keine direkte Wallbox-Förderung zur Verfügung, gibt es möglicherweise andere Gelegenheiten oder clevere Kombinationen, durch die Sie im Zusammenhang mit einer Wallbox Kosten sparen können.
So stehen beispielsweise durch einen teilweisen oder vollständigen Erlass der Motorfahrzeugsteuer bei E-Autos steuerliche Vergünstigungen zur Verfügung. Einige Stromversorger bieten zudem eigene Boni oder Vergütungen an, insbesondere wenn die Wallbox mit einer Photovoltaikanlage kombiniert wird.
eMobility CheckUp
Der Verband Swiss eMobility hat den sogenannten «eMobility CheckUp – Gebäudecheck für Ladeinfrastruktur» definiert, der die geeignetste Ladeinfrastrukturlösung für die jeweilige Liegenschaft identifiziert. CKW ist zertifizierte Partnerin von Swiss eMobility und kann den Check-up anbieten.
Die Kosten für den Check-up können in folgenden Kantonen bereits zurückgefordert werden.
Bern (500 CHF Beratungspauschale)
Zürich (300 CHF pro installierte Ladestation)
Weitere Kantone werden folgen, sobald die rechtlichen Grundlagen «Recht auf Laden» (Motion) vom Bundesrat umgesetzt werden.
Wallbox Förderung beantragen: So geht’s
Die Beantragung der Fördergelder für Ladestationen erfolgt in der Regel online – entweder über das Portal des Gebäudeprogramms oder auf der Website des jeweiligen Kantons. Alternativ können das Fördergesuch und die nötigen Unterlagen bei einigen Kantonen auch brieflich eingereicht werden. Beim Grossteil wird das Fördergesuch gestellt, bevor mit der Installation begonnen wird (Ausnahme: Kanton Luzern). Der grundlegende, übliche Ablauf für die Beantragung der Förderung von Wallboxen oder Ladestationen:
Informieren Sie sich auf der Website Ihres Kantons und/oder Ihrer Gemeinde, ob und welche Förderprogramme für Wallboxen/Ladestationen beziehungsweise ob indirekte Förderungen angeboten werden. Prüfen Sie die Bedingungen und Fristen.
Lassen Sie sich von einem zertifizierten Elektroinstallationsbetrieb eine Offerte für die gewünschte Wallbox und deren Installation erstellen. Bei Mehrfamilienhäusern gegebenenfalls auch für ein Abrechnungs- und Lastmanagementsystem.
Stellen Sie alle geforderten Unterlagen zusammen:
- Offerte/Kostenvoranschlag
- Angaben zur geplanten Wallbox (Leistung, genauer Standort)
- Nachweis des Wohnsitzes/Standorts
- Bei Bedarf: Zustimmung der Eigentümergemeinschaft/Vermieterin bzw. Vermieter
- Technische Unterlagen (z.B. Technisches Anschlussgesuch/TAG)
Reichen Sie den Förderantrag elektronisch über das kantonale Förderportal oder das entsprechende Formular ein. Details dazu finden sich in aller Regel auf der Internetseite des zuständigen Kantons oder der Gemeinde.
Warten Sie die schriftliche Zusage ab. Erst nach Erhalt der Förderzusage sollten Sie die Wallbox verbindlich bestellen und installieren lassen.
Lassen Sie die Wallbox durch einen zertifizierten Elektroinstallationsbetrieb montieren und auch direkt von der Fachperson beim Netzbetreiber anmelden.
Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Schlussrechnung und gegebenenfalls einen Installationsnachweis beim Fördergeber ein.
Nach Prüfung der Unterlagen wird der Förderbetrag auf Ihr Konto überwiesen.
Wichtige rechtliche und technische Voraussetzungen
Für den Betrieb einer Wallbox mit 11 kW oder 22 kW ist eine fachgerechte Elektroinstallation obligatorisch. Die Installation muss durch eine zertifizierte Elektroinstallateurin oder einen zertifizierten Elektroinstallateur erfolgen. Zudem muss die Wallbox-Meldepflicht eingehalten werden. Das heisst, die Wallbox wird von einer Fachperson mit technischem Anschlussgesuch und Installationsanzeige beim Netzbetreiber angemeldet.
Wir empfehlen, die technischen Anforderungen mit einem Elektrofachbetrieb in der Nähe zu besprechen und in enger Abstimmung mit ihm das Fördergesuch vorzubereiten.
In Mehrfamilienhäusern benötigen Mietende oder Stockwerkeigentümerinnen und -eigentümer die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft oder des Vermieters bzw. der Vermieterin, um die Wallbox installieren zu dürfen. Diese rechtlichen Regelungen gelten ganz allgemein unabhängig von einer Förderung. Sie sind aber Grundvoraussetzung, um sie erhalten zu können.
Sicherheit
Die technischen Voraussetzungen zum Erhalt einer Wallbox-Förderung unterscheiden sich innerhalb der Kantone und Gemeinden. In der Regel sind Geräte mit 11 kW und 22 kW Leistung förderfähig.
