Das Wichtigste in Kürze
In der Schweiz gilt grundsätzlich eine Solarpflicht für Neubauten ab 300 m² Gebäudefläche. Umsetzung und Ausnahmen regeln die Kantone jedoch unterschiedlich. In einzelnen Regionen müssen also auch kleinere Gebäude die Pflichten erfüllen.
Zusätzliche hilfreiche Inhalte
Solarpflicht für Neubauten
Die Schweiz möchte im Rahmen ihrer «Energiestrategie 2050» den Ausbau umweltfreundlicher Solaranlagen vorantreiben. Um den Anteil erneuerbarer Energien im Strommix zu erhöhen, hat der Bund deshalb eine Solarpflicht für grössere Neubauten eingeführt. Sie ist im Artikel 45a des Energiegesetzes (EnG) verankert. Übergeordnetes Ziel ist, dass die Schweiz ab dem Jahr 2050 unter dem Strich keine Treibhausgasemissionen mehr ausstösst.
Allgemeine Voraussetzungen
Oft lässt sich ganz einfach bestimmen, ob Ihr Neubauprojekt die Solarpflicht erfüllen muss. Die Basis dafür ist in den allermeisten Kantonen die anrechenbare Gebäudefläche (aGbF). Liegt sie bei 300 m² oder mehr, gilt die Solarpflicht. Dabei ist es egal, ob es sich um ein privates oder geschäftliches Gebäude handelt.
Beachten Sie aber, dass es einzelne Kantone gibt, in denen dieser Schwellenwert zur Grundfläche nicht gilt und andere Regelungen angewendet werden (zum Beispiel Luzern).
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Die örtlichen Regelungen zur Solarpflicht im Neubau können stark variieren. Deshalb empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig zu informieren oder professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.
Kantonale Unterschiede
Kantone und Gemeinden sind verpflichtet, die Bestimmungen des Energiegesetzes umzusetzen, haben aber bei der Ausgestaltung viel Spielraum. Sie können die Regelungen des Bundes individuell verändern, ergänzen oder mit abweichenden, strengeren Schwellenwerten arbeiten. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich frühzeitig darüber informieren, welche Regelungen für Sie gelten.
Das gilt sowohl für die Solarpflicht im Neubau als auch für Vorschriften im Altbau. Für bestehende Gebäude besteht zwar keine bundesweite Solarpflicht und im Energiegesetz ist explizit von Neubauten die Rede. In einigen wenigen Regionen muss jedoch auch bei einer grösseren Dachsanierung im Altbau eine Solaranlage installiert werden.
Beispiel: Im Kanton Luzern gilt nicht der 300-m²-Schwellenwert aus dem Energiegesetz des Bundes. Stattdessen müssen alle Neubauten unabhängig von ihrer Grundfläche die Solarpflicht erfüllen. Dazu werden 50 Prozent der nutzbaren Dachfläche mit Solarmodulen ausgerüstet – egal wie gross das Gebäude oder die Dachfläche ist. Im Kanton Luzern sind damit auch Einfamilienhäuser und kleine Gebäude von der Solarpflicht betroffen. Bei Sanierungen müssen 25 Prozent der nutzbaren Dachfläche mit Modulen belegt werden. Mehr Informationen finden Sie hier.
Ausnahmen von der Solarpflicht
Ausnahmen von der Solarpflicht für Wohnbauten sind möglich. Sie gelten dann, wenn:
- die Installation technisch nicht möglich ist (zum Beispiel durch Verschattung oder die Dachform)
- die Solaranlage wirtschaftlich unverhältnismässig wäre oder
- andere Vorschriften (z.B. Denkmalschutz) entgegenstehen
Die Bewilligung von Ausnahmen erfolgt auf Antrag bei der zuständigen Behörde und wird im Einzelfall geprüft.
Sonderregelungen
Es gibt Sonderregelungen für Spezialfälle, in denen kein klassischer Neubau von Grund auf errichtet wird. Beispielsweise gilt bei Aufstockungen, dass sie in der Regel die aGbf nicht verändern und deshalb von der Solarpflicht ausgenommen sind. Bei Anbauten zählt allein die neu geschaffene aGbf.