Experten-Tipps und Empfehlungen
Die Beantragung einer Wallbox-Förderung kann je nach Kanton und Projektumfang einige Herausforderungen mit sich bringen. Um den Prozess möglichst reibungslos zu gestalten und die Chancen auf eine erfolgreiche Förderung zu erhöhen, lohnt es sich, auf die Expertise und Erfahrungen von Fachleuten zu setzen. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Tipps, wie Sie Ihr Projekt erfolgreich planen, Förderbedingungen einhalten und typische Fehler vermeiden.
- Frühzeitig informieren: Prüfen Sie vor dem Kauf einer Wallbox oder Ladestation die Fördermöglichkeiten in Ihrer Region.
- Antrag vor Installation: Stellen Sie den Förderantrag immer vor dem Kauf und der Installation (Ausnahme: Kanton Luzern).
- Vollständige Unterlagen: Reichen Sie alle geforderten Dokumente ein, um Verzögerungen zu vermeiden.
- Fachpartner wählen: Lassen Sie die Installation von einem zertifizierten Elektrofachbetrieb planen und durchführen.
- Kombination mit PV-Anlage: Denken Sie gegebenenfalls über die Kombination Ihrer Wallbox mit Photovoltaik nach.
- Lastmanagement und Abrechnungssysteme: Achten Sie bei gemeinschaftlicher Nutzung auf förderfähige Lastmanagement- und Abrechnungssysteme.
- Bei weiteren Fragen: Nehmen Sie eine gezielte Fördermittelberatung in Anspruch, zum Beispiel als Teil der allgemeinen CKW-E-Mobility-Beratung.
Häufige Fragen
Zuschüsse als direkte Investitionsbeträge senken die Anfangsinvestition für Wallboxen und Ladeinfrastruktur unmittelbar. Steuervergünstigungen, zum Beispiel der Erlass oder die Reduktion der Motorfahrzeugsteuer für E-Autos, wirken sich indirekt aus. Sie senken zwar nicht die Investition in die Wallbox selbst, wohl aber verringern sie die laufenden Kosten des Fahrzeugs, das daran geladen wird. Kredite oder zinsgünstige Darlehen werden in der Schweiz selten als Fördermodell für Wallboxen angeboten. Der Fokus liegt auf Zuschüssen und Steuervergünstigungen.
In einigen Kantonen stehen Zuschuss-Förderungen für bidirektionale Wallboxen zur Verfügung. Beispielsweise werden diese im Kanton Thurgau mit 2’000 Franken gefördert. Technische Voraussetzungen für den Erhalt einer Förderung sind meist:
- Die Wallbox muss bidirektional ladefähig sein (V2G/V2H – Vehicle-to-Grid/Vehicle-to-Home).
- Das Elektroauto muss die bidirektionale Funktion unterstützen.
- Die Installation muss durch einen zertifizierten Fachbetrieb erfolgen.
- Die Anlage muss mit dem Hausnetz kompatibel sein und gegebenenfalls mit einer Photovoltaikanlage gekoppelt werden können.
- Ausserdem gelten die üblichen Meldepflichten beim Netzbetreiber.
Mehr Informationen zur Förderung in allen Kantonen finden Sie unter energiefranken.ch.
Die verfügbare Netzkapazität am Standort kann die technische Machbarkeit und damit die Förderfähigkeit beeinflussen. Ist die Netzkapazität begrenzt, sind gegebenenfalls zusätzliche Investitionen in den Hausanschluss oder ein Lastmanagementsystem nötig. Einige Förderprogramme verlangen explizit ein Lastmanagement, wenn mehrere Ladepunkte installiert werden. Dies sollte unbedingt im Vorfeld von beziehungsweise mit einer Fachperson geprüft werden.
Für jede Installation einer privaten Wallbox ist eine Meldung beim lokalen Netzbetreiber erforderlich (technisches Anschlussgesuch [TAG], Installationsanzeige). Die Einhaltung dieser Wallbox-Meldepflicht ist Voraussetzung für die Förderung und den sicheren Betrieb der Anlage. Bei Nichteinhaltung kann die Förderung verweigert werden.
Die Koordination in Mehrparteienhäusern ist komplex, gelingt aber am besten mit professioneller Begleitung, gemeinsamer Planung und klarer Kommunikation. Wenn es um die Installation von Ladeinfrastruktur in Wohnanlagen geht, sollten Sie folgende Aspekte berücksichtigen:
- Frühzeitige Abstimmung: Die Installation von Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern erfordert die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft oder des Vermieters bzw. der Vermieterin. Eine frühzeitige Einbindung aller Parteien beschleunigt das Verfahren.
- Gemeinsamer Antrag: Förderanträge sollten möglichst für das gesamte Gebäude oder die Gemeinschaft gestellt werden, um Synergien zu nutzen und die Förderhöhe zu maximieren.
- Abrechnungssysteme einbinden: Die Integration von Abrechnungssystemen und Lastmanagement ist oft Voraussetzung für die Förderung und die faire Nutzung der Ladeinfrastruktur.
- Fachpartner einbeziehen: Die Zusammenarbeit mit erfahrenen Fachpartnern und Energieberatern wird empfohlen, um technische und rechtliche Anforderungen zu erfüllen und die Förderfähigkeit sicherzustellen.
- Gute Dokumentation: Eine vollständige und frühzeitige Einreichung aller erforderlichen Unterlagen (Offerten, technische Nachweise, Einwilligungen) kann entscheidend sein für eine zügige Bearbeitung des Förderantrags.