Sonderregelungen gelten mitunter auch für Neubauten der Bundesverwaltung und bundesnaher Betriebe, also öffentliche Gebäude. Sie sind gemäss Artikel 45b des Energiegesetzes von der 300-m²-Vorschrift ausgenommen und müssen sämtliche geeignete Flächen mit Solaranlagen ausrüsten oder sie privaten Unternehmen oder Personen zur Verfügung stellen.
Umsetzung und Erfüllung der Solarpflicht im Neubau
Ist eine Solaranlage für Ihren geplanten Neubau verpflichtend, geht es im nächsten Schritt um die Frage «Wie erfülle ich die Solarpflicht?». Auch hierbei gibt es unterschiedliche Regelungen auf Ebene von Kantonen und Gemeinden.
In vielen Fällen ist vorgeschrieben, dass die Grösse der Solaranlage, also die zu nutzende Dachfläche, einen bestimmten Teil der anrechenbaren Gebäudefläche oder Energiebezugsfläche ausmachen muss. Ob es sich um Photovoltaik oder Solarthermie handelt, ist auf Bundesgesetzebene nicht vorgeschrieben, erlaubt ist meist beides. Eine reine PV-Pflicht ist selten.
Drei aktuelle Beispiele aus der Praxis
In den folgenden drei Beispielen wäre sowohl Photovoltaik als auch Solarthermie zur Einhaltung der Solarpflicht erlaubt. Es zählt der gesamthafte Solaranteil, egal in welchem Verhältnis. Die Wahl der Solaranlage bleibt dem Bauherrn überlassen, solang ihre Grösse mindestens der errechneten Dachfläche entspricht.
| Kanton | Solaranteil | Solarpflicht | Grösse / Leistung PV-Anlage (Beispiel) |
|---|---|---|---|
| Aargau | 20% der aGbf | ab 300 m² Grundfläche | 60 m² (ca. 12 kWp) |
| Bern | 10% der aGbf | ab 300 m² Grundfläche | 30 m² (ca. 6 kWp) |
| Luzern | Neubau: 50% der nutzbaren Fläche Sanierung: 25% der nutzbaren Fläche | immer (ohne Schwellenwert) | 60 m² (ca. 12 kWp; bei angenommenen 120 m² nutzbarer Dachfläche bei Neubauten) |
Gut zu wissen: Speziell bei Photovoltaik ist es auch möglich, zwischen mehreren Anlagenarten zu wählen. So eignen sich klassische Dachmodule ebenso wie Indach-PV-Konzepte, Solardachziegel oder auch Fassaden-Photovoltaik.
Die Solarpflicht kann erfüllt werden mit:
Vorteile und Tipps
Ihre Vorteile im Überblick:
- Amortisation der Investitionskosten durch Optimierung des Eigenverbrauchs und Rückliefervergütung
- generelle Wertsteigerung der Immobilie
- bessere Nachhaltigkeit des Gebäudes
Als finanzielle Unterstützung für die Umsetzung der Solarpflicht stehen ausserdem verschiedene Förderprogramme bereit, mit denen die Anfangsinvestition verringert werden kann. Dazu gehört die Einmalvergütung (EIV) sowie gegebenenfalls weitere kantonale oder kommunale Förderungen.
Unsere Empfehlungen
- frühzeitig informieren (gilt die Solarpflicht für mein Bauvorhaben?)
- Solaranlage bereits bei der Planung mitberücksichtigen, um eine optimale Ausrichtung und Flächennutzung zu gewährleisten
- sich über Fördergelder für PV informieren, um Investitionskosten zu senken
- sich professionell beraten lassen (CKW ist offizielle Partnerin von Swissolar, dem schweizerischen Fachverband für Sonnenenergie)
- Einhaltung der Solarpflicht dokumentieren
- Nachweise und Unterlagen für Baubewilligung aufbewahren